Grundstückshandel der Stadt Düsseldorf
Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des AWTL am 27. August 2015:
Im Haushaltsplan 2015 der Landeshauptstadt Düsseldorf wird auf der Seite 215 unter „Dezernat 03 - Immobilienhandel“ unter der Nr. 700310002 „Grundstückshandel“ eine Einnahme von 55.000.000 Euro ausgewiesen.
In mehreren Gesprächen und Verlautbarungen hat der Oberbürgermeister inzwischen erklärt, dass der Verkauf von Grundstücken zur Sanierung des Haushaltes herangezogen werden soll. So hat er die Absicht geäußert, die Grundstücke im Projekt Kö-Bogen II für 100.000.000 Euro zu veräußern.
Aus diesem Anlass stellt DIE LINKE Ratsfraktion folgende Fragen:
- Wie hoch ist der Verkaufserlös von städtischen Liegenschaften im ersten Halbjahr 2015? Bitte aufschlüsseln nach Grundstücken zur Wohnbebauung, unbebaut und bebaut sowie zur gewerblichen Nutzung, unbebaut und bebaut.
- Wie viel Quadratmeter städtischer Liegenschaften wurden im ersten Halbjahr 2015 verkauft? Bitte aufschlüsseln nach Grundstücken zur Wohnbebauung, unbebaut und bebaut sowie zur gewerblichen Nutzung, unbebaut und bebaut.
- Wie viel städtische Liegenschaften befinden sich noch im Besitz der Stadt Düsseldorf? Bitte aufschlüsseln nach qm und zu erwartenden Erlösen sowie nach Grundstücken zur Wohnbebauung und zur gewerblichen Nutzung, jeweils unbebaut und bebaut.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Pfundner Christian Jäger Ben Klar
Antwort der Verwaltung am 27.08.2015 (OB Geisel)
zu Frage 1: Der Verkaufserlös beträgt zum Stichtag 19.08.2015 32.681.541,09 € und teilt sich
wie folgt auf:
Wohnbebauung, unbebaut: 4.030.415,03 €
Wohnbebauung, bebaut: 6.362.006,06 €
gewerbliche Nutzung, unbebaut: 22.289.120,00 €
gewerbliche Nutzung, bebaut: ./.
zu Frage 2: Folgende Grundstücksverkäufe wurden im 1. Halbjahr 2015 politisch beschlossen
und verkauft, d.h. der Kaufpreis ist bereits gezahlt worden:
Wohnbebauung, unbebaut: ca. 934 m2
Wohnbebauung, bebaut: ca. 2.733 m2
gewerbliche Nutzung, unbebaut: ca. 10.357 m2
gewerbliche Nutzung, bebaut: ./.
Nicht enthalten ist der Verkauf von Grundstücken aus dem Streubesitz der
Städtischen Wohnungsgesellschaft da diese Erlöse nicht unter der Nr. 7003610002
„Grundstückshandel“ gebucht werden sowie die Bestellung von Erbbaurechten, da in
diesen Fällen die Grundstücke im Eigentum der Stadt verbleiben.
zu Frage 3: Die Verwaltung unterstellt, dass mit der Frage eine Aussage zu konkreten,
perspektivischen Erlösen des städtischen Fiskal-Vermögens verbunden ist. Aktuell
sind diverse potentielle Verkaufsareale für die Unterbringung von Flüchtlingen und
Asylbewerbern zur Verfügung gestellt. Eine Einschätzung der Dauer der
Zurverfügungstellung kann zum heutigen Zeitpunkt nicht getätigt werden. Selbst
nach Freiwerden der Flächen durch die Interimsnutzung kann nicht davon
ausgegangen werden, dass sie einer direkten Vermarktung zugeführt werden
können. da auch für andere, gesamtstädtische Belange Flächen benötigt werden z.
B. Schulentwicklungsplan, Bäderkonzept, studentisches Wohnen etc. Vor diesem
Hintergrund kann eine seriöse Aussage zu möglichen Verkaufserlösen nicht erfolgen.