Hilfsangebote für schutzsuchende Frauen

Gleichstellungsausschuss

 

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 21.10.2014

Jede dritte Frau in der Europäischen Union ist einer aktuellen Studie zufolge seit ihrer Jugend Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt geworden. In Frauenhäusern finden die betroffenen Frauen persönlichen Schutz und Sicherheit und gewinnen Abstand von ihrer Bedrohungssituation. In Düsseldorf gibt es das „Internationale Frauenhaus“ der AWO sowie das „Frauenhaus Düsseldorf“ des Vereins „Frauen helfen Frauen“.

Aufgrund fehlender Plätze müssen an den Düsseldorfer Frauenhäusern jedes Jahr eine enorme Anzahl schutzsuchender Frauen abgelehnt werden. Frauen, die psychisch auffällig, obdachlos oder drogenabhängig sind, werden ebenfalls in großer Zahl abgelehnt. Was mit den abgelehnten Frauen geschieht ist ungewiss, Folgekontakte bestehen nicht. In der Antwort auf eine Anfrage unserer Fraktion bezüglich der Situation im vergangenen Jahr heißt es:

„Im Jahr 2013 konnten im Frauenhaus Düsseldorf 13 Frauen wegen derzeitiger Überbelegung nicht aufgenommen werden. Weitere 33 Frauen mussten abgelehnt werden, weil sie psychisch auffällig, obdachlos oder drogenabhängig waren oder sich ohne Gewalt von ihren Partnern getrennt haben und nicht wussten, wo sie hin sollten. Im Jahr 2013 konnten im Internationalen Frauenhaus, AWO 181 Frauen nicht aufgenommen werden.“

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an: 

  1. Welche Hilfsangebote gibt es in Düsseldorf für vor Gewalt schutzsuchende Frauen, die psychisch auffällig, obdachlos oder drogenabhängig sind und wie viele Plätze stehen hier zur Verfügung?

  2. Welche Einrichtungen für vor Gewalt schutzsuchende minderjährige Frauen gibt es in Düsseldorf und wie viele Plätze stehen hier zur Verfügung?

  3. Welche Kosten würden bei der Einrichtung eines weiteren Frauenhauses entstehen, welche Kosten müsste hiervon die Stadt tragen, welche das Land?

Freundliche Grüße 

Simona Sinescu                       Gudrun Pause              Angelika Kraft-Dlangamandla


Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt aus verschiedenen Fachbereichen. Diese
werden einzeln zur Verfügung gestellt:


Frage 1:
Welche Hilfsangebote gibt es in Düsseldorf für vor Gewalt schutzsuchende Frauen, die psychisch auffällig, obdachlos oder drogenabhängig sind und wie viele Plätze stehen hier zur Verfügung?

Das Amt für soziale Sicherung und Integration nimmt wie folgt Stellung:

Die Angebote der Düsseldorfer Obdachlosenhilfe richten sich nicht explizit an weibliche Opfer von Gewalt. Gleichwohl können einige Unterkünfte in besonderen Lebenslagen Schutz bieten. Die Lebenslage „obdachlos“ ist für Frauen häufig mit aktuellen und/oder länger zurückliegenden Gewalterfahrungen verbunden.

Die Notaufnahme für obdachlose Frauen „Ariadne“, Querstraße 4, hält ganzjährig, rund um die Uhr, 20 Plätze in zehn Doppelzimmern vor. Im Jahr 2013 fanden drei Prozent der 261 Frauen und ihre 52 Kinder, die dort übernachteten, über Frauenhäuser Zugang zu der Einrichtung.

Das Düsseldorfer Obdach Plus (DOP) zur Versorgung von obdachlosen Menschen mit psychiatrischen Problemen hält 21 Plätze in abgeschlossenen Appartements vor. Dieses Angebot richtet sich an Frauen und Männer.
Im vergangenen Jahr lebten in der Unterkunft 14 Frauen und 10 Männer. Obwohl im gesamten Bundesgebiet der Anteil der obdachlosen Frauen seit langem bei etwa 20% liegt, liegt der Anteil im DOP seit Jahren bei über 50%. Einen wichtigen Zugang in das DOP stellt die Notaufnahme für obdachlose Frauen „Ariadne“ dar.

