Baulicher Zustand der Düsseldorfer Sammelunterkünfte für Flüchtlinge

Integrationsausschuss

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Integrationsausschusses am 10.04.2013:

Sammelunterkünfte für Asylbegehrende und Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus werden von der Stadt Düsseldorf bewusst als provisorische Wohnunterkünfte behandelt. Wir sehen die Gefahr, dass aus diesem Grund niedrige Maßstäbe an deren baulichen Zustand angelegt werden und der Zustand einiger Unterkünfte zu beanstanden ist.

Daher bittet die Ratsfraktion DIE LINKE die Verwaltung um objektive Daten zum Zustand der einzelnen Unterkünfte und um eine Einschätzung zum baulichen Zustand der einzelnen Düsseldorfer Sammelunterkünfte.

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Welchen Baujahrs sind die jeweiligen Düsseldorfer Flüchtlingsunterkünfte?

  2. Welche Bauweise und Größe haben die jeweiligen Unterkünfte?

  3. Welche baulichen Mängel und welcher Gesamtzustand bzw. Reparatur- und Erneuerungsbedarf liegen für die einzelnen Sammelunterkünfte vor?

Freundliche Grüße


Christian Jäger         Emmanouil Mastrokoukos         Zoran Brajovic


Antwort der Verwaltung:

Frage 1:
Welchen Baujahrs sind die jeweiligen Düsseldorfer Flüchtlingsunterkünfte?

Frage 2:
Welche Bauweise und Größe haben die jeweiligen Unterkünfte?

Antwort:
Die als Unterkunft für Flüchtlinge genutzten Gebäude, die sich teilweise in städtischem und teilweise in privatem Eigentum befinden, wurden zwischen den 1950er und 1970er Jahren in Massivbauweise errichtet.
Die Unterkünfte verteilen sich auf acht Liegenschaften und verfügen insgesamt über eine Fläche von ca. 18.000 qm (Einheiten zwischen ca. 1.100 qm und ca. 3.000 qm).


Frage 3:
Welche baulichen Mängel und welcher Gesamtzustand bzw. Reparatur- und Erneuerungsbedarf liegen für die einzelnen Sammelunterkünfte vor?

Antwort:
Die Gebäude befinden sich in einem nutzbaren Zustand. Einige Gebäude weisen altersbedingte und bauphysikalische Schwachstellen auf. Notwendige Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten werden nach Bekanntwerden - je nach Eigentumssituation - entweder durch das Amt für Gebäudemanagement in Auftrag gegeben, oder der Eigentümer wird aufgefordert diese entsprechend zu veranlassen.
Notwendige Renovierungsmaßnahmen zur Erhaltung der Belegungskapazitäten werden nach Meldung durch den Fachbereich umgehend durch das Amt für Gebäudemanagement veranlasst. Im Rahmen von Investitionsentscheidungen bei Gebäuden, die sich in städtischem Eigentum befinden, werden auch die Aspekte der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt.