Änderungsantrag zu "Erarbeitung von Sozialen Erhaltungssatzungen"

Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung

Änderungsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zu TOP Ö 14 (Vorlagennummer APS/034/2023) der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 23.08.2023 (APS/109/2023):

Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:
„Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt Kenntnis über den gegebenen Sachstandsbericht. Das beschriebene weitere Vorgehen ist in folgenden Punkten abzuändern:

1. Bis zum zweiten Quartal 2024 wird ein erstes Satzungsgebiet für eine soziale Erhaltungssatzung im Stadtbezirk 3 identifiziert, untersucht und ein Vorschlag für eine Satzung in die politischen Gremien eingebracht.

Parallel werden mögliche weitere Satzungsschutzgebiete im ganzen Stadtgebiet anhand der vorläufigen Systematik identifiziert und vertiefend untersucht. Im dritten Quartal 2024 berichtet die Verwaltung den Gremien über die identifizierten möglichen Satzungsgebiete. Die zuständigen Gremien entscheiden dann ggf. über die Priorisierung einzelner Satzungsgebiete.

Im vierten Quartal 2024 legt die Verwaltung einen Zeitplan für die Behandlung der Satzungsvorschläge in den politischen Gremien vor.

Die Erfahrungen aus dem “Pilotprojekt” im Stadtbezirk 3 fließen fortlaufend in die Prozesse von Identifikation, Untersuchung und Satzungsformulierung für die weiteren Satzungsgebiete ein.

2. Die zur Umsetzung benötigten bzw. für den Haushaltsentwurf vorgesehenen zusätzlichen Personalstellen werden den Ratsfraktionen möglichst zeitnah vollständig dargestellt.

3. Das bisher erarbeitete Indikatorenset zur Ermittlung von Gebieten für eine Soziale Erhaltungssatzung, die bisher erarbeiteten Beurteilungskriterien zur Bewertung der Genehmigungsfähigkeit von Modernisierungsmaßnahmen im Geltungsbereich Sozialer Erhaltungssatzungen sowie die resultierende Einordung der in der Sachdarstellung erwähnten 60 Maßnahmen aufgrund der vorgenannten Kriterien werden den Ratsfraktionen zeitnah vollständig dargestellt.“

Begründung:
2012 hat das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen das wohnungspolitische Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung (“Milieuschutzsatzung”) zur Verfügung gestellt. Seit über 10 Jahren fordert DIE LINKE die Anwendung dieses Instruments in Düsseldorf.

Die Forderung der LINKEN wurde von wechselnden Ratsmehrheiten aus CDU, SPD, FDP und Grünen lange mit der Behauptung zurückgewiesen, in Düsseldorf gäbe es keine Gefahr der Immobilienspekulation. Der Markt wurde damit völlig den Investoren oder auch Spekulanten überlassen.

Ähnlich resistent zeigten sich die anderen Ratsfraktionen gegenüber der Argumentation der LINKEN, städtische Grundstücke nicht zu verkaufen, sondern nur zu verpachten, bewahre den Einfluss auf den Grundstücksmarkt. Über Jahre behaupteten andere Ratsfraktionen und die Stadtverwaltung, Pachtverträge seien für die Investoren nicht attraktiv genug. Heute füllen die Spekulationsruinen die Schlagzeilen der Medien. Deshalb wohl ist die Stadt Düsseldorf nach zehn Jahren auf die Forderung der LINKEN eingeschwenkt und vergibt Grundstücke vorrangig in Erbpacht.

Nachdem jetzt auch die lange von der LINKEN geforderte Überarbeitung des Handlungskonzepts für den Wohnungsmarkt (HKW) erfolgen soll, werden weitere Forderungen aus dem Wahlprogramm der LINKEN in städtische Wohnungspolitik übersetzt – dies zeigt unserer Auffassung nach, dass die Analyse der LINKEN sich als richtig erwiesen hat.

Jedoch ist Düsseldorf mit ersten Ansätzen zur Einführung von Sozialen Erhaltungssatzungen zehn Jahre zu spät dran. In den Jahren der Untätigkeit haben aus unserer Sicht die Fraktionen CDU, SPD, FDP und Grüne zugelassen, dass Wohnungsspekulanten Düsseldorfer:innen aus ihren angestammten Vierteln verdrängt haben.

In fast allen Stadtteilen werden Häuser von Spekulanten aufgekauft und die Wohnungen gegen den Willen der Mieter:innen mit Luxussanierungen “aufgewertet”. Ein Bürgerbegehren, mit dem Betroffene, das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum, der Mieterverein, soziale Initiativen und Verbände die Einführung von Sozialen Erhaltungssatzungen in allen betroffenen Vierteln durchsetzen wollten, kam durch die Corona-Pandemie leider zum Erliegen.

Das Angebot der Stadt soll nun aus einem einzigen Pilotprojekt einer Satzung bestehen, das in unbestimmter Zukunft liegt – und erst viele Jahre nach der Auswertung des Pilotprojekts sollen vielleicht weitere Satzungen folgen. Damit verschafft die Stadt den Spekulanten Zeit, so das Urteil der LINKEN. Das Fehlen eines ehrgeizigen Zeitplans, sogar das Fehlen jedes Zeitplans in der Verwaltungsvorlage ist aus Sicht der LINKEN unverantwortlich. Die Mieter:innenverdrängung schreitet währenddessen voran; Wohnblöcke und ganze Viertel gehen als bezahlbarer Wohnraum verloren.

Düsseldorf braucht nach Überzeugung der LINKEN bis spätestens zum Ende der Wahlperiode in allen von Gentrifizierung betroffenen Stadtvierteln Soziale Erhaltungssatzungen, damit die wenigen bezahlbaren Wohnungen gerettet werden. Dazu müssen das Pilotprojekt, die Identifikation weiterer Satzungsgebiete und der Erlass von Satzungen parallel angegangen werden. Korrekturen an Satzungen oder Gebietszuschnitten sind weit weniger folgenschwer als weiterer Zeitverlust.

Die erforderlichen Personalstellen müssen von der Verwaltung beziffert und in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden.

Um den politischen Gremien eine Beurteilung der Wirksamkeit der städtischen Pläne zu ermöglichen, müssen sämtliche Kriterien für Satzungsgebiete und für Modernisierungsgenehmigungen offengelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ben Klar                        Julia Marmulla                                Peter Klein


Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.