BäderCard kundenfreundlicher gestalten

Sportausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Sportausschusses am 13.02.2013:

Im Mai 2011 wurde in Düsseldorf die BäderCard, eine aufladbare Geldwertkarte, eingeführt. Den BesitzerInnen der Karte wird ein Rabatt von zehn Prozent auf den Eintritt in die Düsseldorfer Schwimmbäder gewährt. Im Gegenzug wurden zum gleichen Zeitpunkt die Preise für die Schwimmbäder um ebenfalls etwa zehn Prozent erhöht. Diese Erhöhung wurde mit dem Argument gerechtfertigt, dass sie durch den Erwerb der BäderCard kompensiert werden könne.

Bei der Einführung der BäderCard hat DIE LINKE. Ratsfraktion neben der Preiserhöhung auch die „Bedingungen zum Erwerb und zur Benutzung der BäderCard“ kritisiert. So ist die BäderCard beim Ersterwerb nur mit einem Mindestbetrag von 90.- Euro (Düselpass-InhaberInnen 30.- Euro) zu erwerben. Die Nachladungen erfolgen jeweils mit mindestens 60.-, 90.- oder 120.- Euro (Düsselpass-InhaberInnen mindestens 30.- Euro).

Neben diesen hohen Aufladegebühren werden noch weitere Gebühren fällig: Die Ausstellung der BäderCard erfolgt gegen die Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4,- Euro (zzgl. 3,- Euro Pfand). Bei Rückgabe der BäderCard wird wiederum eine Bearbeitungsgebühr von 4,- Euro fällig, um seinen Restwert und den gezahlten Pfand zurückerstattet zu bekommen.

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele Exemplare der BäderCard sind bisher verkauft worden (aufgeschlüsselt nach Monaten seit Einführung)?

  2. Entsprechen die Verkaufszahlen den ursprünglichen Erwartungen und falls nein, worauf ist dies zurückzuführen?

  3. Ist geplant die „Bedingungen zum Erwerb und zur Benutzung der BäderCard“ kundenfreundlicher zu gestalten?

Freundliche Grüße

Andreas Dittmar         Georg Blanchard                Odd Krause           



Antwort der Verwaltung:

Frage 1:   
Wie viele Exemplare der BäderCard sind bisher verkauft worden (aufgeschlüsselt nach Monaten seit Einführung)?

Antwort:   
Bei der BäderCard handelt es sich um eine Geldwertkarte, die auf Wunsch des Kunden ausgestellt wird. Wenn sich ein Bade- oder Saunagast für die BäderCard entscheidet, gewährt die Bädergesellschaft bei bargeldloser Zahlung mit der BäderCard in der Regel einen Rabatt von 10%.
Insgesamt sind bislang 2575 Karten ausgestellt worden.

Ausgestellte BäderCard

                         01/2012    063    01/2013    254
                         02/2012    049       
                         03/2012    036       
                         04/2012    042       
05/2011    497    05/2012    053       
06/2011    283    06/2012    029       
07/2011    181    07/2012    106       
08/2011    126    08/2012    316       
09/2011    121    09/2012    035       
10/2011    109    10/2012    031       
11/2011    090    11/2012    033       
12/2011    087    12/2012    034       

Es haben aber auch alle Kunden die Möglichkeit die ausgewiesenen Einzelpreise und die damit verbundenen Rabatt- und Ermäßigungsmöglichkeiten durch den Kauf von 10er-Coins, den Düssel-Pass und die Düsseldorfer Familienkarte auch ohne die BäderCard zu nutzen.


Frage 2:   
Entsprechen die Verkaufszahlen den ursprünglichen Erwartungen und falls nein, worauf ist dies zurückzuführen?

Antwort:   
Die Bädergesellschaft hat zum Ende des Jahres 2012 mit einer größeren Zahl an ausgegebenen Karten gerechnet, da die Kunden mit der BäderCard direkt beim Lösen der Eintrittsentgelte sparen könnten. Spekulativ wäre es, zu unterstellen, dass eine Reduzierung der Mindestbeträge höhere Verkaufszahlen bedingen.
Anpassungen sind derzeit aus den bei Frage 3 näherer erläuterten Gründen nicht vorgesehen. 


Frage 3: 
  
Ist geplant die „Bedingungen zum Erwerb und zur Benutzung der BäderCard“ kundenfreundlicher zu gestalten?

Antwort:  
 
Die BäderCard ist kundenfreundlich, da sie eine Rabattierung auf die im Städtevergleich ohnehin schon günstigen Bäderpreise gewährt.
Anpassungen sind aus Gründen, auf die ich an dieser Stelle eingehe, derzeit nicht vorgesehen.
Der Bäderbeirat hat in seiner Sitzung am 23.02.2011 einstimmig für die Einführung eines neuen Tarifmodells für die Düsseldorfer Bäder gestimmt. In diesem Zusammenhang hat sich der Bäder-Beirat auch für die Einführung der BäderCard mit einer Mindestaufladung bei Erstausstellung von normal 90,- € und einer Mindestaufladung von 30,- € für Inhaber des Düssel-Passes, ausgesprochen.
Die Bemessung der Aufladebeträge für die Erstaufladung und die weiteren Aufladungen ist nicht willkürlich geschehen, sondern orientiert sich vielmehr an den Preisen der 10er-Coins und den entsprechenden Bad- und Saunapreisen in den Düsseldorfer Bädern.

Hintergrund der Einführung eines Pfandbetrages in Höhe von 3,00 € für ausgegebene elektronische Kassenmedien, wie den 10er-Coin und die BäderCard sind die hohen Verluste dieser Medien in den Vorjahren und die damit zusammenhängenden Wiederbeschaffungskosten für die Landeshauptstadt Düsseldorf.
Zur Einführung der BäderCard bestand die Notwendigkeit, die Hard- und Software der Kassensysteme der Düsseldorfer Bäder anzupassen. Zur Refinanzierung dieser Kosten und der Kosten, die für die Bearbeitungszeit des anzulegenden Kundenstammkontos anfallen, wird eine angemessene einmalige Bearbeitungsgebühr bei Erstausstellung in Höhe von 4,- € erhoben. Die BäderCard kann kostenlos wieder aufgeladen werden und wird erfahrungsgemäß lange im Besitz des Kunden bleiben.

Kunden können die BäderCard jederzeit ohne Restguthaben kostenlos zurückgeben und erhalten dann ohne Erhebung einer erneuten Bearbeitungsgebühr 3,- € Pfand zurück.
Sollten Kunden die Karte mit einem Restguthaben zurückgeben, kann dieses Guthaben gegen eine Bearbeitungsgebühr von 4,- € auf ein anzugebendes Konto des Kunden überwiesen werden. Dieser Bearbeitungsgebühr steht die Dienstleistung der Abrechnung der Karte gegenüber und ist, wie bei der Erstausstellung auch, aus der Sicht der Bädergesellschaft angemessen.