Bekämpfung von Rassismus auf kommunaler Ebene

Rat

Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 15.12.2011:

Die Stadt Düsseldorf tritt der „Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus“ bei. Der „Zehn-Punkte-Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus auf kommunaler Ebene in Europa“ der Städte-Koalition wird in Düsseldorf schnellstmöglich umgesetzt. Die notwendigen Mittel für die Mitgliedschaft in der Städte-Koalition sowie zur Umsetzung des Aktionsplans werden in den Haushalt 2012 eingestellt.  

Begründung:
Am 10. Dezember 2004 wurde in Nürnberg die „Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus“ gegründet und ein „Zehn-Punkte-Aktionsplan“ mit konkreten Handlungsbeispielen verabschiedet. Die Koalition hat sich zum Ziel gesetzt,

- Rassismus und Diskriminierung auf kommunaler Ebene zu bekämpfen und dadurch einen Beitrag zum Schutz der Menschenrechte, zur Förderung der Integration und zur Achtung der Vielfalt in Europa zu leisten,

- die Mitgliedsstädte durch den „Zehn-Punkte-Aktionsplan gegen Rassismus“ bei dieser Aufgabe zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, Prioritäten zu setzen, ihre Strategien zu optimieren und ihre Zusammenarbeit zu intensivieren,

- die Kooperation mit Institutionen und Organisationen, die sich ebenfalls der Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung verschrieben haben, zu stärken und das gemeinsame Interesse der Mitgliedsstädte gegenüber der Europäischen Union, dem Europarat und den Regierungen der europäischen Staaten zu vertreten und zu fördern.

Freundliche Grüße

Angelika Kraft-Dlangamandla                Gilbert Yimbou            

 

 

DER ZEHN-PUNKTE-AKTIONSPLAN ZUR BEKÄMPFUNG VON RASSISMUS AUF KOMMUNALER EBENE IN EUROPA

 

1. Verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassismus

Aufbau eines Beobachtungs- und Solidaritäts-Netzwerkes.

Beispiele für Aktivitäten, u.a.:

- Einrichtung eines Beratungsgremiums, in dem verschiedene gesellschaftliche Akteure vertreten sind (Jugendliche, Künstler, Repräsentanten von Nichtregierungsorganisationen, der Polizei, der Justiz, der Stadtverwaltung etc.), um die örtliche Situation einschätzen zu können.

- Entwicklung eines Systems in Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft, um rasch auf rassistische Handlungen reagieren und die zuständigen Behörden informieren zu können.

- Thematisierung von Rassismus und Diskriminierung in möglichst vielen Institutionen und Organisationen in der Stadt.

 

2. Bewertung der örtlichen Situation und der kommunalen Maßnahmen

Aufbau einer Datensammlung, Formulierung erreichbarer Ziele und Entwicklung von Indikatoren, um die Wirkung der kommunalen Maßnahmen bewerten zu können.

Beispiele für Aktivitäten, u.a.:

- Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, um die Daten und Informationen regelmäßig analysieren und Studien zur örtlichen Situation erstellen zu können.

- Entwicklung konkreter, stadtspezifischer Empfehlungen auf der Grundlage der Datenanalyse.

 

3. Bessere Unterstützung für die Opfer von Rassismus und Diskriminierung

Unterstützung für die Opfer, damit sie sich künftig besser gegen Rassismus und Diskriminierung wehren können.

Beispiele für Aktivitäten, u.a.:

- Einrichtung der Stelle einer Ombudsperson oder einer Anti-Diskriminierungs-Abteilung in der Stadtverwaltung, die sich mit entsprechenden Beschwerden befasst.

- Förderung örtlicher Einrichtungen, die Opfern rechtlichen und psychologischen Beistand leisten.

- Entwicklung vorbeugender Maßnahmen im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung.

- Einführung von Disziplinarmaßnahmen gegen Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung, die sich rassistischen Verhaltens schuldig gemacht haben.

 

4. Bessere Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für die Bürger/innen

Bessere Information der Bürger/innen über ihre Rechte und Pflichten, über Schutzmaßnahmen und über Sanktionen für rassistisches Verhalten.

Beispiele für Aktivitäten, u.a.:

- Verbreitung von Publikationen, die über die Rechte und Pflichten der Bürger/innen in einer multikulturellen Gesellschaft, über die Anti-Rassismus-Politik der Stadtverwaltung, über Sanktionen für rassistisches Verhalten und über Kontaktadressen informieren, an die sich Opfer oder Zeugen gegebenenfalls wenden können.

