CO2-Löschanlagen auf Düsseldorfer Stadtgebiet

Ausschuss für Umweltschutz

Anfrage der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 16.10.2008:

Spätestens seit dem CO2-Unfall in Mönchengladbach-Güdderath mit über 100 Verletzten, bei dem rund 25.000 Kubikmeter CO2 unkontrolliert ausgetreten sind, ist die Gefahr, die für die Bevölkerung durch Kohlendioxid (CO2)-Feuerlöschanlagen droht, nachgewiesen.

Der Unfall in Mönchengladbach bestand nicht darin, dass die Anlage ausgelöst wurde, denn das ist ihr Zweck. Das Problem war, dass Gas entweichen konnte. Der Beweis für die Wirksamkeit des CO2 ist unter Anderem aus der Tatsache ersichtlich, dass Rettungs- und Einsatzfahrzeuge den eigentlichen Unglücksort nicht erreichen konnten, weil das freigesetzte Kohlendioxid den Verbrennungsmotoren schlagartig den Sauerstoff entzogen hatte.

Kohlendioxid ist in löschwirksamer Konzentration grundsätzlich lebensgefährlich.
Der Austritt von CO2 in die Umgebung bei Unfällen oder Löschmaßnahmen muss so weit wie möglich verhindert werden. Dazu sind einfach ausgelegte Rückhaltesysteme, wie z.B. einzelne Zugangstüren, nicht ausreichend. Es bedarf vielmehr redundanter und voneinander unabhängiger Schließsysteme, die im Unglücksfall Bereiche mit CO2 mehrfach und separat abschotten können.
CO2 ist deutlich schwerer als Luft, sinkt ab und sammelt sich deshalb in Gruben und in Kellergeschossen. Um Personen auf das eigentlich geruchlose Löschgas aufmerksam zu machen und eine Evakuierung des betroffenen Bereichs zu ermöglichen, ist dem Gas ein Odormittel beizumischen. 30 Prozent aller Löschanlagen in Gebäuden funktionieren auf CO2-Basis.
„ Im Düsseldorfer Stadtgebiet gibt es rund 50 Betriebe, die solche Anlagen haben[..]“ wird Feuerwehr-Sprecher Hans Jochen Hermes in der RP vom 19.08.2008 zitiert.

Die Installation von Kohlendioxid-Löschanlagen (Inertgas-Löschanlagen) erfolgt in Bereichen, in denen Wasser, Schaum oder Pulver als Löschmittel auf Grund hoher zu erwartender Löschfolgeschäden nicht eingesetzt werden können (Schalt- und Steueranlagen, EDV- und Telekommunikationsanlagen und –ein-richtungen und andere hochwertige Technik wie z.B. Druckmaschinen, unwiederbringliche Kulturgüter, uvm.).

Vor diesem Hintergrund fragt die LINKSFRAKTION Düsseldorf an:

1.Welche Maßnahmen wurden von der Verwaltung eingeleitet, um sämtliche Kohlendioxid (CO2)-Löschanlagen incl. Kleinanlagen auf dem Düsseldorfer Stadtgebiet zu erfassen und die Bevölkerung im Unglücksfall umfangreich zu warnen und zu schützen?

2.Ist in allen Kohlendioxid (CO2)-Löschanlagen im Bereich der Stadtverwaltung und der städtischen Töchter, wie in Deutschland nach berufsgenossenschaftlichen Regeln vorgeschrieben, das Löschgas zur Geruchswahrnehmung durch Zusätze odoriert und sind in den entsprechenden Gebäudeteilen voneinander unabhängige Schließsysteme installiert, die dazu geeignet sind, die im Unglücksfall betroffenen Bereiche vor einer Flutung mit CO2 mehrfach und separat abzuschotten?

3.Wird durch die Verwaltung im Rahmen der Bauleitplanung sowie im immissionsschutzrechtlichen Verfahren sichergestellt, dass ein geeigneter Abstand zwischen sensiblen Objekten (z.B. Wohngebieten) und Anlagen, aus denen relevante Mengen CO2 austreten können, vorliegt und werden die hierzu notwendigen Immissionsprognosen auf worst-case Fällen basierend gestellt? Wenn nein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Ungeheuer        Lutz Pfundner        Gisela Mikala-Hassel