Altersteilzeit für ältere Beschäftigte

Personal- und Organisationsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 27.09.2012:

Der zeitliche Rahmen der seit 1996 bestehenden Regelungen des Altersteilzeitgesetzes (AltTZG), nach denen Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen Altersteilzeitarbeit leisten konnten und diese durch die Bundesagentur für Arbeit bei Ersatzeinstellung eines Arbeitslosen gefördert wurde, war durch das zweite Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit vom Juni 2000 bis Ende 2009 begrenzt. Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ) von 1998, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag im Jahr 2000, setzte damit einhergehend voraus, dass die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 beginnen musste.

Gemäß Jahressteuergesetz 2008 vom Dezember 2007 ist Altersteilzeit mit der einkommensteuerrechtlichen Begünstigung der Aufstockungsleistungen über den 31. Dezember 2009 hinaus eröffnet worden, ohne dass allerdings die ersatzweise Einstellung eines  Wiederbesetzens weiterhin durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert wird. Damit sind die Aufstockungsleistungen des Arbeitsgebers weiterhin steuerfrei, unterliegen aber auch weiterhin dem Progressionsvorbehalt.

Im Rahmen der Tarifeinigung vom Februar 2010 haben die Tarifvertragsparteien auf Bundesebene vereinbart, dass unter bestimmten Voraussetzungen für unter den TVöD, TV-V oder einen TV-N fallenden Beschäftigten auch nach dem 31. Dezember 2009 Altersteilzeitarbeit vereinbart werden kann. Ergänzend haben die landesbezirklichen Tarifvertragsparteien die unter den TV-WW/NW fallenden Beschäftigten in den Geltungsbereich des TV FlexAZ einbezogen. Weiter ist vereinbart worden, dass in Kombination von Teilzeitarbeit und Bezug einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung über die gesetzliche Altersgrenze hinaus gearbeitet werden kann.

Umgesetzt wird beides durch den TV FlexAZ. Soweit der TV FlexAZ Anwendung findet, scheidet eine Vereinbarung von Altersteilzeit nach Maßgabe des Altersteilzeitgesetzes aus. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in der Landeshauptstadt und mit Blick auf die Herausforderungen des demographischen Wandels sehen wir die gesetzliche bzw. tarifliche Altersteilzeit als ein personalpolitisches Instrument für die Verbesserung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Nachwuchskräfte und  Arbeitslose, insbesondere für junge Menschen nach Beendigung der Schule oder der Ausbildung.

Vor diesem Hintergrund stellt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgende Fragen:

  1. Wie viele Beschäftigte der Stadtverwaltung und der städtischen Unternehmen, die die Voraussetzungen für den TVöD, TV-V, TV-N  erfüllen, haben nach dem 31. Dezember 2009 eine Altersteilzeit vereinbart? (bitte nach Unternehmen zuordnen)

  2. Wird aktuell bei der Stadtverwaltung und bei den Städtischen Unternehmen der TV FlexAZ angewendet? Wenn ja: wie viele Beschäftigte sind betroffen (bitte nach Unternehmen zuordnen), wenn nein: erwägen die Verwaltung/Städtische Unternehmen dies später einzuführen? 

  3. Welche zusätzlichen personalpolitischen Instrumente gedenkt die Verwaltung zukünftig anzuwenden, um den Herausforderungen des Demographischen Wandels effektiver zu begegnen?

