Ausarbeitung eines Konzeptes zur Verleihung eines Inklusionspreises der Stadt Düsseldorf

Gleichstellungsausschuss

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 06.06.2023 (GLA/025/2023):

Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit dem Behindertenrat ein Konzept zur Verleihung eines Inklusionspreises zu erarbeiten und dem Behindertenrat sowie dem Gleichstellungsausschuss im Dezember 2023 zur Beratung vorzulegen. Damit sollen Düsseldorfer Vereine, Initiativen und Personen ausgezeichnet werden, die den Inklusionsgedanken besonders nachahmenswert umsetzen und eine bessere Teilhabe ermöglichen.

Begründung:
Inklusion ist Menschenrecht. Seit 1994 steht im Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz). Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von 2002 war man bestrebt, Inklusion weiter voranzutreiben. Im Jahr 2006 kam das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) hinzu. Das Gesetz verbietet es, Menschen mit Behinderung zu benachteiligen.

Die UN- Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2007 unterzeichnet hat und die seit März 2009 in Kraft getreten ist, folgt drei Grundsätzen. Die Selbstbestimmung, durch die Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden dürfen, wo sie wohnen oder welchen Beruf sie erlernen wollen. Die Teilhabe, die das Recht einräumt, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und die Gleichstellung, denn Menschen mit Behinderung sollen so leben können, wie alle Menschen.

In der Sitzung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf am 13. Dezember 2007 wurde die Satzung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung nach § 13 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG-NRW) beschlossen.

In der Satzung verpflichteten sich Rat und Verwaltung, die Belange der Menschen mit Behinderung zu wahren und sie an der Entwicklung der Landeshauptstadt zu einer barrierefreien Kommune zu beteiligen. Auf dieser Grundlage wurde der Beirat für Menschen mit Behinderung eingerichtet, der am 21. August 2008 erstmals tagte.

Am 17. Juni 2000 hat der Rat eine Neufassung der Satzung beschlossen und das Gremium in Behindertenrat umbenannt.

Düsseldorf startete im Januar 2015 die Düsseldorfer Woche der Inklusion. Mit dem Motto „Düsseldorf – Inklusion beginnt mit Dir – zieh mit“ wurde klar ausgedrückt, dass Inklusion nur gelingt, wenn möglichst viele mitmachen. Mit zahlreichen Aktionen gaben Vereine und Organisationen Einblicke in ihren vielfältigen Arbeitsalltag und zeigten, dass Inklusion bereichert und Freude macht.

Mit der Fachtagung :D inklusiv! Hat das Amt für soziale Sicherung und Integration am Donnerstag, den 30. Juni 2016 Inklusion als Querschnittsaufgabe thematisiert.

Besonders wurde deutlich, dass Inklusion ressortübergreifend angegangen werden muss.

Bei Inklusion im Sport setzt sich Düsseldorf 2023 als Austragungsort ein. Düsseldorf ist vom 12. bis zum 15. Juni 2023 eine von 216 Kommunen, die als Gastgeberinnen die Special Olympics World Games 2023 mit #zusammenunschlagbar repräsentieren.

Als sogenannte Host Town gestaltet Düsseldorf im Vorfeld der weltweit größten inklusiven Sportveranstaltung für Athlet:innen mit geistiger und mehrfacher Behinderung ein Willkommensprogramm für eine der Delegationen.

Mit einem Inklusionspreis kann die Stadt Düsseldorf Beispiele dafür hervorheben, wie sich Inklusion zum Beispiel im Alltag, im Ausbildungs- und Berufsleben, im Kulturleben, im Vereinsleben und noch vieles mehr umsetzen lässt.

Mit freundlichen Grüßen
Mareike Götzinger               Inge Heuschen                       Petra Müller-Gehl