Für eine Bleiberechtsregelung, die diesen Namen auch verdient

Integrationsausschuss

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Vorlage 06/63/2011 zur Sitzung des Integrationsausschusses am 07.12.2011:

Der Integrationsausschuss empfiehlt dem Rat, Folgendes zu beschließen:

  • Der Rat der Stadt Düsseldorf appelliert an die Bundesregierung, eine neue Bleiberechtsregelung einzuführen, welche die tatsächliche Verwurzelung der Betroffenen in diesem Land berücksichtigt, die nach spätestens fünfjährigem Aufenthalt – ob rechtmäßig oder nicht – de facto entsteht. Alleinstehenden sollte nach spätestens fünf Jahren Aufenthalt, Familien nach drei Jahren und besonders schutzbedürftigen Personen auch früher ein dauerhaftes Bleiberecht gewährt werden. Die Anforderungen an die Lebensunterhaltsicherung der Betroffenen haben zu entfallen.

  • Der Rat der Stadt Düsseldorf appelliert an die Bundesregierung, das Aufenthaltsgesetz so zu ändern, dass Kettenduldungen erst gar nicht entstehen, insbesondere wenn die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist.

Begründung:
Ohne eine grundsätzliche Lösung des Problems der Kettenduldungen wird die Gesamtzahl der Langzeitduldungen in den nächsten Jahren wieder steigen. Eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes ist nötig, damit es erst gar nicht zu Kettenduldungen kommt.

Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsorganisationen setzen sich seit langem für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung ein, welche die Sicherung des Lebensunterhaltes nicht zum Ausschlussgrund macht. Vor allem psychisch oder körperlich Kranke, Senioren, Menschen mit Behinderung, Traumatisierte sowie große Familien scheitern in der Regel an der Bedingung der vollständigen Lebensunterhaltsicherung. Eine neue und wirksame Bleiberechtsregelung darf daher keinesfalls die Sicherung des Lebensunterhaltes zur Vorbedingung machen.

Freundliche  Grüße

 

Christian Jäger             Emmanouil Mastrokoukos                  Zoran Brajovic