Außenstände der Stadtkasse

Haupt- und Finanzausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.03.2018:

Am 20. Februar berichtete die NRZ über das Vorgehen verschiedener Kommunen, Außenstände bei Firmen sowie Bürgerinnen und Bürgern einzufordern. In dem Artikel wird aufgeführt, dass die Düsseldorfer Stadtkasse zum 31. Januar dieses Jahres eine vollstreckbare öffentlich-rechtliche Forderung in Höhe von 55,9 Millionen Euro verzeichnet.

Um die Außenstände in Düsseldorf einzutreiben setzt die Stadt dem Artikel zufolge auf ein kommunales Forderungsmanagement. Dabei wird zunächst zehn Kalendertage nach Fälligkeit der Forderung gemahnt. Wird der säumige Betrag anschließend nach 22 Kalendertagen nicht gezahlt, werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Bei den Schuldnern handelt es sich laut der Düsseldorfer Presseamtschefin sowohl um einzelne Bürgerinnen und Bürger, als auch um Firmen, Gewerbetreibende und Grundstückseigentümer.

Weiter heißt es in dem Artikel: „Bei den fehlenden Außenständen fällt vor allem die Gewerbesteuer ins Gewicht. Von den 55,9 Millionen sind allein 43,4 Millionen aus diesem Bereich. Auf Platz zwei dahinter – und weit abgeschlagen – liegt der Bereich Bußgelder. Dort fehlen gut 2,6 Millionen Euro in der Stadtkasse. Neben diesen beiden Bereichen gibt es noch offene Forderungen aus anderen Steuern, Gebühren, Zwangsgeldern oder aber auch Rückforderungen von zu Unrecht erhaltenden Leistungen.“

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie hoch waren die Außenstände der Düsseldorfer Stadtkasse in den vergangenen fünf Jahren jeweils zum 31. Januar (aufgeschlüsselt nach Art der Außenstände und Art der Schuldner)?
     
  2. Außenstände in welcher Höhe sind in den vergangenen fünf Jahren verfallen (aufgeschlüsselt nach Jahren, Art der Außenstände und Art der Schuldner)?
     
  3. Wie viele Personen sind im Bereich des kommunalen Forderungsmanagements beschäftigt und wie hat sich diese Zahl in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?

Freundliche Grüße
 

Angelika Kraft-Dlangamandla                         Lutz Pfundner

 

Antwort der Verwaltung am 12.03.2018

zu Frage 1: Die vollstreckbaren öffentlich-rechtlichen städtischen Hauptforderungen
ab rd. 1 Mio. € stellen sich wie folgt dar:

 

 

davon

Stichtag

Hauptforderungen

Steuern

Geldbußen

Krankentransport-
gebühren

Elternbeitrag und Verpflegung

Sonstige

31.01.2013

39,7

25,5

2,9

1,5

2,8

7,0

31.01.2014

38,4

26,0

2,7

1,3

1,8

6,6

31.01.2015

41,1

26,8

3,4

1,0

1,3

8,6

31.01.2016

53,6

36,9

3,3

1,0

1,2

11,2

31.01.2017

51,1

39,3

3,0

1,0

1,2

6,6

 

Zu den sonstigen Forderungen zählen u.a. die Elternbeiträge für die Offenen Ganztagsschulen und die KiTa-Gebühren.

Im Verlaufe des Jahres 2016 kam es allein aufgrund von nur 4 Geschäftsvorfällen im Bereich Steuern zu einem Anstieg der Forderungen von insgesamt 12 Mio. Euro. Die Anzahl der Schuldner sank von 81.166 am 31.01.2013 auf 52.573 am 31.01.2018.

zu Frage 2: Es liegen keine Verjährungsfälle vor. Forderungen werden durch die Stadtkasse grundsätzlich bis zu deren Realisierung verfolgt. Die Stadtkasse überprüft jährlich mögliche Verjährung von Forderungen und ergreift entsprechende Gegenmaßnahmen.

zu Frage 3: Für das Forderungsmanagement stehen 78 Personen zur Verfügung. Diese Anzahl der Personen ist in den vergangenen fünf Jahren unverändert geblieben.