Förderung der Anschaffung von Lastenfahrrädern

Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Haushaltssitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 06. November 2019:

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Förderkonzeptes  für Lastenfahrräder. Für das Förderprogramm werden 100.000 Euro unter einer neuen Kostenstelle in den Haushalt eingestellt. Das Konzept wird dem Ausschuss im Frühjahr 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung:
Eine finanzielle Förderung der Anschaffung von Lastenfahrrädern schafft einen Anreiz für emissionsfreie Waren- und Lastentransporte im besonders belasteten Innenstadtbereich. Der Green City Masterplan sah im Maßnahmenpaket „Urbane Logistik“ deshalb 160.000 Euro für eine Förderung der Nutzung von Lastenrädern durch Paketzustelldienste als Beitrag zur Senkung des Stickoxidausstoßes vor. 

Um zusätzlich ein Förderprogramm für andere Gewerbetreibende oder Privatpersonen zu verwirklichen, bemühte sich die Stadtverwaltung 2018 – allerdings vergeblich – um Mittel aus dem Landesprogramm „Emissionsfreie Innenstadt“. Seit dem Oktober 2018 besteht nun ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für die Anschaffung elektrischer Lastenfahrräder auch im Bereich der Stadt Düsseldorf. Interessierte können eine Förderung von E-Lastenfahrrädern direkt bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragen.                                                                     

Die Landesförderung beschränkt sich aber auf  E-Bikes. Die Anschaffung herkömmlicher Lastenfahrräder wird nicht durch das Land gefördert, obwohl diese günstiger in Anschaffung und Unterhalt sind. Darüber hinaus weisen sie eine bessere Umweltbilanz als die elektrisch unterstützten Lastenfahrräder auf. Deshalb wäre eine zielgerichtete Förderung durch die Stadt Düsseldorf an dieser Stelle ein wertvoller Beitrag zu einer Verbesserung der Umweltbilanz der Stadt.

Das Förderkonzept für Lastenfahrräder sollte eine Förderrichtlinie enthalten, die Investitionen in Lastenfahrräder und Gespanne (Lastenräder zuzüglich Anhänger) mit 50 Prozent der Anschaffungskosten als Zuschuss fördert. Es sollten ausschließlich Lastenfahrräder ohne elektrische Unterstützung gefördert werden. Die Richtlinien sollten den Kreis der Antragsberechtigten definieren sowie Maßgaben zu Förderhöhe, Nutzung, Anschaffungswerten und zur Antragstellung enthalten. Das Angebot sollte sich an in Düsseldorf tätige kleine Unternehmen, Vereine und Privatpersonen richten. Der Förderzeitraum beträgt zunächst ein Jahr. Die Gesamt-Fördersumme beträgt 100.000 Euro.

Freundliche Grüße
 

Anja Vorspel                             Georg Blanchard                                 Lutz Pfundner