Baumschäden durch Aufbau der Winterwelt

Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 20.11.2023 (AÖE/074/2023):

Bei den Aufbauarbeiten für Verkaufsstände, Fahrgeschäfte etc. der „Winterwelt“ auf dem Corneliusplatz an der Kö wurden von Anwohner:innen festgestellt, dass zahlreiche Äste von Bäumen abgesägt bzw. abgebrochen wurden. Offenbar sollte damit Platz für die Aufstellung geschaffen werden.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

1. Welche Beschädigungen von Bäumen wurden im Zuge des Aufbaus der „Winterwelt“ auf dem Corneliusplatz an der Kö genehmigt / festgestellt / gemeldet / geahndet?

2. Wird im Zusammenhang des Abbaus der Winterwelt auf weitere dadurch verursachte Baumschäden geprüft?

3. Wie werden Beschädigungen von Bäumen durch kommerzielle Aufbauten von der Stadtverwaltung geahndet?

Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Lehmann                  Julia Rupp                          Olaf Nordsieck


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordenten Kral:

Antwort zu Frage 1:
Der städtische Baumbestand wird durch regelmäßige Kontrollen zertifizierter Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure geprüft; so auch bei den Bäumen am Corneliusplatz. Hierbei· wurden BrLJchstellen festgestellt. Daraufhin erfolgte vor Aufbau der Winterwelt „Kö On Ice" ein Pflegedurchgang durch die städtische Baumkolonne, der auch Pflegeschnitte an Jungbäumen beinhaltete.

Nach dem Aufbau der Winterwelt wurde ein Astbruch festgestellt. Der Veranstalter wird aufgefordert, nach Abbau einen fachgerechten Schnitt durch eine Fachfirma durchführen zu lassen.

Antwort zu Frage 2:
Im Rahmen der Flächenübergabe nach der Veranstaltung werden Schäden dokumentiert und die Höhe des Schadens ermittelt.

Antwort zu Frage 3:
Auf die Antworten der Verwaltung zu den Anfragen AÖE/029/2023 sowie AÖE/034/2023 wird verwiesen. Eine Ahndung von Schäden am Baumbestand erfolgt nach Bekanntwerden oder im Rahmen von Flächenübergaben nach den Nutzungen. Ein Schadensersatz wird geltend gemacht, sofern ein Verursacher oder eine Verursacherin ·festgestellt werden kann. Bei kleineren Schäden wird der Verursacher/ die Verursacherin aufgefordert, diese durch eine Fachfirma beheben zu lassen. Nach Ausführung der Arbeiten findet eine Abnahme durch die Verwaltung statt.