- Regelmäßige Durchführung eines vielfältigen Veranstaltungsprogramms zum „Internationalen Tag gegen Rassismus“ am 21. März, um die Öffentlichkeit zu informieren und zu sensibilisieren.

- Unterstützung der Nichtregierungsorganisationen in ihren Bemühungen, über Rassismus und Diskriminierung aufzuklären und Aktionen gegen diese Phänomene zu entwickeln.

 

5. Die Stadt als aktive Förderin gleicher Chancen

Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Beispiele für Aktivitäten, u.a.:

- Aufnahme von Anti-Diskriminierungs-Bestimmungen in städtische Verträge und bei der Vergabe von Gewerbeerlaubnissen (z. B. Gaststätten, Diskotheken etc.).

- Öffentliche Auszeichnung von örtlichen Unternehmen, die den Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung aktiv unterstützen.

- Wirtschaftliche Förderung diskriminierter Gruppen.

- Förderung von interkulturellen Fortbildungsangeboten für Firmenangestellte in Kooperation mit Gewerkschaften, Berufs-, Handels- und Industrievereinigungen.

 

6. Die Stadt als Arbeitgeberin und Dienstleisterin

Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Chancengleichheit und Gleichberechtigung zu gewährleisten und zu fördern.

Beispiele für Aktivitäten, u.a.:

- Einführung von Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Kompetenz innerhalb der Stadtverwaltung.

- Förderung der Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund und aus diskriminierten Gruppen in der Stadtverwaltung.

 

7. Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt

Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei Vermittlung und Verkauf von Wohnungen.

Beispiele für Aktivitäten, u.a.:

- Entwicklung von Leitlinien oder Verhaltenskodizes für städtische und private Unternehmen, die auf dem Immobilienmarkt tätig sind, um Diskriminierungen bei Vermietung und Verkauf von Wohnraum zu bekämpfen.

- Gewährung von Anreizen für Hauseigentümer und Immobilienmakler, die sich zur Einhaltung des städtischen Verhaltenskodexes gegen Diskriminierung verpflichten.

- Unterstützung von Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, bei der Suche nach Wohnraum.

 

8. Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung durch Bildung und Erziehung

Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und Erziehungschancen; Förderung von Toleranz und

interkultureller Verständigung durch Bildung und Erziehung.

Beispiele für Aktivitäten, u.a.:

- Entwicklung von Maßnahmen, um Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung und Erziehung sicherzustellen.

- Einführung einer Anti-Diskriminierungs-Charta für städtische Bildungseinrichtungen.

- Verleihung des Titels „Schule ohne Rassismus“ als Auszeichnung für vorbildliche anti-rassistische Aktivitäten und Stiftung eines Preises, der regelmäßig für die besten schulischen Initiativen gegen Rassismus und Diskriminierung vergeben wird.

- Entwicklung von Lehrmaterial zur Förderung von Toleranz, Menschenrechten und interkultureller Verständigung.

 

9. Förderung der kulturellen Vielfalt

Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen, im öffentlichen Raum und im städtischen Leben.

Beispiele für Aktivitäten, u.a.:

- Förderung der Herstellung von Filmmaterial, Dokumentationen etc., die es den von Rassismus und Diskriminierung betroffenen Bevölkerungsgruppen und Personenkreisen ermöglichen, ihre Anliegen und Erfahrungen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen.

- Regelmäßige finanzielle Förderung von kulturellen Projekten und Begegnungsstätten, die die kulturelle Vielfalt der städtischen Bevölkerung repräsentieren. Integration dieser Programme in die offiziellen Kulturangebote der Stadt.

- Benennung öffentlicher Bereiche (Straßen, Plätze, etc.) zur Erinnerung an diskriminierte Personen oder Gruppen bzw. entsprechende Ereignisse.

 

10. Rassistische Gewalttaten und Konfliktmanagement

Entwicklung oder Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassistischen Gewalttaten und Förderung des Konfliktmanagements.

Beispiele für Aktivitäten, u.a.:

- Einsetzung eines Expertengremiums (Wissenschaftler, Praktiker, Betroffene), das die Stadtverwaltung und die Bevölkerung berät, Konfliktsituationen analysiert und vor übereilten Reaktionen warnt.

- Entwicklung eines Angebots an Konfliktmanagement und Mediationsprogrammen für relevante Institutionen wie Polizei, Schulen, Jugendzentren, Integrationseinrichtungen etc.