Freundliche Grüße  

 
Gilbert Yimbou            Lothar Daxenberger            Cemal Cetin


Antwort der Verwaltung:

Frage 1:
Wie viele Beschäftigte der Stadtverwaltung und der städtischen Unternehmen, die die Voraussetzungen für den TVöD, TV-V, TV-N erfüllen, haben nach dem 31. Dezember 2009 eine Altersteilzeit vereinbart? (bitte nach Unternehmen zuordnen)

Antwort:
a) Nach dem 31. Dezember 2009 hat kein Beschäftigter der Stadt Düsseldorf
Altersteilzeit vereinbart.

b) Der Umfang der von den städtischen Unternehmen gemeldeten Vereinbarungen
stellt sich wie folgt dar:

Flughafen Düsseldorf GmbH mit Tochtergesellschaften             23 Mitarbeiter/innnen
Sana Kliniken Düsseldorf GmbH                                              3 Mitarbeiter/innnen
Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH                                     1 Mitarbeiter/in

Die Gesellschaften Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH, Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG, Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH, Messe Düsseldorf GmbH, Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH und Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH meldeten Fehlanzeige.


Frage 2:
Wird aktuell bei der Stadtverwaltung und bei den Städtischen Unternehmen der TV FlexAZ angewendet? Wenn ja: wie viele Beschäftigte sind betroffen (bitte nach Unternehmen zuordnen), wenn nein: erwägen die Verwaltung/Städtische Unternehmen dies später einzuführen?

Antwort:

a) Bei der Stadtverwaltung wird der TV FlexAZ nicht angewendet. Eine spätere
Einführung ist derzeit nicht vorgesehen.

b) Der Umfang der von den städtischen Unternehmen gemeldeten Vereinbarungen
stellt sich wie folgt dar:

Flughafen Düsseldorf GmbH mit Tochtergesellschaften                    3 Mitarbeiter/innnen

Die Gesellschaften Sana Kliniken Düsseldorf GmbH, Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH, Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH, Industrieterrains Düsseldorf- Reisholz AG, Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH, Messe Düsseldorf GmbH, Deutsche Oper am Rhein Theatergemeinschaft Düsseldorf-Duisburg gGmbH und Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH meldeten zu dieser Fragestellung Fehlanzeige.

Frage 3
:
Welche zusätzlichen personalpolitischen Instrumente gedenkt die Verwaltung zukünftig anzuwenden, um den Herausforderungen des Demographischen Wandels effektiver zu begegnen?

Antwort:

Die Herausforderungen, die der Demographische Wandel mit sich bringt, sind der Verwaltung bewusst. Folgende Maßnahmen wurden bereits ergriffen:

  1. Im Hauptamt wurde eine amtsinterne Arbeitsgruppe, die sich mit den zu erwartenden Auswirkungen des Demographischen Wandels bei der Stadtverwaltung befasst, gebildet. Ein erster Bericht aus dieser Arbeitsgruppe ist für Ende des Jahres 2012 avisiert. Der endgültige Bericht wird zu gegebener Zeit auch dem POA zur Information vorgelegt.

  2. Das bei der Stadtverwaltung Düsseldorf existierende Personalentwicklungskonzept wird vor dem Hintergrund des Demographischen Wandels aktuell überarbeitet; hierzu gehören bereits jetzt Seminare zum Themenkomplex „Wie mache ich meine eigene Organisation demografiefest?“

  3. Die Stadtverwaltung Düsseldorf bildet selber aus und bietet Praktikaplätze an, u.a. um aktuelle und künftige altersbedingte Personalabgänge durch selbst ausgebildete Nachwuchskräfte quantitativ und qualitativ kompensieren zu können.

  4. Sowohl im Rahmen eines Austauschs im Themenbereich „Personal“ mit städtischen Tochterunternehmen als auch im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit zwischen der Stadt Düsseldorf, dem Kreis Mettmann und dem Rheinkreis Neuss ist die Thematik „Demografischer Wandel“ als eines der zentralen Themen der Zusammenarbeit definiert worden.

  5. Der demographischen Herausforderung kann nur wirkungsvoll begegnet werden, wenn alle Beschäftigten (von den Jüngeren bis zu den Älteren) im Fokus stehen. Altersteilzeit isoliert betrachtet, verschärft die demographische Problematik eher. Insofern werden verwaltungsseitig auch Ansätze von BGM und Attraktivitätssteigerung verfolgt.