Integrative Beschulung von behinderten und nichtbehinderten SchülerInnen
Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Schulausschusses am 17.11.2009.
Hauptschule
Produkt 021 212 010
Sachkonto 10000 7831000
Realschule
Produkt 021 215 010
Sachkonto 10000 7831000
Gymnasium
Produkt 021 217 010
Sachkonto 10000 783 2000
Gesamtschule
Produkt 021 218 010
Sachkonto 10000 7831000
Berufskolleg
Produkt 021 231 010
Sachkonto 10000 7831000
Der Schulausschuss beschließt, die Möglichkeiten einer integrativen Beschulung von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern durch zusätzliche Investitionen zur Schaffung der räumlichen und sachlichen Voraussetzungen in allen Schulformen zu verbessern bzw. zu schaffen.
Hierzu werden in allen aufgeführten Sachkonten jeweils 49.995.- Euro für die Beschaffung von Inventar und Lehr- und Unterrichtsmitteln eingestellt.
Begründung:
In § 20 Schulgesetz NW ist geregelt, dass neben den Förderschulen allgemeine Schulen mit gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen Orte der sonderpädagogischen Förderung sind.
Gem. § 20 Abs. 7 kann der gemeinsame Unterricht errichtet werden, wenn die Schule dafür personell und sachlich ausgestattet ist.
Insoweit müssen die sachlichen Voraussetzungen schon jetzt dafür geschaffen werden, dass an möglichst vielen Schulen der Sekundarstufe I und II die Möglichkeit für alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies wünschen, besteht, gemeinsam mit nichtbehinderten SchülerInnen unterrichtet zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Dapprich Cemal Cetin Jacqueline Mzoughi