Einsatz von LeiharbeiterInnen in der Stadtverwaltung und in den städtischen Tochterunternehmen

Personal- und Organisationsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 12.07.2011:
Der Gesetzgeber hat spätestens seit Einführung der Hartz-Gesetze die Leiharbeit hoffähig gemacht. Die Leiharbeitsbranche boomt. Nach Berechnungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) als Fortschreibung der amtlichen Daten der Bundesagentur für Arbeit wurden für Februar 2011 insgesamt 873.000 LeiharbeiterInnen in Deutschland ermittelt. Aus einer Anfrage der LINKEN im Bundestag geht hervor, dass mit Stichtag 30.06.2010 allein in Düsseldorf 3,3 %, das sind insgesamt 11.906 Personen, aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im „Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung“ beschäftigt sind. Von den 8.935 Vollzeitbeschäftigten in Leiharbeitsverhältnissen verdienten 59,4 % (5.306 Personen) unter der  Niedriglohnschwelle West von 1.870.- Euro brutto im Monat. Von den 1.112  der 15- bis unter 25-jährigen Vollzeitbeschäftigten bei Leiharbeitsfirmen verdienten 86,4 Prozent unter der  Niedriglohnschwelle (Stand 31.12.2009). 38,8 % aller offenen Stellen in Düsseldorf waren im Januar 2011 Arbeitsstellen von Leiharbeitsfirmen.

In den neuen Bundesländern zählt eine Verleihfirma heute bereits zu den größten Arbeitgebern. Der Einsatz von LeiharbeitnehmerInnen, die zu Dumpinglöhnen in den Betrieben eingesetzt werden, soll Druck auf die Stammbelegschaften ausüben und die Tarifverträge aushebeln.

Leiharbeit vernichtet Arbeitsplätze und drückt die Löhne. Das hat nicht nur Folgen für die Leiharbeitenden, die einem höherem Verarmungsrisiko ausgesetzt sind, sondern auch für die öffentlichen Haushalte. Neben dem Verlust von Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträgen muss der Bund jährlich elf Milliarden Euro aufwenden um die Verdienste von Leiharbeitenden und Niedriglöhnern über Hartz IV aufzustocken und subventioniert Betriebe die Armutslöhne zahlen.

Schon vor den jüngsten Arbeitsmarktreformen wurde der rechtliche Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung schrittweise liberalisiert. Mit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes  durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 („Hartz I“) wurde die Regulierung der Leiharbeit dann vollends unter ein neues Leitbild gestellt: „Leiharbeit wird vorrangig als Instrument für mehr Flexibilisierung am Arbeitsmarkt angesehen“.

In diesem Zusammenhang stellt die DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf folgende Fragen:

  1. Wie viele Personen mit welchen Entgeltsstufen und in welchen Bereichen waren bei der Stadt Düsseldorf und ihren Tochterunternehmen (aufgeschlüsselt nach Unternehmen) im Rahmen eines Leih- bzw. ZeitarbeitnehmerInnenverhältnisses zwischen 2006 bis heute (aufgeschlüsselt nach Jahren) beschäftigt?
  2. In welcher Höhe entstand der Stadt Düsseldorf und ihren Tochterunternehmen in den vergangenen Jahren Aufwand durch die Inanspruchnahme der Dienste von Leih- bzw. ZeitarbeitnehmerInnen?
     
  3. Wie stellen sich die Arbeitsentgelte für ordentliche Beschäftigte und Leih- bzw. ZeitarbeitnehmerInnen in den jeweiligen Bereichen im Vergleich dar? 

Freundliche Grüße

Ergün Durmus                              Lothar Daxenberger                                       Cemal Cetin


Antwort der Verwaltung durch den Stadtdirektor Abrahams:

 

Frage 1:
Wie viele Personen mit welchen Entgeltsstufen und in welchen Bereichen waren bei der Stadt Düsseldorf und ihren Tochterunternehmen (aufgeschlüsselt nach Unternehmen) im Rahmen eines Leih- bzw. Zeitarbeitnehmer/Innen -verhältnisses zwischen 2006 bis heute (aufgeschlüsselt nach Jahren) beschäftigt?

Antwort:
In den Jahren 2006 – 2011 (Stand: 15.06.2011) wurden bei der Stadtverwaltung Düsseldorf insgesamt 78 Personen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einsätze in der Regel nicht über längere Zeiträume erfolgten. Die Einsätze von Leiharbeitskräften im Zeitraum 2006 – 2011 erfolgten insbesondere im Bereich der Sekretariats- und Assistenzkräfte (25 Personen), im Zusammenhang mit der Einführung der Finanzbuchhaltung (26 Personen) sowie im Zusammenhang mit der Schweinegrippe-Pandemie (7 Personen). Die Beauftragung von Personaldienstleistungsunternehmen bzw. Leiharbeitsfirmen stellt für die Verwaltung nur die Ausnahme bei der Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben dar. Die Aufgaben werden in der Regel durch verwaltungsinternes Personal wahrgenommen.

