Einstellung aller Disziplinarverfahren aufgrund von Meinungsäußerungen

Personal- und Organisationsausschuss

Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 14.03.2013:

Der Personal- und Organisationsausschuss spricht sich dafür aus, dass die Disziplinarverfahren gegen die Feuerwehrleute aufgrund von freier Meinungsäußerung bei facebook  eingestellt werden.

Begründung:
„Die freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut. Grundsätzlich steht es jedem Bürger gemäß Art. 5 Abs.1 Grundgesetz (GG) frei, seine Meinung zu äußern und zu verbreiten. Allerdings besteht dieses Recht nicht schrankenlos, seine Grenzen findet diese Freiheit in den allgemeinen Gesetzen und dem Recht der persönlichen Ehre. Wer andere beleidigt, sie mit Schmähkritik überzieht oder Unwahrheiten äußert, kann sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.

Das Posting des Feuerwehrmannes ist eine Meinungsäußerung, deren Ton zwar scharf sein mag. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen Meinungen aber, solange sie sachbezogen sind, schonungslos und sogar ausfallend artikuliert werden. Da der Facebook-Beitrag in einem sachlichen Bezug zu der Nichtvergütung von Überstunden steht, den Bürgermeister aber weder beleidigt noch schmäht, muss das Stadtoberhaupt grundsätzlich solche Kritik aushalten.“ (Rechtsanwalt Christian Oberwetter, Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht in Hamburg)

Die Suspendierung der zehn Feuerwehrleute war rechtlich haltlos. Somit war die Rücknahme der Suspendierungen durch Oberbürgermeister Elbers keine Gefälligkeit die aufgrund der Entschuldigung der Feuerwehrmänner zustande kam, sondern rechtliche Notwendigkeit. Der Oberbürgermeister ist mit der Aussprache der Suspendierungen weit über seine rechtlichen Kompetenzen hinausgegangen. Kritik an der Stadt, Verwaltung und Führung ist Bestandteil der Meinungsfreiheit, auch für städtische Bedienstete und Beamte. Dieses wird laut Presseberichten und ver.di in Düsseldorf anders gesehen. Hier kommt es offenbar des öfteren zu Repressalien gegenüber städtischen Bediensteten und Beamten die ihre freie Meinung äußern. Dies muss aufhören. Aus diesem Grund sind auch die Disziplinarverfahren gegen die Feuerwehrleute  mit sofortiger Wirkung einzustellen.

Freundliche Grüße    

Gilbert Yimbou            Lothar Daxenberger