Gema-Gebühren für die Vervielfältigung von Notenblättern / Liedtexten in Kindertageseinrichtungen

Jugendhilfeausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27. Januar 2011:

Den Medien war zu entnehmen, dass die Verwertungsgesellschaft Musikedition verstärkt an die einzelnen Träger von Kindertageseinrichtungen herantritt, um einen Lizenzabschluss für das Vervielfältigen von Notenblättern und Liedtexten zu erreichen. Dabei wurde konstatiert, dass sowohl die Vorgehensweise der VG Musikedition als auch die Reaktion der einzelnen Träger jeweils sehr unterschiedlich ist.

In diesem Zusammenhang stellt die Ratsfraktion DIE LINKE folgende Anfrage:

  1. Ist die Verwertungsgesellschaft Musikedition an die Stadt Düsseldorf als Träger der städtischen Kindertageseinrichtungen herangetreten um eine Lizenzvereinbarung für das Vervielfältigen von Notenblättern / Liedtexten zu schließen?
  1. Sofern diese geschlossen wurde, wie hoch ist die finanzielle Belastung pro Jahr und Einrichtung und wurden diese Mittel zusätzlich im Haushalt etatisiert? Falls nicht, wie hat die Stadt dann auf das Ansinnen der Verwertungsgesellschaft reagiert?
  1. Liegen der Stadt Erkenntnisse vor, ob die Verwertungsgesellschaft Musikedition auch an die freien Träger in gleicher Angelegenheit herangetreten ist? Wenn ja, wie wurde dort mit dem Ansinnen der Verwertungsgesellschaft umgegangen?

Freundliche Grüße

 

Ronny Meyer                           Meryem Kneist



Antwort der Verwaltung:

Frage 1:
Ist die Verwertungsgesellschaft Musikedition an die Stadt Düsseldorf als Träger der städtischen Kindertageseinrichtungen herangetreten um eine Lizenzvereinbarung für das Vervielfältigen von Notenblättern/Liedtexten zu schließen?

Antwort:
Jede Kindertageseinrichtung in Düsseldorf erhielt ein Anschreiben der GEMA.


Frage 2:
Sofern diese geschlossen wurde, wie hoch ist die finanzielle Belastung pro Jahr und Einrichtung und wurden diese Mittel zusätzlich im Haushalt etatisiert?
Falls nicht, wie hat die Stadt dann auf das Ansinnen der Verwertungsgesellschaft reagiert?

Antwort:
Eine Abfrage in den städtischen Kindertageseinrichtungen ergab, dass dort keine Kopien von Noten oder Liedtexten gefertigt werden. Die Voraussetzungen für die Notwendigkeit eines Lizenzvertrages mit der GEMA liegen damit nicht vor.


Frage 3:

Liegen der Stadt Erkenntnisse vor, ob die Verwertungsgesellschaft Musikedition auch an freie Träger in gleicher Angelegenheit herangetreten ist? Wenn ja, wie wurde dort mit dem Ansinnen der Verwertungsgesellschaft umgegangen?

Antwort:

Nach hiesigem Kenntnisstand wurden auch Kindertageseinrichtungen freier Träger von der GEMA angeschrieben.
Über den Ausgang dieser Verfahren kann von hier aus keine Aussage gemacht werden. Daher soll dies in der „AG § 78 SGB VIII“ thematisiert werden.