Lediglich bei unvorhergesehenen Ausfällen, die nicht durch Springerkräfte erledigt werden können oder bei der Bewältigung von Arbeitsspitzen, wird auf Leiharbeitsfirmen zurückgegriffen.

Städtische Töchter
Die städtischen Tochterunternehmen Kunsthalle Düsseldorf gGmbH, Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz AG, Städt. Wohnungsgesellschaft AG, Werkstatt für angepasste Arbeit GmbH, Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH, Jugendberufshilfe Düsseldorf gGmbH und Regiobahn GmbH haben in dem Zeitraum 2006 bis heute keine Leiharbeiterinnen / -arbeiter beschäftigt.

Nach Auskunft der Flughafen Düsseldorf GmbH (FDG) wurden in der Gesellschaft in dem betrachteten Zeitraum 109 Personen im Rahmen eines Zeit- und Leiharbeitnehmer/in -Verhältnisses eingesetzt. Bei den ausgewiesenen Einsätzen handelt es sich nicht um Dauereinsätze, sondern um unterjährige Ereignisse (kurzfristige Vertretungen, Projekteinsätze). Bei der Rheinbahn AG waren lediglich in den Jahren 2006 bis 2008 insgesamt 8 Leiharbeiterinnen / -arbeiter im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten tätig. Die Abrechnung erfolgte auf Stundenbasis und entsprach einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 8 TV-N NW (Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe).

Die Messe Düsseldorf GmbH hat bisher ausschließlich im Jahr 2011 Zeitarbeitnehmerinnen/ -arbeitnehmer beschäftigt und diese im Rahmen der Einführung eines Besuchermanagementsystems als sogenannte Guides in den Eingangsbereichen eingesetzt. Beschäftigt wurden bisher 65 Personen. Die Sana Kliniken DüsseldorfGmbH beschäftigte im Jahr 2010 29 Leiharbeitnehmerinnen / -arbeitnehmer. Diese wurden primär im Bereich des Pflegedienstes sowie als Krankenschwester/-pfleger eingesetzt. Die Eingruppierung erfolgte im Sinne des TVöD-K (Krankenhäuser) und TVöD-B (Pflegedienst). Die Deutsche Oper am Rhein GmbH setzt seit 2008 Zeitarbeitnehmerinnen / -arbeitnehmer als Tischler und Schlosser in den Werkstätten sowie als Bühnentechniker ein. Der Stundenlohn eines Handwerkers liegt je nach Entleiher zwischen 11 und 12 €.

 

Frage 2:
In welcher Höhe entstand der Stadt Düsseldorf und ihren Tochterunternehmen in den vergangenen Jahren Aufwand durch die Inanspruchnahme der Dienste von Leih- bzw. Zeitarbeitnehmer/Innen?

Antwort:
Die Kosten für die Einsätze von Leiharbeitskräften werden grundsätzlich durch die Fachämter und Institute getragen. Gegenüber den Jahren 2006 – 2009 ist aktuell ein deutlicher Rückgang der Aufwendungen für Arbeitnehmerüberlassung festzustellen. Dieses liegt insbesondere darin begründet, dass Projekte zum Abschluss gebracht werden konnten und der Sekretariats- bzw. Assistenzbereich durch den Einsatz von eingestellten Springerkräften entlastet wird.

Bei der Stadt sind im Zeitraum 2006 – heute Kosten i.H.v. EUR 736.625,- für Arbeitnehmerüberlassungsverträge angefallen. Diese teilen sich wie folgt auf:

Jahr
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Kosten in EURO
168.960,-
87.363,-
181.947,-
237.521,-
13.481,-
47.353,-

Städtische Töchter
Es sind folgende Kosten angefallen:


Zeitraum
Kosten
Stadtwerke Düsseldorf AG
2006 - 2010
1.863.648,83 €
Flughafen Düsseldorf GmbH
2006 - 2011
2.006.022,98 €
Messe Düsseldorf GmbH
2011
rd. 35.000,00 €
Deutsche Oper am Rhein
2008 - 2010
178.605,79 €
Zukunftswerkstatt Düsseldorf GmbH
2006 - 2011
263.277,61 €


Frage 3:

Wie stellen sich die Arbeitsentgelte für ordentliche Beschäftigte und Leih- bzw. Zeitarbeitnehmer/Innen in den jeweiligen Bereichen im Vergleich dar?

Antwort:
Die Verwaltung beauftragt ausschließlich tarifgebundene Unternehmen, so dass die im jeweiligen Tarifvertrag getroffenen Vereinbarungen gelten. Dabei kommen in der Regel die zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitunternehmen e.V. (IGZ e.V.) und dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und den Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge zur Anwendung. Diese regeln u.a. die wesentlichen Arbeitsbedingungen wie Arbeitsentgelt, Arbeitzeit und Urlaub.

Es wird somit eine tarifkonforme Entlohnung sichergestellt. Darüber hinaus ist ein direkter Vergleich nicht möglich, da in den Stundensätzen der Entleihfirmen außer dem Verdienst der / des entliehenen Mitarbeiterin / Mitarbeiters auch Sozialkosten sowie eine Gewinnspanne enthalten sind.