Erwerb von Belegungsrechten

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 04.11.2019:

Der Haushaltsansatz Produkt: 5252202 Wohnraumsicherung und -versorgung, Transferaufwendungen für den Erwerb von Belegungsrechten, Konto: 53180000  ist für die Jahre 2020 bis 2023  jeweils auf 965.000 Euro zu erhöhen.

Begründung:
Mit den im Haushalt eingestellten Mittel für die Jahre 2020 bis 2023 können nur jeweils für rund 20 Wohnungen Belegungsrechte erworben werden. Das ist bei der sich zunehmend verschärfenden Notsituation auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt bei weitem nicht ausreichend um die unsozialen Folgen aufzuwenden. Eine Option auf ca. 50 Wohnungen wäre der Situation eher angemessen.

Das Ergebnis für 2018 zeigt, dass bei entsprechender Bewerbung durchaus ein höheres Ergebnis erzielt werden kann. So waren 386.000 Euro im Haushalt eingestellt, aber  616.860 sind als vorläufiges Ergebnis ausgewiesen. Mit einer aktiven Ansprache und Werbung bei den Hausbesitzern ist sicherlich ein ähnliches Ergebnis in Zukunft möglich. Darüber hinaus könnte bei entsprechenden Formulierungen im Handlungskonzept Wohnen bzw. in der Wohnraumschutzsatzung zusätzliche Anreize geschaffen werden.

Jedes Jahr werden in Düsseldorf zwischen 600 und 800 Zwangsräumungen durchgeführt. Immer mehr Menschen verlieren ihr Zuhause, weil teure Modernisierungen nach § 559 BGB auf sie abgewälzt werden und sie die teuren Mieten nicht mehr bezahlen können. Das führte zum Beispiel zu 80 fristlosen Kündigungen in Hassels-Nord durch die US-amerikanische Immobilientochter von Goldmann Sachs, die heute noch den irreführenden Namen LEG trägt und inzwischen als profitabler Konzern im M-Dax geleistet ist. Darüber hinaus hat die LEG flächendeckende Modernisierungsmaßnahmen angekündigt.

Dieses Vorgehen gegen die Interessen der MieterInnen durch die LEG steht exemplarisch für eine immer mehr um sich greifende Praxis auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt. Es ist für Betroffene nur selten möglich, in Düsseldorf eine für sie bezahlbare Ersatzwohnung zu finden. Anfragen der LINKEN ergaben, dass jedes Jahr über Tausend Wohnungsnotfälle vom Wohnungsamt registriert werden. Die Anzahl der Wohnungslosen hat in Düsseldorf die 5.000 inzwischen überschritten. Nach Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besteht ein Menschenrecht auf Wohnen. Hieraus erwächst eine besondere Verpflichtung  für eine Kommune dieses Menschenrecht auch zu erfüllen.

Die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt gibt dies bei weitem nicht her und die Stadt Düsseldorf leistet dies auch nicht. Wenn 2018 in Düsseldorf von 2.550 neu errichteten gerade mal 106 öffentliche geförderte Wohnungen waren, allerdings 843 Eigentumswohnungen, so zeigt dies eine Tendenz die völlig an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei geht. Deshalb ist es eine soziale Pflicht für die Stadt, alle Anstrengungen zu unternehmen, dass Menschen, die auf Grund dieser Entwicklung ihre Wohnung verlieren, adäquate Alternativen von der Stadt angeboten bekommen.

Bisher sind Haushaltsanträge der Fraktion DIE LINKE mit der Begründung abgelehnt worden, es lägen nicht genügend Angebote vor. Die in 2018 erzielten Belegungsrechte zeigen, dass die Stadt sehr gute Möglichkeiten hat tätig zu werden, um mehr Belegungsrechte für Wohnungsnotfälle zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
 

Lutz Pfundner             Mbulelo Dlangamandla               Peter Kirchner