Heranziehung junger Menschen zur Erstattung der Kosten der Jugendhilfe

Jugendhilfeausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10. März 2020:
Laut SGB VIII §94 Abs. 6 Satz 1 kann das Jugendamt bis zu 75 % des Einkommens eines in teil- oder vollstationärer Unterbringung befindlichen Jugendlichen einfordern. Selbst Verantwortliche in diesem Bereich schätzen diesen Beitrag als zu hoch ein.

Wesentliche Gründe für diese Einschätzung sind, dass Jugendliche und junge Erwachsene über ihre stationäre Unterbringung nicht frei entscheiden können und gegebenenfalls einen allgemein erschwerten Lebensweg haben. Außerdem behindert eine hohe Abgabe den Prozess zur finanziellen Selbstständigkeit und ist schlimmstenfalls demotivierend, an der Arbeitswelt teilzunehmen.

DIE LINKE Ratsfraktion fragt an:

  1. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene in Düsseldorf sind (nach Ablauf ihrer 10-jährigen Vollzeitschulpflicht, also ab 16 Jahren) in teil- oder vollstationärer Unterbringung und wie viele davon gehen einer Erwerbstätigkeit nach oder machen eine Ausbildung?
     
  2. Wie viele Jugendliche in teil- oder vollstationärer Unterbringung sind zu den Beitragszahlungen von 75 % ihres Einkommens nach § 94 Abs. 6 S. 1 SGB VIII. verpflichtet?
     
  3. Bei wie vielen Jugendlichen werden niedrigere Beitragszahlungen in welcher Höhe gewährt oder wird auf die Möglichkeit der Heranziehung komplett verzichtet?

Mit freundlichen Grüßen
 

Lukas Reichert                                                 Jacqueline Kiefer