Einstellung von Menschen mit Behinderung

Personal- und Organisationsausschuss

Antrag zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 20.11.2008:

Der Personal- und Organisationsausschuss beauftragt die Verwaltung bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie bei der Einstellung von neuen Auszubildenden, Menschen mit Behinderung vorrangig zu berücksichtigen.

Begründung:
Im Rahmen der hohen Arbeitslosigkeit in der Landeshauptstadt sind auch Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen proportional stark betroffen. Wir sind der Auffassung, dass die Verwaltung stärker als bisher ihren Beitrag zur Integration erbringen muss um die „Erklärung von Barcelona“ umzusetzen. Im April 2008 waren in der Stadtverwaltung gerade einmal 6,03 % der Beschäftigten sogenannte „Schwerbehinderte“, damit lag die Quote knapp über der gesetzlich geforderten Quote von 5%.

Wir sind der Meinung, dass der öffentliche Dienst eine besondere Rolle inne hat und eine Vorbildfunktion zu übernehmen hat.  Insbesondere für Personen, die Gruppen angehören, die im Arbeitsleben benachteiligt sind um ihnen einen chancengleichen Zugang zu allen beruflichen Positionen zu ermöglichen.

Diese Vorbildfunktion besteht zum einen gegenüber der Privatwirtschaft. Die Verwaltung erscheint unglaubwürdig, wenn sie eine Verbesserung der Beteiligung von Minderheiten einfordert, ohne selber eine deutlich höhere Quote, als die gesetzlich vorgegebene,  vorweisen zu können. Zum anderen lassen sich Veränderungen im gesellschaftlichen Bewusstsein erreichen, indem die Verwaltung um die Beteiligung von Minderheiten zu verbessern eine Vorreiterrolle einnimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Gilbert Yimbou        Angelika Kraft-Dlangamandla        Peter Hassel