Einrichtung eines Referats für bezahlbares Wohnen

Rat

Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 14.12.2023 (RAT/434/2023):

Die Stadt Düsseldorf setzt sich die Verbesserung der Situation der Düsseldorfer Mieter:innen zum Ziel und richtet deshalb die Stelle eine:r Beauftragte:n für bezahlbares Wohnen ein. De:r Beauftragte:n wird ein neu zu schaffendes Referat für bezahlbares Wohnen mit zehn Personalstellen zugeordnet. Die notwendigen Mittel werden ab 2024 in den Haushalt eingestellt.

Zu den Aufgaben des Referats gehören u. a. freiwillige Vorermittlungs- und Beratungsleistungen für Mieter:innen zur Umsetzung der Mietpreisbremse nach § 556d BGB, die lückenlose Durchsetzung der Düsseldorfer Wohnraumschutzsatzung, die beschleunigte Einrichtung von Satzungsgebieten für Soziale Erhaltungssatzungen sowie ein gezieltes Vorgehen gegen Mieter:innenverdrängung. Dazu entwickelt das Referat geeignete Konzepte und Maßnahmen, die dem Ausschuss für Wohnen und Modernisierung vorgelegt werden.

Das Referat beruft darüber hinaus u.a. die Wohnungsbaukommission ein und stellt sicher, dass sich ihre Aktivitäten auf das Ziel bezahlbaren Wohnens richten. Zudem koordiniert das Referat auch außerhalb der Sitzungen der Wohnungsbaukommission die wohnungspolitisch relevanten Tätigkeiten der Fachämter mit Schwerpunkt bezahlbares Wohnen. Dem neu zu schaffenden Referat werden auch jene Beschäftigten des Wohnungsamts zugeordnet, die mit der Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung befasst sind.

Die Referatsleitung berichtet regelmäßig dem Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung sowie jährlich dem Rat der Stadt.

Begründung:
Der Düsseldorfer Mieterverein hat das Analyseunternehmen Mietenmonitor 22.109 Düsseldorfer Wohnungsinserate aus den Jahren 2019 bis 2022 auswerten lassen.

Das Ergebnis stellte der Mieterverein am 18.11.2022 der Öffentlichkeit vor: Bei 26 Prozent der untersuchten Mietangebote besteht der Verdacht auf einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Situation seitdem wesentlich geändert hat.

Je nach Stadtviertel sind die Verstöße gegen die Mietpreisbremse laut der Studie unterschiedlich häufig: In Bilk waren 27 Prozent der Mietangebote überteuert, in der Altstadt 48 Prozent und in Oberkassel 65 Prozent. Im Schnitt ist jede vierte Mietwohnung in Düsseldorf überteuert. 1.000 Euro zu viel werden in der Hälfte aller Fälle verlangt. Bei einem Viertel der Fälle sind es sogar 2.000 Euro oder mehr.

Schon bei einer Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um 20 Prozent, kann der Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; bei einer Überschreitung um 50 Prozent als Straftat. Es ist für DIE LINKE inakzeptabel, dass die Stadt Düsseldorf die Justiz bei der Ermittlung und Verfolgung dieser massenhaften Ordnungs- und Gesetzesverstöße bisher nicht unterstützt. Eine Durchsetzung der Mietpreisbremse ist im Interesse der Düsseldorfer:innen.

Technisch ist dies ohne Weiteres umsetzbar: Das Referat für bezahlbares Wohnen der Stadt Freiburg beobachtet automatisiert Mietangebote im Internet mit Unterstützung des Dienstleisters „Mietenmonitor“.

Auch die Einrichtung von Sozialen Erhaltungssatzungen verfolgt die Stadtverwaltung bisher nicht mit der nötigen Dringlichkeit, wie nicht nur DIE LINKE Ratsfraktion urteilt. Die Pläne der Verwaltung zur Erarbeitung von sozialen Erhaltungssatzungen (APS/034/2023) wurden aufgrund der wenig ehrgeizigen Zeitplanung von der Politik kritisiert und ergänzt. Wünschenswert wäre, dass im Gegenteil die Verwaltung nicht von den Fraktionen des Rates zu stärkerer Aktivität verpflichtet werden muss, sondern der Politik eigene Initiativen vorlegt.

DIE LINKE vertritt die Auffassung, dass Düsseldorf eine ähnlich aktive Rolle beim Schutz von Mieter:innen einnehmen muss wie Freiburg. Deshalb sollten die Zuständigkeiten bei eine:r Beauftragte:n und einem Referat für bezahlbares Wohnen gebündelt werden.

Freundliche Grüße
Julia Marmulla                          Sigrid Lehmann
 

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt