Gemeinsamer Unterricht für SchülerInnen mit und ohne Behinderung

Schulausschuss

Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Schulausschusses am 16.11.2010:

Hauptschule     Produkt 021 212 010     Sachkonto 10000 7831000
Realschule        Produkt 021 215 010     Sachkonto 10000 7831000
Gymnasium      Produkt 021 217 010     Sachkonto 10000 7832000
Gesamtschule Produkt 021 218 010     Sachkonto 10000 7831000
Berufskolleg     Produkt 021 231 010     Sachkonto 10000 7831000

Der Schulausschuss beschließt, die Möglichkeiten einer integrativen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung durch zusätzliche Investitionen zur Schaffung der räumlichen und sachlichen Voraussetzungen in allen Schulformen zu verbessern bzw. zu schaffen. Hierzu werden in allen aufgeführten Sachkonten jeweils 49.995.- Euro für die Beschaffung von Inventar und Lehr- und Unterrichtsmitteln zusätzlich eingestellt.

Begründung:
In § 20 Schulgesetz NRW ist geregelt, dass neben den Förderschulen allgemeine Schulen mit gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen Orte der sonderpädagogischen Förderung sind. Gemäß § 20 Abs. 7 kann der gemeinsame Unterricht errichtet werden, wenn die Schule dafür personell und sachlich ausgestattet ist.

Insoweit müssen die sachlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass an möglichst vielen Schulen der Sekundarstufe I und II die Möglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies wünschen, besteht,  gemeinsam mit SchülerInnen ohne Behinderung unterrichtet zu werden.

Freundliche Grüße

 

Georg Blanchard          Oktay Demirel              Jacqueline Mzoughi