Bereicherte sich Düsseldorf an geraubtem jüdischem Kulturbesitz?

Kulturausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Kulturausschusses am 30.06.2011:

Mit der Wiedereröffnung der ständigen Sammlung des Museums Kunstpalast wurde die Öffentlichkeit auf den Streitfall der Restitution des Gemäldes „Früchtekorb an einer Eiche“ des deutsch-niederländischen Malers Abraham Mignon (1640-1679) aufmerksam.

1935 mussten sich die jüdischen Vorbesitzer verfolgungsbedingt von großen Teilen ihres Besitzes trennen, darunter auch das Gemälde Mignons, welches durch einen Düsseldorfer Kunsthändler in den Besitz der Stadt Düsseldorf gelangte.

1962 wurde ein Vergleich zwischen den Erben und dem Land Berlin geschlossen, der nach Presseberichten beinhaltete, dass die Erben für das Gemälde, das heute einen geschätzten Marktwert von etwa 1,5 Mio. Euro hat, in einer Höhe von 20.000 DM pauschal entschädigt worden seien.

Aus diesem Zusammenhang fragt die DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf:

  1. Welche Informationen hatte die Stadt über die unmittelbaren Vorbesitzer, als sie das Bild ankaufte?
  1. Zu welchem Preis hat die Stadt 1935 das Gemälde Abraham Mignons erworben?
  1. Welchen Marktwert hatte das Gemälde, als 1962 der Vergleich mit den Erben geschlossen wurde? 

Freundliche Grüße


Dr. Michael C. Klepsch                        Peter Ulrich Peters 


 

Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Hans-Georg Lohe

Frage 1:
Welche Informationen hatte die Stadt über die unmittelbaren Vorbesitzer, als sie das Bild ankaufte?

Antwort:
Das Gemälde „Fruchtkorb an der Eiche“ von Abraham Mignon wurde am 3./4. Mai 1935 im Rahmen einer Versteigerung des Hausinventars der Familie Traube-Bühler von der Galerie Paffrath ersteigert. In den folgenden Monaten hat die Stadt Düsseldorf das Werk von der Galerie Paffrath erworben. Seitdem befindet es sich ununterbrochen in städtischem Besitz. Der Erwerb durch die Stadt Düsseldorf ist in der Publikation „Drei Jahre Museumsarbeit in Düsseldorf, 1934-1936“ von Horst Ebel und Hans W. Hupp, erschienen 1936, aufgeführt und erneut in dem Bestandskatalog „Gemälde Alter Meister aus Düsseldorfer Museumsbesitz. Kunstsammlungen der Stadt Düsseldorf“ 1946 ausgewiesen. Erneut wurde das Werk im Bestandskatalog von 1962 aufgeführt. Seitdem ist es regelmäßig veröffentlicht und in der Sammlung gezeigt worden.

Unterlagen, aus denen sich ergibt, welche Informationen die Stadt im Jahr 1935 über Vorbesitzer des Gemäldes hatte, liegen nicht vor. 

 

Frage 2:
Zu welchem Preis hat die Stadt 1935 das Gemälde Abraham Mignons erworben?

Antwort:
Das Gemälde wurde im Jahr 1935 zu einem Preis von 4.900 RM, also ca. 1.000 DM, von der Galerie Paffrath angekauft.

 

Frage 3:
Welchen Marktwert hatte das Gemälde, als 1962 der Vergleich mit den Erben geschlossen wurde?

Antwort:
Der Marktwert eines Gemäldes zum Zeitpunkt des Vergleiches im Januar 1962 lässt sich aus heutiger Sicht nur schwer ermitteln. Als Anknüpfungspunkt für den Marktwert des Gemäldes kann höchstens ein Vergleich mit Kunstmarktpreisen aus dem Zeitraum 1951 bis 1966, also für die Zeit vor und nach dem Vergleich, dienen. Grundsätzlich ist dabei jedoch zu beachten, dass die Preise nur mit größerem Vorbehalt überhaupt vergleichbar sind. Die Werke von Mignon bzw. die Werke, die Mignon zugeordnet werden, sind allesamt unterschiedlich in Zustand, Darstellung, Technik, Maße, etc.

Von der für die Prüfung von Restitutionsfällen zuständigen Mitarbeiterin des Museum Kunstpalast wurden Nachforschungen über Verkäufe und Auktionen von Werken von Mignon für den Zeitraum von 1951 bis 1966 durchgeführt. Insgesamt konnten 15 Verkaufsfälle oder Auktionsfälle von Werken von Mignon oder ihm zugeschriebene Werke im genannten Zeitraum ermittelt werden. Die in den fünfziger Jahren gehandelten acht Werke wurden dabei mit Preisen von 710 DM bis 2.980 DM hinterlegt.  Nur ein in London versteigertes Werk übertraf diesen Wert mit 16.800 DM  deutlich. Der im Entschädigungsverfahren 1961 zugrunde gelegte Wert von 6.000 RM, also ca. 1.200 DM, wird damit grundsätzlich bestätigt.

Eine allgemeine Wertsteigerung für Werke von Mignon fand erst nach Durchführung des Entschädigungsverfahrens ab Mitte der sechziger Jahre statt. Generell ist ein Preisvergleich aufgrund Kriterien wie Zustand, Darstellung, Größe, Material und Zuschreibung schwierig.