Das Angebot der Diakonie Düsseldorf „Icklack –Wohnen für Frauen gemäß §§ 67 ff SGB XII“ ermöglicht Frauen Hilfen zur Überwindung von besonderen sozialen Schwierigkeiten zu erhalten. Es stehen 31 Plätze zur Verfügung. Im Jahr 2013 haben insgesamt 66 Frauen diese Hilfe in Anspruch genommen.

Im Bereich der Flüchtlingsunterbringung unterhält die Landeshauptstadt Düsseldorf gemeinsam mit der Diakonie ein spezielles Frauenprojekt. Dieses Angebot richtet sich an Flüchtlingsfrauen und deren Kinder, die Opfer von Krieg, Folter und Vergewaltigung geworden sind. Ein Teil der Frauen erlitt auch Genitalverstümmelungen oder wurden anderweitig unterdrückt und verfolgt.

Das Projekt „Kompliment“, das in Zusammenarbeit mit dem Psychosozialen Zentrum für Flüchtlinge, dem LVR Klinikum und der Diakonie Düsseldorf umgesetzt wird, wird vom Europäischen Flüchtlingsfonds finanziert und durch einen Zuschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf ergänzt.
Die bisher vorhandenen 18 Plätze konnten in diesem Jahr auf 35 Plätze erhöht werden.
Im vergangenen Jahr wohnten insgesamt 32 Frauen und 27 Kinder in dem Projekt.

Das Jugendamt nimmt wie folgt Stellung:
Die Abteilung Soziale Dienste ist u. a. über den Arbeitskreis häusliche Gewalt mit
den weiteren Akteurinnen und Akteuren der Stadt vernetzt. Gemeinsame Konzeptionen
werden dort abgestimmt.

Das Gesundheitsamt nimmt wie folgt Stellung:
Für Opfer von Gewalttaten steht allen Bürgerinnen und Bürgern das Beratungsangebot
der Gewaltopferambulanz des Gesundheitsamtes zur Verfügung.

Darüber hinaus bietet die Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt der Frauenberatungsstelle
Düsseldorf Opfern häuslicher Gewalt nach einem Polizeieinsatz Beratung, psycho-soziale Sofortmaßnahmen und eine Erstversorgung an. Diese Interventionsstelle wird derzeit vom Gesundheitsamt mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 75.000,- € gefördert.

Frage 2: Welche Einrichtungen für vor Gewalt schutzsuchende minderjährige Frauen
gibt es in Düsseldorf und wie viele Plätze stehen hier zur Verfügung?


Das Jugendamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Für schutzbedürftige minderjährige Frauen im Alter von 14 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres stehen in den Inobhutnahmestellen des Kinderhilfezentrums rund um die Uhr 8 Plätze im Rahmen des § 42 SGB VIII zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es Maßnahme- und Hilfeleistungen, die sich nach Auftrag des SGB VIII an die Zielgruppe der bis 27Jährigen wenden.

Mit den nachfolgend aufgeführten Einrichtungen verfügt die Stadt über weitere Angebote, die zwar keinen expliziten Schutzcharakter aufweisen, aber als Anlaufstelle für die Zielgruppe ebenfalls dienen.

Diese Einrichtungen ermöglichen mit einem jeweils eigenständigen Profil ein niederschwelliges Angebot der Beratung und der Hilfe.
Ausgangspunkt aller Projekte ist es, allen minderjährigen und jungen Frauen die Hilfe zu geben, die in der jeweiligen persönlichen Situation notwendig sind. Die Hilfsangebote und die Ziele differieren je nach Altersgruppe und Lebenssituation.

