Erweiterung des Orchestergrabens

Rat

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu TOP 10 zur Sitzung des Rates am 03.02.2011 (ö Vorlage 23/9/2011 - Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführung- und Finanzierungsbeschlusses des Projektes Heinrich-Heine-Alle 16, Oper - Erweiterung des Orchestergrabens und weitere zusätzliche Maßnahmen) folgenden Änderungsantrag:

Der Rat beschließt die vorgelegte Beschlussvorlage mit folgender Änderung:

Die Anzahl der Behindertenplätze wird nicht wie in der Darstellung der Maßnahme aufgeführt auf 8, sondern auf 14 erhöht. Die Gesamtsumme des Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses wird um die Mehrkosten von … EUR (von der Verwaltung noch zu beziffern) erhöht.

Begründung:
Gemäß §10 Abs. 7 (Abschnitt3) der Sonderbauverordnung (SBauVO)/Versammlungsstättenverord- nung NRW müssen in Versammlungsräumen für die BenutzerInnen von Rollstühlen mindesten 1 % der Besucherplätze, mindesten jedoch 2 Plätze auf ebenen Standflächen vorhanden sein. Den Plätzen für BenutzerInnen von Rollstühlen sind Besucherplätze für Begleitpersonen zuzuordnen.

Die Oper hat nach dem Umbau 1313 Plätze – also müssten entsprechend 14 Behindertenplätze geplant werden um die Quote von 1 % einzuhalten.

Freundliche Grüße

 

Gilbert Yimbou                         Frank Laubenburg