Förderprogramme zur Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge

Haupt- und Finanzausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.10.2015:  Verschiedene Förderprogramme können von den Kommunen in Anspruch genommen werden, um Unterkünfte und Wohnungen für Flüchtlinge zu schaffen. Zu nennen sind hier die Sonderförderung Flüchtlingsunterkünfte der KfW, das Programm der NRW.BANK zur Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber und das Programm zur Förderung des Mietwohnungsbaus für Flüchtlinge vom Land NRW. Als Unterstützung werden den Kommunen bei den Programmen attraktive Förderkonditionen wie zinslose Darlehen oder Tilgungsnachlässe angeboten. 

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Welche Förderprogramme zur Schaffung von Unterkünften oder Wohnungen für Flüchtlinge könnte die Stadt in Anspruch nehmen und wie sind die jeweiligen Förderkonditionen?
  1. Mittel aus welchen dieser Förderprogramme hat die Stadt oder ein städtisches Tochterunternehmen abgerufen bzw. beantragt?
  1. Falls Förderprogramme oder verfügbare Mittel nicht in Anspruch genommen werden, welche Gründe liegen hierfür konkret vor?

 

Freundliche Grüße

 

Angelika Kraft-Dlangamandla              Lutz Pfundner                Georg Blanchard               

 

 

Antwort der Verwaltung am 26.10.2015 (Stadtdirektor Hintzsche)

zu Frage 1: Die Kommunen können für die v. g. Zwecke folgende Förderprogramme in Anspruch nehmen:

NRW.Bank.Flüchtlingsunterkünfte:

Die NRW.BANK gewährt kommunen Darlehen für den Erwerb, den Bau, die Modernisierung und die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften (auch Zelte und Container). Außerdem können mit dem Darlehen der Grundstückserwerb und notwendige Erschließungsmaßnahmen finanziert werden. Es werden maximal 10 Millionen Euro pro Jahr und Kommune gewährt. Bis 2 Millionen Euro erfolgt eine Gesamtfinanzierung, über 2 Millionen Euro werden maximal 50 Prozent finanziert. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre, die Zinsbindung 10 Jahre. Die Zinsen betragen zurzeit 0 Prozent, die ersten 3 Jahre sind tilgungsfrei.

Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge:

Das Land NRW fördert die Neuschaffung von Wohnungen durch Neubau oder im Bestand sowie die Herrichtung von Bestandsimmobilien mit Darlehen und Tilgungsnachlässen. Für die Neuschaffung durch Neubau beträgt die Pauschale 1.650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, 35 Prozent davon werden als Tilgungsnachlass weder getilgt noch verzinst. Es handelt sich demnach um einen Zuschuss von 577,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Mietpreis- und Belegungsbindungen betragen wahlweise 15, 20 oder 25 Jahre. Das rückzahlbare Darlehen von 1.072,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ist für 10 Jahre zinsfrei. Danach ist es bis zum Ende der Bindung mit 0,5 Prozent zu verzinsen und wahlweise mit 1 Prozent oder 2 Prozent zu tilgen. Für die gesamte Laufzeit fällt ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent p.a. an. Eine Eigenleistung von 20 Prozent der Gesamtkosten ist notwendig. Das Darlehen für die Neuschaffung im Bestand beträgt 1.240 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die übrigen Konditionen sind gleich. Für die Herrichtung von Bestandsimmobilien gewährt das Land Darlehen in Höhe von 100 Prozent der Gesamtkosten. Der Tilgungsnachlass beträgt ebenfalls 35 Prozent. Die Mietpreis- und Belegungsbindungen betragen 10 Jahre. Für diese Zeit ist das Darlehen zinsfrei. Die Tilgung beträgt 4 Prozent, der Verwaltungskostenbeitrag 0,5 Prozent.

Investitionskredit Kommunen der KfW-Bank - Sonderfazilität Flüchtlingsunterkünfte:

Die Konditionen entsprechen denen des Förderprogramms NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte, die Laufzeit beträgt allerdings 30 statt 20 Jahre.

zu Frage 2: Die Stadt oder ein städtisches Tochterunternehmen haben die Förderprogramme bisher nicht in Anspruch genommen.

zu Frage 3: Derzeit wird eine Inanspruchnahme etwaiger Förderprogramme für 2015 und 2016 geprüft. Dabei wird angestrebt, noch in 2015 einen Abruf aus den in der Haushaltssatzung maximal möglichen 5 Millionen Euro für Förderprogramme durchzuführen. Spätestens aber im Haushaltsjahr 2016 soll eine entsprechende Förderung zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Bislang war eine Planung entsprechender Bauvorhaben inklusive der notwendigen einzuholenden Beschlüsse und somit der Rückgriff auf Fördermittel - vor dem Hintergrund der rasant steigenden Flüchtlingszahlen - nicht möglich. Vielmehr wurde aufgrund der Notwendigkeit zur kurzfristigen Bereitstellung geeigneter Unterbringungskapazitäten auf eine Anmietung von geeigneten Liegenschaften zurückgegriffen. Mit zunehmender "Routine" in den Verfahrensabläufen zur kurzfristigen Schaffung von Unterbringungskapazitäten, ist es der Landeshauptstadt Düsseldorf nunmehr möglich, Förderprogramme qualitativ zu bewerten und eigene "Richtgrößen" zu definieren.