Dachbegrünung in Düsseldorf

Ausschuss für öffentliche Einrichtungen

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE zur Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen am 12. Juni 2017:

Begrünte Dächer und Innenhöfe vereinen mehrere positive Wirkungen: Sie steigern den Wohn- und Freizeitwert von Gebäuden, leisten einen Beitrag zu einer besseren Umwelt und verbessern die Lebensqualität im gesamten Stadtgebiet. Im Rahmen des Programms „Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung“ (DAFIB) fördert die Stadt Düsseldorf Projekte, die nach Maßgabe dieser Richtlinie zur Verbesserung des Wohnumfeldes und der ökologischen Qualität beitragen.

Als Zielsetzung werden unter anderem die Unterstützung von Projekten des Urban Gardenings, die Eigeninitiative von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie die Attraktivierung des Stadtbildes genannt.

Zum Inkrafttreten der Richtlinie heißt es in der Amtlichen Bekanntmachung Nr. 23/2016: „Die Richtlinie tritt am 01.07.2016 in Kraft und besitzt eine Laufzeit von 2 Jahren.“

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Für wie viele Projekte wurde seit Inkrafttreten der Richtlinie zur „Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung“ eine entsprechende Förderung beantragt (aufgeschlüsselt nach Monaten und Projekt-Art)?
  1. Wie viele Projekte im Rahmen dieses Programms wurden genehmigt und wie viele abgelehnt (aufgeschlüsselt nach Ablehnungsgrund, Monaten und Projekt-Art)?
  1. In welchen Stadtteilen wurden Projekte im Rahmen dieses Programms gefördert (aufgeschlüsselt nach Stadtteil und Anzahl der Projekte)?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Ulrich Peters                             Helmut Goldenstedt                          Alexander Compare

 

Antwort der Verwaltung am 12.06.2017 (Beigeordnete Stulgies)

Die nachfolgenden Antworten beziehen sich auf tatsächlich gestellte Anträge.
Ablehnende Auskünfte auf telefonische Anfragen zum Beispiel zur Lage im
Fördergebiet o.ä. werden nicht erfasst.

zu Frage 1 und 2: Seit Juli 2016 wurden sieben Förderanträge gestellt, von denen fünf genehmigt und
zwei abgelehnt wurden. Die Ablehnung erfolgte in einem Fall, weil das Wohnhaus
weniger als drei Wohneinheiten hatte, in dem anderem Fall lag das Haus außerhalb
der Förderkulisse.
Dachbegrünungen wurden zwei im Oktober 2016 und jeweils eine im Februar und
März 2017 beantragt. Fassadenbegrünung wurde insgesamt eine im Februar 2017
beantragt. lnnenhofbegrünungen wurden jeweils eine im September und Oktober
2016 beantragt. Zu Urban Gardening gab es keinen Antrag.

zu Frage 3: Je ein positiver Bescheid wurde für Objekte in folgenden Stadtteilen erteilt:
Derendorf, Mörsenbroich, Flingern Nord, Stadtmitte und Hafen.