Erfolg und Fortführung des Programms „Kinderbetreuung U3“

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.03.2011:
Das Programm „Kinderbetreuung U3“ in Düsseldorf wird auf der städtischen Website wie folgt beschrieben: „Das Programm zur Ausweitung der Betreuungsplätze für unter Dreijährige wird kurz ‚U3 Förderung’ genannt und startete im August 2006 als Initiative des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Land Nordrhein-Westfalens. Es war EU-kofinanziert und auf ein Jahr begrenzt. Seit 2008 führt Düsseldorf es als kommunales Modell weiter. Dazu wurden zunächst bis 2011 pro Jahr 150 Förderplätze vom Jugendhilfeausschuss genehmigt. … Ziel ist es, Elternteile in Elternzeit, die ihre Beschäftigung durch Rückkehr aus der Elternzeit oder innerhalb der Elternzeit wieder aufnehmen, mit einem finanziellen Zuschuss zu den Kosten der Betreuung ihrer Kinder unter 3 Jahren zu unterstützen. Ebenso werden Arbeitslosengeld II (ALG II) Beziehende, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen, berücksichtigt.“

Am 10.03.2011 schickte Priv.-Doz. Dr. Achim Goerres (Politikwissenschaftler an der Universität Köln mit Schwerpunkt Sozialpolitik) einen offenen Brief an Frau Diederich (Geschäftsführerin der mit der Durchführung beauftragten ZWD) und an Sozialdezernent Herrn Hintzsche. In diesem Brief legt er dar, warum das U3-Förderprogramm aus seiner Sicht ineffizient ist und nur Mitnahmeeffekte bei den mittleren und höheren Einkommensgruppen erzeugt. Seine drei Kritikpunkte am Programm sind: Erstens kann aus verschiedenen Gründen niemand eine Rückkehr in die Arbeitswelt von diesem Programm abhängig machen. Zweitens ist seiner Meinung nach das Programm für die NutzerInnen und die VerwalterInnen sehr bürokratisch und zeitaufwendig und drittens verlange das Programm die Einhaltung willkürlich festgesetzter Regeln ohne Ausnahmen auf Seiten der NutzerInnen. Diese drei Kritikpunkte werden in dem offenen Brief ausführlich begründet und er kommt zu dem Schluss, dass es weitaus sinnvoller wäre, das Geld direkt in die Förderung der Infrastruktur zu stecken oder für die Unterstützung von niedrigen Einkommensgruppen heranzuziehen.

Da das Programm nur bis 2011 bewilligt ist und eine mögliche weitere Bewilligung dieses Jahr auf den Jugendhilfeausschuss zukommen würde, fragt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf an:

  1. Wie bewertet die Verwaltung die im offenen Brief genannten Kritikpunkte?
  1. Wie viele Plätze sind im Rahmen des Programms seit 2006 gefördert worden (aufgeschlüsselt nach Jahren und nach folgenden Gruppen: RückkehrerInnen nach Elternzeit, RückkehrerInnen innerhalb Elternzeit, ALG II-BezieherInnen die eine Erwerbstätigkeit aufnahmen, ALG II-BezieherInnen die an einer Eingliederungsmaßnahme teilnahmen)?
  1. Wie viele U3 Plätze ließen sich mit den fürs Programm zur Verfügung stehenden Mitteln zusätzlich fördern?

Freundliche Grüße

 

Ronny Meyer                           Meryem Kneist

Beantwortung durch die Verwaltung:

Frage 1:
Wie bewertet die Verwaltung die im offenen Brief genannten Kritikpunkte?

Antwort:
Bei dem Programm U3 handelt es sich um einen freiwilligen Zuschuss der Stadt Düsseldorf für Eltern, die bereits vor Ablauf der Elternzeit wieder berufstätig werden wollen. Als familienfreundliche Stadt strebt Düsseldorf in den nächsten zwei Jahren eine Betreuungsquote von bis zu 60 % für unter Dreijährige an. Das Zuschussprogramm unterstützt dieses Ziel. Betreiber von Betreuungseinrichtungen bestätigen uns in Gesprächen, dass der Zuschuss ein Anreiz für Eltern ist, einen Betreuungsplatz für ihr unter dreijähriges Kind in einer privat-gewerblichen Kita zu nutzen. Der Zuschuss wird ausschließlich für tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen/Betreuungsstunden gezahlt. Die möglicherweise darüber hinausgehenden monatlichen Betreuungskosten sind mit dem jeweiligen Betreiber zu vereinbaren.

Der Zuschuss allein kann das Vereinbarkeitsproblem sicher nicht lösen. Er ist ein Mosaikstein im Rahmen des vielfältigen kommunalen Engagements für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Düsseldorfer BürgerInnen und für in Düsseldorf arbeitende berufstätige Eltern. Eltern, insbesondere alleinerziehende Selbständige, bestätigen uns in Kundenbefragungen, dass die Förderung für sie eine bedeutsame Hilfe ist. Die Modalitäten basieren auf dem im Jahr 2006/2007 mit ESF-Mitteln geförderten Projekt „U3 als Instrument der Arbeitsmarktpolitik“ und wurden von der Stadt Düsseldorf als Grundlage der freiwilligen Förderung weiterhin übernommen.


Frage 2:
Wie viele Plätze sind im Rahmen des Programms seit 2006 gefördert worden (aufgeschlüsselt nach Jahren und nach folgenden Gruppen: RückkehrerInnen nach Elternzeit, RückkehrerInnen innerhalb der Elternzeit, ALG II-BezieherInnen die eine Erwerbstätigkeit aufnahmen, ALG-II-BezieherInnen die an einer Eingliederungsmaßnahme teilnahmen)?

Antwort:
Zu Beginn des U3-Förderprogramms der Stadt Düsseldorf wurden 150 Förderplätze in Vollzeit bereitgestellt. Da die meisten Eltern jedoch in Teilzeit tätig werden, und die Betreuung daher nur in Teilzeit in Anspruch genommen wird, wurde die Beschränkung der Platzzahl Anfang 2009 aufgehoben, um so die Fördersumme im Sinne der Familien möglichst effektiv auszuschöpfen und unterjährige Versorgungsmöglichkeiten zu schaffen.
Die genauen Zahlen können der Tabelle entnommen werden:







2006/ 20072008
2009
2010
Anzahl der U3-Kinder von Elternzeitler/-innen54
207
406
524
Anzahl der U3-Kinder von Arbeit aufnehmenden ALG II-Beziehenden17
6
3
4
Anzahl der U3-Kinder von ALG-II-Beziehenden, die eine FbW aufgenommen haben0
0
0
0
Anzahl der U3-Kinder gesamt71
213
409
528
Maximale Anzahl von gleichzeitigen Plätzen
142
260
285
U3-Auszahlungen im Jahr
278.783,01
546.857,53
710.285,32


37%73%95%



Frage 3:
Wie viele U3 Plätze ließen sich mit den fürs Programm zur Verfügung stehenden Mitteln zusätzlich fördern?

Antwort:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau der Plätze für unter dreijährige Kinder auf bis zu 60 Prozent auszubauen. Dieses Ziel wird unabhängig von einer Fortführung des Programms angestrebt. Wegen der unterschiedlichen Gruppenformen und Betreuungszeiten lässt sich eine seriöse Vergleichsrechnung nicht bestimmen. Im Rahmen der zukünftigen Ausbauplanung ist jährlich durch den Jugendhilfeausschuss zu entscheiden, ob das Programm ausgebaut oder reduziert werden soll. Bestehende Verträge müssen bei einer Absenkung aber Bestandsschutz haben.