Anwendung Altersteilzeit

Personal- und Organisationsausschuss

Anfrage der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 20.11.2008:

Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in der Landeshauptstadt ist die gesetzliche bzw. tarifliche Altersteilzeit ein wichtiges personalpolitisches Instrument. Sie fördert:

• die Verbesserung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Nachwuchskräfte und Arbeitslose, insbesondere für junge Menschen nach Beendigung der Schule oder der Ausbildung.
• die Reduzierung von Belastungen, insbesondere für Schwerbehinderte, Gleichgestellte sowie leistungsgewandelte MitarbeiterInnen.
• einen flexiblen, abgesicherten Übergang in die Rente für ältere MitarbeiterInnen
• die Verbesserung der Altersstruktur (ältere Mitarbeiter scheiden flexibel aus und jüngere rücken nach).
• die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Stadtverwaltung.

Wie bekannt ist, endet die gesetzliche Regelung zur Altersteilzeit am 31.12.2009, dies bedeutet, dass die Stadtverwaltung und die städtischen Unternehmen ein wichtiges Instrument für das Personalmanagement verlieren. Die Tarifparteien anderer Wirtschaftsunternehmen haben bereits tarifliche Regelungen zur Altersteilzeit, die die gesetzlichen Regelungen ersetzen, abgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir wie folgt an:

1. Strebt die Verwaltung ein tarifliches Altersteilzeitmodell an und auf welche Weise wird die Verwaltung die Tarifparteien (Kommunaler Arbeitgeberverband/ ver.di) unterstützen um das Ziel zu erreichen?

2. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit die gesetzliche Regelung zur Altersteilzeit durch interne Maßnahmen übergangsweise zu ersetzen?

Wenn ja: Welche?
Wenn nein: Warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Gilbert Yimbou        Angelika Kraft-Dlangamandla        Peter Hassel