Gebühren für Wohnberechtigungsscheine abschaffen

Rat

Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE. Düsseldorf zur Sitzung des Rates am 14.12.2023 (RAT/418/2023):

Wohnberechtigungsscheine werden ab dem 01.01.2024 kostenlos ausgegeben. Der Haushaltsansatz für Erträge aus Gebühren für die Ausstellung wohnungswirtschaftlicher Bescheinigungen wird deshalb um 22.000 Euro gesenkt.

Begründung:
Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt. Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist abhängig von der Höhe des Einkommens. Rund 50 Prozent der Düsseldorferinnen und Düsseldorfer hatten Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und somit das Recht eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen.

Selbst mit einem Wohnberechtigungsschein ist es in Düsseldorf jedoch kaum möglich, eine solche Wohnung zu erhalten. Grund hierfür ist die verfehlte Wohnungspolitik der Stadt, die zu einem massiven Rückgang der Wohnungen mit Sozialbindung führte und führt. Jedes Jahr fallen deutlich mehr Wohnungen aus der Preisbindung der öffentlichen Förderung als neue entstehen.

Laut dem Datenblatt Wohnungsmarkt 2022 (mit Stand vom Januar 2023) werden von 15.585 Düsseldorfer Sozialwohnungen bis zum Jahr 2030 über 9.000 Wohnungen aus der Preisbindung fallen – mehr als die Hälfte.

Um den Verlust an Sozialwohnungen auszugleichen, wäre theoretisch die Schaffung von jährlich 900 Sozialwohnungen (seit 2022) notwendig. 2022 wurden im Rahmen von acht Bauprojekten aber nur 259 Sozialwohnungen in Düsseldorf fertiggestellt, so die Informationsvorlage der Verwaltung AWM/006/2023 vom 16.01.2023.

Bei Bezug von Hartz IV oder Grundsicherung sowie für Inhaber:innen des Düsselpasses ist die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines derzeit zwar kostenfrei, alle weiteren Anspruchsberechtigten wie z.B. Geringverdienende, Rentner:innen, Schüler:innen und Student:innen müssen jedoch eine Gebühr bezahlen. Der Wohnberechtigungsschein gilt zudem nur für ein Jahr, sollte er weiterhin benötigt werden, muss erneut ein Antrag gestellt und eine Gebühr entrichtet werden.

Vor diesem Hintergrund ist eine Erhebung von Gebühren für die Ausgabe von Wohnberechtigungsscheinen nicht vertretbar. Vielmehr sollten die kommunalpolitischen Anstrengungen zur Schaffung des erforderlichen öffentlich geförderten Wohnraums verstärkt werden. Laut Auskunft der Stadtverwaltung wurden 2022 circa 11.000 Euro durch die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen vereinnahmt. Sie machen damit nur einen geringen Bestandteil an den Gebühreneinnahmen unter Produkt: 5252202, Zeile: 04, Konto: 43111000 aus, die insgesamt für 2022 bei 848.435,50 Euro liegen (vorläufiges Rechenergebnis). Durch die Reform des Wohngelds ist jedoch mit einer Verdoppelung der Anträge zu rechnen und damit auch eine Verdoppelung dieser Gebühreneinnahmen.

Aus Sicht der LINKEN sollte die Stadt keine Gebühren vereinnahmen, deren Entstehungsgrund die Wohnungsnot ist. Deshalb ist der Ansatz ab 2024 um 22.000 Euro zu senken.

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                    Helmut Born


Beschluss: mehrheitlich abgelehnt