Auswirkungen der Vertragskündigung der Dienstvereinbarung zur Telearbeit zum 01. März 2013

Personal- und Organisationsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 16. Mai 2013:

Im Artikel mit der Überschrift „Aktuelle Informationen zum Thema Telearbeit“ der Intranetseite der Stadt Düsseldorf / Hauptamt war zu lesen, dass der Oberbürgermeister die im März 2002 mit dem Gesamtpersonalrat nach § 70 Landespersonalvertretungsgesetz (LVPG) NRW geschlossene Dienstvereinbarung zur Telearbeit gekündigt hat. Die Kündigung wurde zum 01. März 2013 wirksam.
Die Verwaltung möchte weiterhin Telearbeit anbieten. Die Gespräche mit dem Gesamtpersonalrat für die Ausgestaltung einer neuen Dienstvereinbarung wird die Verwaltung kurzfristig aufnehmen.

Vor diesem Hintergrund fragt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf an:

  1. Wie viele Telearbeitsplätze wurden seit 2002 eingerichtet und wie viele konnten bis zum 30. April 2013 erhalten werden? Wir bitten um die Aufzählung nach Arbeitsbereichen, der geschlechterspezifischen Verteilung und der Besetzung von Telearbeitsplätzen mit Menschen mit Behinderungen.

  2. Was geschieht mit den bis zum 28. Februar 2013 eingerichteten Telearbeitsplätzen bis zur neu deklarierten Dienstvereinbarung?

  3. Welche Erfahrungen hat die Verwaltung insgesamt mit der Telearbeit gemacht und ist – bei positiven Erfahrungen – eine Ausweitung der Telearbeitsplätze geplant?

Freundliche Grüße


Gilbert Yimbou                Lothar Daxenberger