BäderCard kundenfreundlicher gestalten
Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Sportausschusses am 13.02.2013:
Im Mai 2011 wurde in Düsseldorf die BäderCard, eine aufladbare Geldwertkarte, eingeführt. Den BesitzerInnen der Karte wird ein Rabatt von zehn Prozent auf den Eintritt in die Düsseldorfer Schwimmbäder gewährt. Im Gegenzug wurden zum gleichen Zeitpunkt die Preise für die Schwimmbäder um ebenfalls etwa zehn Prozent erhöht. Diese Erhöhung wurde mit dem Argument gerechtfertigt, dass sie durch den Erwerb der BäderCard kompensiert werden könne.
Bei der Einführung der BäderCard hat DIE LINKE. Ratsfraktion neben der Preiserhöhung auch die „Bedingungen zum Erwerb und zur Benutzung der BäderCard“ kritisiert. So ist die BäderCard beim Ersterwerb nur mit einem Mindestbetrag von 90.- Euro (Düselpass-InhaberInnen 30.- Euro) zu erwerben. Die Nachladungen erfolgen jeweils mit mindestens 60.-, 90.- oder 120.- Euro (Düsselpass-InhaberInnen mindestens 30.- Euro).
Neben diesen hohen Aufladegebühren werden noch weitere Gebühren fällig: Die Ausstellung der BäderCard erfolgt gegen die Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4,- Euro (zzgl. 3,- Euro Pfand). Bei Rückgabe der BäderCard wird wiederum eine Bearbeitungsgebühr von 4,- Euro fällig, um seinen Restwert und den gezahlten Pfand zurückerstattet zu bekommen.
DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:
- Wie viele Exemplare der BäderCard sind bisher verkauft worden (aufgeschlüsselt nach Monaten seit Einführung)?
- Entsprechen die Verkaufszahlen den ursprünglichen Erwartungen und falls nein, worauf ist dies zurückzuführen?
- Ist geplant die „Bedingungen zum Erwerb und zur Benutzung der BäderCard“ kundenfreundlicher zu gestalten?
Freundliche Grüße
Andreas Dittmar Georg Blanchard Odd Krause
Antwort der Verwaltung:
Frage 1:
Wie viele Exemplare der BäderCard sind bisher verkauft worden (aufgeschlüsselt nach Monaten seit Einführung)?
Antwort:
Bei der BäderCard handelt es sich um eine Geldwertkarte, die auf Wunsch des Kunden ausgestellt wird. Wenn sich ein Bade- oder Saunagast für die BäderCard entscheidet, gewährt die Bädergesellschaft bei bargeldloser Zahlung mit der BäderCard in der Regel einen Rabatt von 10%.
Insgesamt sind bislang 2575 Karten ausgestellt worden.
Ausgestellte BäderCard
01/2012 063 01/2013 254
02/2012 049
03/2012 036
04/2012 042
05/2011 497 05/2012 053
06/2011 283 06/2012 029
07/2011 181 07/2012 106
08/2011 126 08/2012 316
09/2011 121 09/2012 035
10/2011 109 10/2012 031
11/2011 090 11/2012 033
12/2011 087 12/2012 034
Es haben aber auch alle Kunden die Möglichkeit die ausgewiesenen Einzelpreise und die damit verbundenen Rabatt- und Ermäßigungsmöglichkeiten durch den Kauf von 10er-Coins, den Düssel-Pass und die Düsseldorfer Familienkarte auch ohne die BäderCard zu nutzen.
Frage 2:
Entsprechen die Verkaufszahlen den ursprünglichen Erwartungen und falls nein, worauf ist dies zurückzuführen?
Antwort:
Die Bädergesellschaft hat zum Ende des Jahres 2012 mit einer größeren Zahl an ausgegebenen Karten gerechnet, da die Kunden mit der BäderCard direkt beim Lösen der Eintrittsentgelte sparen könnten. Spekulativ wäre es, zu unterstellen, dass eine Reduzierung der Mindestbeträge höhere Verkaufszahlen bedingen.
Anpassungen sind derzeit aus den bei Frage 3 näherer erläuterten Gründen nicht vorgesehen.
Frage 3:
Ist geplant die „Bedingungen zum Erwerb und zur Benutzung der BäderCard“ kundenfreundlicher zu gestalten?
Antwort:
Die BäderCard ist kundenfreundlich, da sie eine Rabattierung auf die im Städtevergleich ohnehin schon günstigen Bäderpreise gewährt.
Anpassungen sind aus Gründen, auf die ich an dieser Stelle eingehe, derzeit nicht vorgesehen.
Der Bäderbeirat hat in seiner Sitzung am 23.02.2011 einstimmig für die Einführung eines neuen Tarifmodells für die Düsseldorfer Bäder gestimmt. In diesem Zusammenhang hat sich der Bäder-Beirat auch für die Einführung der BäderCard mit einer Mindestaufladung bei Erstausstellung von normal 90,- € und einer Mindestaufladung von 30,- € für Inhaber des Düssel-Passes, ausgesprochen.
Die Bemessung der Aufladebeträge für die Erstaufladung und die weiteren Aufladungen ist nicht willkürlich geschehen, sondern orientiert sich vielmehr an den Preisen der 10er-Coins und den entsprechenden Bad- und Saunapreisen in den Düsseldorfer Bädern.
Hintergrund der Einführung eines Pfandbetrages in Höhe von 3,00 € für ausgegebene elektronische Kassenmedien, wie den 10er-Coin und die BäderCard sind die hohen Verluste dieser Medien in den Vorjahren und die damit zusammenhängenden Wiederbeschaffungskosten für die Landeshauptstadt Düsseldorf.
Zur Einführung der BäderCard bestand die Notwendigkeit, die Hard- und Software der Kassensysteme der Düsseldorfer Bäder anzupassen. Zur Refinanzierung dieser Kosten und der Kosten, die für die Bearbeitungszeit des anzulegenden Kundenstammkontos anfallen, wird eine angemessene einmalige Bearbeitungsgebühr bei Erstausstellung in Höhe von 4,- € erhoben. Die BäderCard kann kostenlos wieder aufgeladen werden und wird erfahrungsgemäß lange im Besitz des Kunden bleiben.
Kunden können die BäderCard jederzeit ohne Restguthaben kostenlos zurückgeben und erhalten dann ohne Erhebung einer erneuten Bearbeitungsgebühr 3,- € Pfand zurück.
Sollten Kunden die Karte mit einem Restguthaben zurückgeben, kann dieses Guthaben gegen eine Bearbeitungsgebühr von 4,- € auf ein anzugebendes Konto des Kunden überwiesen werden. Dieser Bearbeitungsgebühr steht die Dienstleistung der Abrechnung der Karte gegenüber und ist, wie bei der Erstausstellung auch, aus der Sicht der Bädergesellschaft angemessen.