Geförderter Wohnungsbau in Grafental

Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung

Anfrage der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Wohnungswesen und Modernisierung am 29. November 2021 (AWM/046/2021):

In Grafental sind in drei Bauabschnitten geförderte Wohnungen errichtet bzw. geplant worden: Im Bereich der Bebauungspläne Schlüterstr./Hohenzollern, Grafental-Mitte und Grafental-Ost. Die Planung im Bereich Schlüterstr./Hohenzollern wurde bereits vor Inkrafttreten des Handlungskonzepts Wohnungsmarkt (HKW) begonnen. Dort wurden von insgesamt 857 Wohneinheiten nur 35 als geförderte, preisgebundene Wohnungen errichtet.

Für die Bereiche Grafental-Mitte und Grafental-Ost gilt das HKW. Dort sind –  ohne Berücksichtigung geförderter Wohnungen, die aus dem Projekt Ernst-Poensgen-Allee stammen – 174 geförderte Wohnungen vorgesehen. Bei insgesamt 910 Wohnungen entspricht dies einem Anteil von 19 Prozent. Das HKW sieht jedoch einen Anteil von mindestens 20 Prozent geförderter Wohnungen bei Neubau-Vorhaben vor. Demgemäß sind neun geförderte Wohneinheiten zu wenig geplant.

Die im bisherigen HKW festgelegten 20 bis 30 Prozent an geförderten Wohnungen reichen bei weitem nicht aus, um den Rückgang geförderter Wohnungen auszugleichen. Das hat sogar die aktuelle Kooperation von CDU und Grünen festgestellt, die mit einem Antrag im Wohnungsausschuss die Verwaltung beauftragt hat, in einer Fortschreibung des HKW den Anteil der geförderten Wohnungen auf 30 Prozent zu erhöhen. DIE LINKE ist der Meinung, dass auch diese Größenordnung nicht ausreichend ist und plädiert für mindestens 50 Prozent.

Wenn allerdings noch nicht einmal die Vorgaben des bisherigen HKW eingehalten werden, wird der Rückstand beim geförderten Wohnungsbau noch größer. Leider wurden die Daten zu Grafental erst nach der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 03.11.2021 vorgelegt, so dass sie bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan nicht berücksichtigt werden konnten. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Verwaltung alles daransetzt, die Zielstellungen des HKW zu realisieren.

DIE LINKE Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wo werden die fehlenden neun geförderten Wohnungen für die Bereiche Grafental-Mitte und Grafental-Ost errichtet?
     
  2. Wann werden diese fehlenden neun geförderten Wohnungen errichtet?

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla                 Ben Klar                      Mbulelo Dlangamandla


Antwort der Verwaltung in der Sitzung am 14.02.2022 durch die Beigeordnete Zuschke:


Antwort zu den Fragen 1 und 2:
Das Handlungskonzept Wohnen, Stand 18.06.2020, sieht die Errichtung eines Anteils von 20% öffentlich-geförderter, neu geplanter Wohneinheiten (WE) in Verbindung mit der Bruttogrundfläche (BGF) vor.

Die BGF ist als Bemessungsgröße in Städtebaulichen Verträgen nicht ausreichend konkret. Die Bauverpflichtung bezieht sich auf Wohnflächen, da diese eine überprüfbare gesetzliche Größe darstellen. Für die BGF wird daher bei der Berechnung der Wohnfläche i.d.R. ein Umrechnungsfaktor von 70% der BGF angenommen.

Im Städtebaulichen Vertrag für Grafental-Mitte wurde für den öffentlich-geförderten Mietwohnungsbau die Errichtung von 6.045 m² Wohnfläche, ca. 86 WE, festgelegt.

Diese sind von der Vertragspartnerin verpflichtend zu errichten. Die Umrechnung in Wohneinheiten ist nachrichtlich im SBV als ungefähre Größe (circa) angegeben. Die tatsächliche Anzahl der zu errichtenden Wohneinheiten ergibt sich aus der abschließenden Abstimmung des Wohnungsgemenges zwischen dem Amt für Wohnungswesen und der Bauherrin/dem Bauherrn. Dieses Wohnungsgemenge liegt i.d.R. bei Vertragsschluss nicht vor. Daher sind leichte Abweichungen bei der Anzahl der WE möglich.

Aufgrund der im Jahr 2019 genehmigten Förderanträge für öffentlich-geförderte Wohnungen werden derzeit 100 WE errichtet. Bei gleichbleibender Wohnfläche wurden daher 14 WE mehr errichtet, als im Vertrag gefordert wurden.

Für den Bereich des Bebauungsplan-Entwurfes Grafental Ost Nr. 02/005 ist im derzeitigen Entwurf des Städtebaulichen Vertrages eine Wohnfläche von 5.371 m² (70 % der BGF) für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Dies entspricht rechnerisch einer Wohnungsanzahl von circa 76 WE.

Auch hier ist die Anzahl der WE wieder abhängig vom durch das Amt für Wohnungswesen gewünschten Wohnungsgemenge. Abschließend lässt sich die Anzahl der öffentlich-geförderten WE daher erst mit den zugehörigen Förderungsanträgen auf Basis des Wohnungsgemenges bestimmen. Diese liegen für Grafental Ost noch nicht vor.

Durch die Sicherung der Wohnflächen werden für beide Bereiche die Vorgaben des HKW vollumfänglich erfüllt.