Der Knackpunkt ist eine Notschlafstelle in Düsseldorf für Mädchen und junge Frauen. Er richtet sich als Jugendhilfeeinrichtung an minderjährige Mädchen und junge erwachsene Frauen bis 27 Jahren, die faktisch auf der Straße leben, größtenteils drogenabhängig sind und der Beschaffungsprostitution nachgehen.
Grundlage der Konzeption ist die Akzeptanz gegenüber der Lebenssituation der Mädchen und Frauen.

Der Knackpunkt ist ein niederschwelliges Hilfeangebot und eine erste Anlauf- und Kontaktstelle und befindet sich in der Trägerschaft des SKFM Düsseldorf e.V.. Mindestens 200 weibliche Jugendliche und junge weibliche Erwachsene werden durch das Hilfeangebot, die Einrichtung und durch Maßnahmen im Rahmen der
Streetwork kontaktiert.
Die Öffnungszeiten der Einrichtung sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 21:00 Uhr bis 10:00 Uhr und Mittwoch, Samstag, Sonntag und feiertags von
21:30 Uhr bis 09:00 Uhr.

TrebeCafé - Die (Straßen)sozialarbeit des TrebeCafé richtet sich an Mädchen und junge Frauen, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben, ohne dass dies andere Beteiligte vor Ort ausschließt. Träger ist die Diakonie in Düsseldorf.
Zu den Zielen und Aufgabeschwerpunkten gehören:
1) Aufsuchende Sozialarbeit mit Kontaktangebot
2) Gesundheitsvorsorge
3) Beratung
4) Begleitung und Vermittlung
5) Öffentlichkeitsarbeit

Durch die Arbeit des TrebeCafé werden ca. 240 weibliche Jugendliche und junge
Frauen kontaktiert.

Die Öffnungszeiten der Einrichtung sind Montag und Dienstag von 10:00 Uhr bis
14:00 Uhr und Donnerstag von 16:00 bis 20:00 Uhr.

Ergänzend sei noch auf das Angebot des Mädchentreffs Leyla hingewiesen.
Der interkulturelle Mädchentreff Leyla hat es sich zur Aufgabe gemacht Mädchen und jungen Frauen einen Raum zu bieten, wo sie unter sich sein können, einen Raum für Begegnung, Kreativität und das Entdecken, Erproben und Erlernen von Fähigkeiten und Vorlieben. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen Mädchen mit all ihrer
Unterschiedlichkeit. Träger ist ProMädchen – Mädchenhaus Düsseldorf e.V. Der Träger unterhält in unmittelbarer Nähe eine Beratungsstelle für Mädchen und junge Frauen.
Die Grundhaltung, der ProMädchen sich verpflichtet fühlt, ist:
Mädchen und junge Frauen haben das Recht auf
· Entfaltung der eigenen Persönlichkeit
· Selbstbestimmung über den Körper
· körperliche und seelische Unversehrtheit
· eigene Sexualität und sexuelle Orientierung
· Selbstbestimmung über die Lebensplanung
· kulturelle Identität

Frage 3: Welche Kosten würden bei der Einrichtung eines weiteren Frauenhauses
entstehen, welche Kosten müsste hiervon die Stadt tragen, welche das Land?


Hierzu nimmt das Amt für soziale Sicherung und Integration wie folgt Stellung:
Das derzeitige Fördersystem von Frauenhäusern setzt sich aus Landesförderung (Personalkostenförderung), freiwilligen kommunalen Zuschüssen sowie Eigenmitteln der Träger zusammen. Nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 08.12.2009 bedarf es einer aufgegliederten
konkreten Darstellung aller mit einer solchen Zufluchtsstätte zusammenhängenden voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen. Ein Anspruch auf Gewährung einer solchen Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel.

Ohne konkrete Angaben über die möglichen zuschussrelevanten Betriebskosten eines weiteren Frauenhauses und ohne zu wissen, ob das Land sich an einer weiteren Frauenhausförderung beteiligen würde, können mögliche kommunale Kofinanzierungsbedarfe
nicht annähernd beziffert werden.

Dezernenten:
Beigeordneter Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke und
Beigeordneter Burkhard Hintzsche