Kauf des ehemaligen Truppenübungsplatzes am Aaper Wald

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 26.05.2011:

Wie die Bürgerinitiative Aaper Wald fordert auch DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf, dass die Stadt Düsseldorf den ehemaligen Truppenübungsplatz am Aaper Wald kauft und ihn so als Naherholungsgebiet erhält. Nur so wird eine uneingeschränkte und freie Nutzung weiterhin garantiert. Die Bürgerinitiative Aaper Wald sammelt aus diesem Grund Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu diesem Thema.

Da von Politik, Verwaltung und Medien immer behauptet wurde, dass die Stadt ein Vorkaufsrecht für dieses Gelände besitzt, wurde die Aufforderung zur Nutzung dieses Vorkaufsrechts – neben der generellen Aufforderung zum Kauf des Geländes – im Antragstext zum Bürgerbegehren aufgenommen. Nachdem die Initiative rund 24.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt hat, wurde ihr von der Stadt jedoch mitgeteilt, dass der Unterschriften-Text aufgrund der Aufforderung zur Nutzung des Vorkaufsrechts  formaljuristisch nicht korrekt sei.

Die gesammelten Unterschriften verlieren durch den formaljuristisch nicht korrekten Antragstext ihre Gültigkeit. Wären alle gesammelten Unterschriften gerichtsfest, wäre das Bürgerbegehren bereits durch. Mittlerweile hat die Bürgerinitiative mit überarbeiteten Listen begonnen, erneut Unterschriften zu sammeln.

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass der Unterschriften-Text möglicherweise formaljuristisch nicht korrekt ist und wann genau wurde die Bürgerinitiative darüber informiert?
  1. Gibt es ein Vorkaufsrecht der Stadt? Wenn ja, wie sieht es konkret aus? Wenn nein, mit welcher Begründung wurde von Politik und Verwaltung behauptet, dass die
    Stadt ein Vorkaufsrecht besitzt?
  1. Welche Informationen hat die Stadt Düsseldorf zum aktuellen Stand des Bieterverfahrens?

Freundliche Grüße

Gilbert Yimbou                                     Angelika Kraft-Dlangamandla 


Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Bonin:


Frage 1:
Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass der Unterschriften-Text möglicherweise formaljuristisch nicht korrekt ist und wann genau wurde die Bürgerinitiative darüber informiert?

Antwort:
Der Verwaltung wurde am 24. Januar 2011 eine Unterschriftenliste vorgelegt, die umgehend zur rechtlichen Prüfung an das Rechtsamt weitergeleitet wurde. Parallel wurde der Bürgerinitiative am 24. Januar 2011 der Wortlaut des § 26 der Gemeindeordnung NRW zum Bürgerbegehren, die Städtische Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden und als Muster die Unterschriftsliste eines Bürgerbegehrens aus 2008 zur Verfügung gestellt.

Die rechtliche Prüfung der am 24. Januar 2011 vorgelegten Unterschriftenliste war am 27. Januar 2011 abgeschlossen und ergab, dass der Unterschriften-Text in Hinblick auf den Finanzierungsvorschlag möglicherweise formaljuristisch nicht korrekt ist. Frau Behring, 3. Vorsitzende und Vertretungsberechtigte der Bürgerinitiative Aaper Wald, wurde am gleichen Tag darüber informiert. Gleichzeitig wurde ein Gesprächsangebot unterbreitet, das angenommen wurde.

In einem persönlichen Beratungsgespräch wurden Herr Dr. Gruß und Frau Gruß, Vorsitzende und Vertretungsberechtigte der Initiative, am 08. Februar 2011 auf den im geänderten Unterschriften-Text erneuten voraussichtlichen Mangel in der Formulierung des Antragstextes und dem Finanzierungsvorschlag hingewiesen. Daraufhin wurde durch die Initiative die Unterschriftenliste letztmalig korrigiert und wird nun von der Bürgerinitiative zum Sammeln verwendet.


Frage 2:
Gibt es ein Vorkaufsrecht der Stadt? Wenn ja, wie sieht es konkret aus? Wenn nein, mit welcher Begründung wurde von Politik und Verwaltung behauptet, dass die Stadt ein Vorkaufsrecht besitzt?

Antwort:
Grundsätzlich kann ein Vorkaufsrecht erst nach Vorliegen eines notariellen Grundstückskaufvertrages ausgeübt werden. Die Verwaltung hat immer auf die rechtliche Situation hingewiesen, dass erst mit Vorliegen eines notariellen Kaufvertrages das Vorkaufsrecht und die Rahmenbedingungen der Ausübung des Vorkaufsrechts im Detail geprüft werden können.

Seit Kenntnis der Verkaufsabsichten der Bundesanstalt für Immobilien prüft die Verwaltung, auch unter Einbeziehung eines externen Rechtsgutachtens, ob und ggf. unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Stadt ein Vorkaufsrecht an dem in Rede stehenden Gelände ausüben beziehungsweise andere geeignete Maßnahmen ergreifen kann, um es als Naherholungsgebiet für die Düsseldorfer Bevölkerung zu erhalten.
So wurde bereits im Dezember 2010 ein Aufstellungsbeschluss gefasst, um die Erholungsfunktion durch einen Bebauungsplan abzusichern.

Ferner wurde - wie den Fraktionen in der Vorbesprechung des APS bereits vorgestellt – eine Veränderungssperre vorbereitet, um bei Eingang eines Bauantrages sofort reagieren zu können.


Frage 3:
Welche Informationen hat die Stadt Düsseldorf zum aktuellen Stand des Bieterverfahrens?

Antwort:
Entsprechend aktueller Nachfrage der Verwaltung bei der Bundesanstalt für Immobilien steht derzeit kein konkreter Verkaufsabschluss bevor.