Ausbildungsinhalte für eine Beschäftigung im Ordnungs- und Servicedienst

Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 29. August 2018:

Polizei- und Sicherheitskräfte des Landes Nordrhein-Westfalen werden in ihrer Ausbildung auf den Umgang mit Personen im Rahmen ihres Dienstes unter anderem durch Studienanteile in Eingriffsrecht, Strafrecht, Soziologie, Psychologie sowie Ethik vorbereitet. Der Düsseldorfer Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) übt teils polizeiähnliche eingriffsrechtliche Kompetenzen aus, wenn er auf seinen Streifen Platzverweise ausspricht, Menschen in Gewahrsam nimmt oder sogar fesselt. 

Die Ausübung des Eingriffsrechts bedeutet, dass in die Grundrechte von Menschen eingegriffen wird. Eine maßvolle Anwendung sowie der Vorrang einer kommunikativen Konfliktlösung sollten selbstverständlich sein.

Die rechtssichere und sensible Ausübung des Eingriffsrechts sowie die Fähigkeit zu kommunikativer Konfliktlösung erfordern Schulung. Erwartbar wäre deshalb, dass OSD-MitarbeiterInnen während ihrer Ausbildung in gleicher Weise wie angehende PolizistInnen juristisch, psychologisch und ethisch geschult werden.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:                       

  1. Umfasst die Ausbildung angehender OSD-MitarbeiterInnen die BereicheEingriffsrecht, Strafrecht, Soziologie, Psychologie sowie Ethik und wenn nein, warum jeweils nicht?
     
  2. Welche Anteile der theoretischen und praktischen Ausbildung angehender OSD-MitarbeiterInnen bereiten diese darüber hinaus auf die kommunikative Konfliktlösung sowie rechtssichere und sensible Ausübung des Eingriffsrechts gegenüber Personen vor?
     
  3. Welche Trainings bzw. Schulungen zum Umgang mit Konfliktsituationen und Eingriffsrecht sind für OSD-MitarbeiterInnen nach Abschluss ihrer Ausbildung verpflichtend bzw. freiwillig und was sind deren Inhalte?                                                                                                                                                                

Mit freundlichen Grüßen 
 

Anja Vorspel               Georg Blanchard                          Lutz Pfundner

 

Antwort der Verwaltung am 29.08.2018 (Beigeordneter Zaum)

zu Frage 1: Die mit weitgehenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten Dienstkräfte des OSD werden im Rahmen ihrer dreijährigen Berufsausbildung umfassend in die später anzuwendenden Rechtsgebiete eingewiesen. Neben dem Polizei- und Ordnungsrecht, Verwaltungsvollstreckungsrecht, dem Strafrecht, zahlreichen Spezialgesetzen und Verordnungen erfolgen in erheblichem Umfang auch Schulungen hinsichtlich Kommunikation, Psychologie und Ethik.

zu Frage 2: Die Dienstkräfte erhalten im Rahmen ihrer Ausbildung durch Angehörige freier Träger der Sozialhilfe umfassende Kenntnisse über die zahlreichen sozialen Hilfsangebote in Düsseldorf und die jeweils dahinter stehenden individuellen Hilfegedanken.

"Einsatzbegleitende Kommunikation" mit dem Ziel der präventiven Abwehr von festgestellten Störungen steht ebenso auf dem Stundenplan wie "Einsatzpsychologie", "Situations- und Gefahrenanalyse" sowie das Erlernen und Anwenden von "Deeskalationstechniken". Darüber hinaus erfolgen Schulungen zur "Stärkung der interkulturellen Kompetenz", die z.B. Kenntnisse der gängigen Religionen und Religionsgemeinschaften, deren Feste, Sitten, Riten und Gebräuche vermitteln.

zu Frage 3: Die Elemente "Einsatzbegleitende Kommunikation", "Einsatzpsychologie", "Situations- und Gefahrenanalyse" sowie das Erlernen und Anwenden von "Deeskalationstechniken" werden nach der Ausbildung regelmäßig zur Auffrischung angeboten. Eine Verpflichtung zur Teilnahme ist nicht erforderlich, da diese Seminarelemente von allen Dienstkräften des OSD gerne in Anspruch genommen werden.

Das Thema "Eingriffsrecht" ist regelmäßiger Bestandteil der Dienstbesprechungen.