Gemeinsamer Unterricht für SchülerInnen mit und ohne Behinderung
Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Schulausschusses am 22.11.2011:
Hauptschule Produkt 021 212 010 Sachkonto 10000 7831000
Realschule Produkt 021 215 010 Sachkonto 10000 7831000
Gymnasium Produkt 021 217 010 Sachkonto 10000 7832000
Gesamtschule Produkt 021 218 010 Sachkonto 10000 7831000
Berufskolleg Produkt 021 231 010 Sachkonto 10000 7831000
Der Schulausschuss beschließt, die Möglichkeiten einer integrativen Beschulung von SchülerInnen mit und ohne Behinderung durch zusätzliche Investitionen zur Schaffung der räumlichen und sachlichen Voraussetzungen in allen Schulformen zu verbessern bzw. zu schaffen. Hierzu werden in allen aufgeführten Sachkonten jeweils 50.000.- Euro für die Beschaffung von Inventar und Lehr- und Unterrichtsmitteln zusätzlich eingestellt.
Begründung:
In § 20 Schulgesetz NRW ist geregelt, dass neben den Förderschulen allgemeine Schulen mit gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen Orte der sonderpädagogischen Förderung sind. Gemäß § 20 Abs. 7 kann der gemeinsame Unterricht errichtet werden, wenn die Schule dafür personell und sachlich ausgestattet ist. An den oben genannten Schulformen ist aber nur ein Betrag von 1.- Euro vorgesehen. Damit werden SchülerInnen, deren Behinderung keine baulichen Veränderungen notwendig macht, die aber sehr wohl auf zusätzliche Lehr- und Unterrichtsmittel angewiesen sind, benachteiligt.
Insoweit müssen die sachlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass an möglichst vielen Schulen der Sekundarstufe I und II die Möglichkeit für alle SchülerInnen – deren Eltern dies wünschen – besteht, gemeinsam mit SchülerInnen ohne Behinderung unterrichtet zu werden.
Freundliche Grüße
Georg Blanchard Jacqueline Mzoughi Joachim Voigt