Fehlende Messergebnisse zu Corona

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 28.11.2023 (AGS/058/2023):

Wie befürchtet steigt die Anzahl der Corona-Infektionen in der kalten Jahreszeit an. Offiziell wurden laut Landeszentrum Gesundheit NRW in der 45. Kalenderwoche (06.11. bis 12.11.2023) in Düsseldorf 150 Infektionen von COVID-19 (SARS-CoV-2) gemeldet, das sind 23,85 Infektionen auf 100.000 Einwohner:innen. Die Dunkelziffer dürfte erheblich höher liegen.

Um Infektionszahlen frühzeitig einschätzen zu können und Entwicklungen vorherzusehen hat sich das sogenannte Abwasser-Screening als wirkvolle Messmethode erwiesen. Das Robert-Koch-Institut schreibt dazu:
„Infektionserreger gelangen unter anderem über den Stuhl ins Abwasser und können dort nachgewiesen werden. Die systematische Überwachung von Abwasser auf Infektionserreger mit dem Ziel, Entscheidungen für bevölkerungsbezogene Maßnahmen zu treffen, wird als abwasserbasierte Surveillance (auch kurz Abwassersurveillance) bezeichnet. Die erhobenen Daten aus dem Abwasser erlauben Rückschlüsse zum Trend der Infektionsdynamik. Sie können gemeinsam mit Angaben aus bereits bestehenden Surveillancesystemen ausgewertet werden. Durch die vergleichende Betrachtung verschiedener Surveillancesysteme können Entscheidungsträger die Lage vor Ort umfassender bewerten und bevölkerungsbezogene Maßnahmen zur Pandemiebewältigung ableiten.“

In Düsseldorf wird dazu an den Klärwerken Nord und Süd gemessen. Laut Kurzbericht Abwassermonitoring NRW des Landeszentrum Gesundheit NRW vom 13.11.2023 wurden an beiden Messstationen am 02. August 2023 zuletzt Messergebnisse weitergeleitet.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an::

1. Welche Maßnahmen trifft die Stadtverwaltung um den erhöhten Corona-Infektionen zu begegnen?

2. Welche Maßnahmen werden in den Kitas und Schulen getroffen, um Kinder und pädagogisches Fachpersonal zu schützen?

3. Was sind die Gründe das seit August 2023 keine Messergebnisse zu SARS-CoV-2 von beiden Düsseldorfer Klärwerken erhoben und weitergeleitet werden? Wann ist mit der Weitergabe aktueller Ergebnisse zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Born                                       Christian Jäger                                  Cornelia Schlemper

 

Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Zaum:

Antwort zu Frage 1:
Nach wie vor werden die SARS-CoV-2-Meldedaten im Gesundheitsamt verarbeitet. Ein Überblick über die Infektionslage innerhalb der Stadt ist also nach wie vor vorhanden.

Insbesondere mit vulnerablen Einrichtungen (Pflegeheime, Krankenhäuser) steht das Team im sehr engen Austausch, um Ausbrüche frühzeitig zu erkennen und beim Ausbruchsmanagement unterstützen zu können. Einmal monatlich findet zudem in der Regionalkonferenz ein Austausch auf der Leitungsebene (Gesundheitsamt, Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigung, Hilfsorganisationen) statt zur aktuellen Lage und der antizipierten Entwicklung.

Antwort zu Frage 2:
Drei Jahre hat der Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 den Alltag und insbesondere das Kita- und Schulleben erheblich geprägt. Mit Ablauf des 28. Februar 2023 ist die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ausgelaufen. Die ehemals für den Kita- und Schulbereich relevanten Verordnungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – zum einen die Corona-Test- und-Quarantäneverordnung (CoronaTestQuarantäneVO) sowie zum anderen die Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) – sind mit Ablauf des 31. Januar 2023 ausgelaufen. Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass insbesondere die Kindertageseinrichtungen und Schulgemeinschaften sehr verantwortungsvoll gemeinsam handeln und der Kita- und Schulalltag wieder durch eine weitgehende Normalität geprägt sind.

Für den Kita- und Schulbereich gibt es daher keine Sonderregelungen mehr. Die rechtliche Grundlage zum anlassbezogenen Testen in der Schule ist ersatzlos weggefallen.

Auch die 5-tägige Isolationspflicht ist entfallen. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher zu Hause bleiben. Dies gilt für alle am Kita- und Schulleben Beteiligten.

In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständlich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert; Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern) entscheiden eigenverantwortlich, ob eine Maske getragen wird oder nicht.

An Kitas und Schulen gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln fort. In den städt. Kitas sind mittlerweile Alltagshelfer*innen unbefristet eingesetzt und unterstützen bei notwendigen Hygienemaßnahmen. Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Kita- und Schulalltag und finden weiterhin Anwendung.

Um die Risiken einer Ansteckung durch Aerosole zu verringern, ist nach wie vor eine regelmäßige gute Durchlüftung der Räume von großer Bedeutung. Kitas, Schulen und Schulträger verfügen nach zweieinhalb Jahren Pandemie auch in diesem Bereich über viele Erfahrungen, die z.B. in entsprechende Lüftungskonzepte eingeflossen sind.

In unserer gesamten Gesellschaft und somit auch in unseren Kitas und Schulen kommt daher dem eigenverantwortlichen Verhalten der einzelnen Person und gemäß des Bildungsauftrags dem Miteinbeziehen der Kinder in Kitas und auch Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und allen Beteiligten weiterhin eine besondere Bedeutung zu. Der Schulträger wird gemeinsam mit allen am Schulleben Beteiligten die Entwicklungen weiter aufmerksam verfolgen und ist für den Fall einer sich verändernden Gesamtlage jederzeit in der Lage, entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen zu geben. Gleiches gilt für das Amt für Soziales und Jugend gemeinsam mit den freien Trägern für die Kindertageseinrichtungen. Auch hier ist man jederzeit in der Lage entsprechende Unterstützung und Handlungsempfehlungen zu geben.

Antwort zu Frage 3:
Das Abwassermonitoring wurde im Rahmen des ESI-Cora-Projekts durch das Land NRW finanziert. Diese Finanzierung wurde noch bis Ende Juli verlängert. Eine direkte Weiterfinanzierung war laut Landeszentrum für Gesundheit (LZG.NRW) nicht möglich.

Um das Monitoring weiterzuführen und perspektivisch auch auf andere Erreger (Influenza, RSV) auszudehnen, haben die Universitätskliniken Düsseldorf und Bonn einen Forschungsantrag eingereicht, der am 10. Oktober vom RKI genehmigt wurde.

Seitens der LHD sind das Gesundheitsamt und der Stadtentwässerungsbetrieb in diesem Projekt als Kooperationspartner vertreten
(www.rki.de/DE/Content/Institut/OrgEinheiten/Abt3/FG32/Abwassersurveillance/Abwassersurveillance.html).

Erste Daten wurden dem Landeszentrum für Gesundheit (LZG) am 23.10.2023 übermittelt, seitdem werden Abwasserdaten wie zuvor zweimal wöchentlich an das LZG.NRW übermittelt. Die Düsseldorfer Abwasserdaten werden in Kürze wieder im wöchentlichen Bericht "Kurzbericht Abwassermonitoring NRW" aufgeführt sein.