Integrative Beschulung von behinderten und nichtbehinderten SchülerInnen

Schulausschuss

Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Schulausschusses am 17.11.2009.

Hauptschule     
Produkt 021 212 010
Sachkonto 10000 7831000

Realschule       
Produkt 021 215 010
Sachkonto 10000 7831000

Gymnasium     
Produkt 021 217 010
Sachkonto 10000 783 2000

Gesamtschule  
Produkt 021 218 010
Sachkonto 10000 7831000

Berufskolleg     
Produkt 021 231 010
Sachkonto 10000 7831000

Der Schulausschuss beschließt, die Möglichkeiten einer integrativen Beschulung von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern durch zusätzliche Investitionen zur Schaffung der räumlichen und sachlichen Voraussetzungen in allen Schulformen zu verbessern bzw. zu schaffen.

Hierzu werden in allen aufgeführten Sachkonten jeweils 49.995.- Euro für die Beschaffung von Inventar und Lehr- und Unterrichtsmitteln eingestellt.

Begründung:

In § 20 Schulgesetz NW ist geregelt, dass neben den Förderschulen allgemeine Schulen mit gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen Orte der sonderpädagogischen Förderung sind.

Gem. § 20 Abs. 7 kann der gemeinsame Unterricht errichtet werden, wenn die Schule dafür personell und sachlich ausgestattet ist.

Insoweit müssen die sachlichen Voraussetzungen schon jetzt dafür geschaffen werden, dass an möglichst vielen Schulen der Sekundarstufe I und II die Möglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies wünschen, besteht,  gemeinsam  mit nichtbehinderten SchülerInnen unterrichtet zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Dapprich                Cemal Cetin                             Jacqueline Mzoughi