Gemeinsamer Unterricht von SchülerInnen mit und ohne Behinderung

Schulausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Schulausschusses am 14.05.2013:
 
Seit vielen Jahren gibt es an den Regelschulen des Landes NRW Gemeinsamen Unterricht (GU) in den Grundschulen bzw. Integrative Klassen/Lerngruppen in der Sekundarstufe I. Nach Angaben von Ministerin Löhrmann arbeitet in NRW mittlerweile durchschnittlich jede dritte Grundschule inklusiv. In der Sekundarstufe I
Da die Debatte über Inklusion auch in unserer Kommune laufend geführt wird, fragt DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf an:

  1. Wie viele SchülerInnen haben in Düsseldorf einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf (aufgeschlüsselt nach Art der sonderpädagogischen Förderung)?

  2. Wie viele SchülerInnen wurden in Düsseldorf im GU bzw. in Integrativen Klassen seit 2010 aufgenommen (aufgeschlüsselt nach Schulen, Schulformen, Jahrgangsstufen und sonderpädagogischem Förderbedarf)?

  3. Wie groß sind die Klassen, in denen die SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Regelschulen unterrichtet werden und wie viele zusätzliche Lehrerwochenstunden stehen in diesen Klassen zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Schulen und Jahrgangsstufen)?

Freundliche Grüße


Georg Blanchard        Jacqueline Mzoughi            Sonja Krurup


Antwort der Verwaltung:

Die Beantwortung der nachstehenden Fragen erfolgt aufgrund der dortigen Zuständigkeit in Abstimmung mit dem Schulamt für die Landeshauptstadt Düsseldorf:

Frage 1:
Wie viele SchülerInnen haben in Düsseldorf einen festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf (aufgeschlüsselt nach Art der sonderpädagogischen Förderung)?

Antwort:

Im aktuellen Schuljahr 2012/13 besuchen insgesamt 276 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf eine Düsseldorfer Grundschule in städtischer Trägerschaft. Eine Übersicht über die einzelnen Förderschwerpunkte befindet sich in der Anlage 1 Schuljahr 2012/13.
In Düsseldorfer Förderschulen und allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I wird im aktuellen Schuljahr (Stand: Oktober 2012) folgende Anzahl von Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet:

  • Förderschwerpunkt Lernen:
    925 Schülerinnen und Schüler
  • Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung:                
    452 Schülerinnen und Schüler
  • Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe):    
    243 Schülerinnen und Schüler     
  • Förderschwerpunkt Sprache (SekI):        
    245 Schülerinnen und Schüler (Wohnort nur teilweise Düsseldorf)
  • Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung:    
    434 Schülerinnen und Schüler
  • Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung:        
    235 Schülerinnen und Schüler (Wohnort nur teilweise Düsseldorf)
  • Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation:        
    keine Angaben, da Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf
  • Förderschwerpunkt Sehen:        
    keine Angaben, da Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf


Frage 2:
Wie viele SchülerInnen wurden in Düsseldorf im GU bzw. in Integrativen Klassen seit 2010 aufgenommen (aufgeschlüsselt nach Schulen, Schulformen, Jahrgangsstufen und sonderpädagogischem Förderbedarf)?

Antwort:

Im Schuljahr 2009/10 besuchten insgesamt 177, im Schuljahr 2010/11 212, im Schuljahr 2011/12 242 und im Schuljahr 2012/13 276 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf eine Düsseldorfer Grundschule in städtischer Trägerschaft. Eine Übersicht über die einzelnen Schulstandorte und die Förderschwerpunkte befindet sich in der Anlage 1.
Eine Zuordnung zu Jahrgangsstufen sowie die Ausweisung der Schülerinnen und Schüler, die neu aufgenommen wurden, sind hierbei nicht erfolgt.
In den Schuljahren 2010/11, 2011/12 und 2012/13 wurden insgesamt 106 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen, 20 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, 20 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprache, 13 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung sowie 5 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I neu aufgenommenen. Aufgrund der Zuständigkeit der Bezirksregierung liegen keine Angaben zu der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Hören und Kommunikation sowie Sehen vor.
Eine Übersicht über die einzelnen Schulstandorte und die Förderschwerpunkte befindet sich in der Anlage 2.

Frage 3:

Wie groß sind die Klassen, in denen die SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Regelschulen unterrichtet werden und wie viele zusätzliche Lehrerwochenstunden stehen in diesen Klassen zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Schulen und Jahrgangsstufen)?

Antwort:
Angaben zur Größe der Klassen in der allgemeinen Schule, in denen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, liegen hier nicht vor. Die Klassenbelegung richtet sich nach den Vorgaben der VO zu §93 Abs.2 Schulgesetz NRW und liegt in der Verantwortung der Schulleitung.
Neben dem anzurechnenden Mehrbedarf für Integrative Lerngruppen (0,1 Stelle je Schülerin und Schüler), die der allgemeinen Schule angerechnet werden, erhalten alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, je nach Förderschwerpunkt, ein Stundenkontingent durch eine Sonderpädagogin/ einen Sonderpädagogen.

 

Festgestellter, sonderpädagogischer Förderbedarf
Anzahl der Stunden pro Woche an sonderpädagogischer
Lehrerstellenressource
Lernen
2,6
Emotionale und soziale Entwicklung
3,5
Sprache
3,5
Sehen (Sehbehinderte)
3,5
Sehen (Blinde)
4,7
Geistige Entwicklung
4,5
Körperliche und motorische Entwicklung
4,7
Hören und Kommunikation (Gehörlose)
4,7
Hören und Kommunikation (Schwerhörige)
3,5
Schwerstbehinderte
6,6

Hat ein Kind mehrere Förderbedarfe richtet sich die Lehrerstellenressource nach dem vorrangigen Förderbedarf.
Im Bereich der Grundschulen wurden dem Schulamt 2012/13 zusätzlich 4,25 Stellen an sonderpädagogischer Lehrerstellenressource zugewiesen.

Anlage 1
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Anlage 2

Gesamtzahl der neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf an allgemeinen Schulen der Sekundarstufe I in den Schuljahren 2010/11, 2011/12 und 2012/13
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