Gesamtschulplätze in Düsseldorf

Schulausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Schulausschusses am 14.05.2013:

Seit Jahren werden deutlich mehr Kinder an den Düsseldorfer Gesamtschulen angemeldet, als Plätze vorhanden sind. Laut Informationsvorlage 40/27/2013 liegen für das Schuljahr 2013/2014 für die vier städtischen Gesamtschulen 800 Anmeldungen vor (Stand: 20.02.2013). Hiervon können aus Kapazitätsgründen jedoch voraussichtlich nur 545 SchülerInnen aufgenommen werden. 255 SchülerInnen müssen somit abgelehnt werden, sie können ihre bevorzugte Schulform nicht besuchen.

Dem Elternwillen wird im Schulgesetz ein wichtiger Platz eingeräumt. Durch das knappe Angebot an Gesamtschulplätzen kann dem Elternwillen in Düsseldorf allerdings in großem Umfang nicht entsprochen werden.

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Durch welche Maßnahmen könnten 255 zusätzliche Gesamtschulplätze in Düsseldorf geschaffen werden (z.B. Erweiterung bestehender Schulen, Errichtung neuer Schulen, Nutzung bisher ungenutzter städtischer Gebäude)?

  2. Wie hoch wären die voraussichtlichen Kosten für diese Maßnahmen?

  3. In welchem Zeitrahmen könnten diese Maßnahmen umgesetzt werden?

Freundliche Grüße


Georg Blanchard        Jacqueline Mzoughi            Sonja Krurup


Antwort der Verwaltung:

Frage 1:
Durch welche Maßnahmen könnten 255 zusätzliche Gesamtschulplätze in Düsseldorf geschaffen werden (z.B. Erweiterung bestehender Schulen, Errichtung neuer Schulen, Nutzung bisher ungenutzter städt. Gebäude)?

Antwort der Verwaltung:
Gemäß §§ 81 ff SchulG NRW könnten einerseits zusätzliche Gesamtschulplätze in Düsseldorf geschaffen werden durch die Erhöhung der Klassenfrequenzen an den bestehenden Gesamtschulen bis zur Höchstgrenze gemäß § 6 Absatz 5 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (max. 30 Kinder je Klasse in der Sekundarstufe I – somit könnten unter Berücksichtigung der aktuellen Zügigkeiten jedes Jahr 600 Schülerinnen und Schüler an den Gesamtschulen aufgenommen werden) und andererseits durch die Einrichtung weiterer Klassen durch die Erhöhung der Zügigkeiten an den bestehenden Gesamtschulen um insgesamt bis zu 10 Zügen in der Sekundarstufe I und - in Abhängigkeit zur Erhöhung der Zügigkeit - durch die Gründung einer oder mehrerer Gesamtschulen.
Notwendige Voraussetzung für die Einrichtung weiterer Klassen ist die Schaffung von Schulraum durch die in der Anfrage genannten Maßnahmen, also durch Neu- oder / und
Umbaumaßnahmen. Ungenutzte städt. Gebäude zum Zwecke der Unterrichtung weiterer Schüler stehen aktuell nicht zur Verfügung.


Frage 2:

Wie hoch wären die voraussichtlichen Kosten für diese Maßnahmen?

Antwort der Verwaltung:

Die voraussichtlichen Kosten, insbesondere für die Herrichtung des Schulraumes z. B. durch Umbau oder Neubau von Gebäuden, richten sich nach den konkret beabsichtigten Maßnahmen. Zusätzliche investive Kosten entstehen nicht bei der Erhöhung der Klassenfrequenz an den einzelnen Schulen.

Frage 3:
In welchem Zeitraum könnten diese Maßnahmen umgesetzt werden?

Antwort der Verwaltung:

Die Erhöhung der Zügigkeit könnte zum Schuljahr 2014/2015 erfolgen.
Welche bauliche Maßnahmen zur Erhöhung von Aufnahmenkapazitäten an einzelnen Schulstandorten führen können, wird verwaltungsintern abgestimmt. Die einzelnen Maßnahmen werden im Anschluss sukzessive abgearbeitet.