Folgen der Rheinwassertransportleitung

Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz

Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz am 17.08.2023 (AUS/049/2023):

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, in welchem Zeitrahmen und zu welchen Kosten ein sachverständiges Gutachten zu den Auswirkungen der Inbetriebnahme der Rheinwassertransportleitungen bei Dormagen auf Umwelt und Trinkwasserversorgung für Düsseldorf möglich wäre.

Begründung:
Der Braunkohleplan von Garzweiler II aus dem Jahr 1995 besagt: „Das bei Beendigung des Tagebaus Garzweiler II verbleibende Restloch ist als See zu gestalten“. Ähnliches findet sich schon im Braunkohleplan von Hambach aus dem Jahr 1977.

Die Befüllung mit Wasser begründet sich daraus, dass die Standsicherheit der Böschungen im Tagebau nur dann gewährleistet werden kann, wenn der Druck des Seewassers gegen die Wände diese stabilisiert. Es ist eine Fülldauer von 40 Jahren angestrebt.

2020 wurde im genehmigten Braunkohleplan durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die Leitungstrasse für eine Rheinwassertransportleitung von Dormagen nach Frimmersdorf am Tagebau Garzweiler raumordnerisch festgelegt. Das Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer wurde im Bereich Dormagen-Rheinfeld (Piwip) bei Rheinstrom-km 712,6 gesichert. Das sind gerade einmal 10 Kilometer rheinaufwärts, denn der Rhein verläuft bei Düsseldorf zwischen Rheinkilometer 722 und 755.

Mit der vorzeitigen Beendigung des Tagebaus Hambach Ende 2029 sieht die RWE Power AG die Notwendigkeit, das dortige Restloch bereits ab 2030 mit Rheinwasser zu befüllen. Deswegen wurde eine Erweiterung des geplanten Rohleitungssystems vorgeschlagen. Die 22,4 Kilometer lange Bündelungsleitung von der Rheinwasser-Entnahmestelle bei Dormagen-Rheinfeld bis zur einem Verteilerbauwerk bei Frimmersdorf soll statt zwei 1,4 m-Rohren nun drei 2,2 m Rohre umfassen und schon 2025 in Bau gehe.

Die Neuplanung sieht vor, die Wasserentnahme aus dem Rhein von 4,2 auf 18 Kubikmeter pro Sekunde zu erhöhen. Um die angestrebte Fülldauer zu erreichen, müssen Phasen geringer Entnahme bei niedrigen Rheinständen durch Phasen möglichst großer Entnahme bei hohen Abflüssen im Rhein ausgeglichen werden.

Die zulässigen Entnahmemengen wurden in Abstimmung mit der Rheinschifffahrtskommission festgelegt. In Entscheidungssatz 10 der Leitentscheidung 2021 heißt es:

„Es muss auch Vorsorge getroffen werden, dass Niedrigwasserereignisse im Rhein keine dauerhaft negativen Auswirkungen auf die Restseebefüllung haben.“ Und in Entscheidungssatz 11 heißt es weiter: „Es soll sichergestellt werden, dass auch bei anhaltenden Niedrigwasserereignissen des Rheins die Feuchtgebiete und gestützten Oberflächengewässer (zur Restseebefüllung) mit ausreichenden Wassermengen versorgt werden.“

Mit dem Himmelgeister Rheinbogen und den Urdenbacher Kämpe sind mit der Wasserentnahme des Rheines unmittelbar Naturschutzgebiete und ca. 40 Kilometer Deichanlagen im Düsseldorfer Stadtgebiet davon betroffen. Bei Niedrigwasser und Hitze kann die Wassertemperatur steigen, was den Fischen schadet. Es kann auch negative Folgen für das Trinkwasser haben, das zu 80 Prozent aus Uferfiltrat des Rheins besteht.

Heidemarie Behrens                              Rita Kiwitt                                       Dominik Dörr


Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.