Keine Ankündigung von Geschwindigkeitskontrollen

Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 28. August 2019: 
Überhöhte Geschwindigkeit im Straßenverkehr erhöht das Risiko von Unfällen und insbesondere von Personenschäden. Im Jahr 2018 gab es laut polizeilicher Verkehrsunfallstatistik in NRW 661.000 Autounfälle (beinahe 7.000 mehr als im Vorjahr). 490 Menschen kamen dabei ums Leben, davon 131 wegen überhöhter Geschwindigkeit, so das NRW-Innenministerium. In Düsseldorf gab es im gleichen Zeitraum laut Verkehrsbericht 615 Unfälle wegen überhöhter Geschwindigkeit, von denen 304 Personenschäden zur Folge hatten.

Das Landesinnenministerium hat am 14.11.2018 eine neue Fachstrategie Verkehr erlassen, die einen Strategiewechsel für das Vorgehen bei Geschwindigkeitskontrollen durch die Landespolizei bedeutet. Statt auf Ankündigung von Kontrollen und einen zeitlich und räumlich begrenzten Disziplinierungseffekt setzt die Landespolizei seither grundsätzlich auf den Abschreckungseffekt unangekündigter Kontrollen einschließlich Anhalten von Fahrzeugen bei Geschwindigkeitsüberschreitung.

Laut Innenministerium NRW erfolgt die Umsetzung dieser Strategie schrittweise und in Absprache mit den Kommunen. In Düsseldorf veröffentlichen Polizei und Ordnungsamt aber fast ein Jahr nach Inkrafttreten des Erlasses immer noch vorab, wann und wo sie jeweils Geschwindigkeitskontrollen durchführen.                        

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:                              

  1. Aus welchen Gründen wird die Fachstrategie Verkehr des Innenministeriums NRW in Düsseldorf noch nicht umgesetzt?
     
  2. Hat die vom NRW-Innenminister angekündigte „enge Abstimmung mit den Kommunen“ für die Stadt Düsseldorf stattgefunden, und wenn ja, was waren deren Ergebnisse? 
     
  3. Wann wird die Praxis der Vorankündigung von Geschwindigkeitskontrollen in Düsseldorf beendet?                                         

Mit freundlichen Grüßen

Anja Vorspel                      Georg Blanchard                               Lutz Pfundner

 

Antwort der Verwaltung am 28.08.2019 (Beigeordneter Zaum)

zu Frage 1: Maßgebend für kommunale Geschwindigkeitskontrollen ist die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Ordnungsbehördengesetztes (vgl. RdErl. d. Innenministers vom 04.09.1980 - 57.04.05 - 8). In Nr. 48.26 wird darin für alle Ordnungsbehörden vorgegeben, dass Messstellen im Vorfeld mittels geeigneter Medien anzukündigen und zu veröffentlichen sind. Diese Vorgabe wird durch die für die Landespolizei geltende Fachstrategie Verkehr nicht außer Kraft gesetzt.

zu Frage 2: Eine enge Abstimmung mit den Kommunen hat im Zusammenhang mit der Fachstrategie Verkehr für das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf nicht stattgefunden. Allerdings sieht die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Ordnungsbehördengesetzes bereits seit vielen Jahren vor, daß die Messstellen sowie Zeitpunkt und Dauer der Überwachung im Benehmen mit der zuständigen Kreispolizeibehörde festzulegen sind. Im Rahmen von wöchentlichen Meldungen an die Polizei sowie durch regelmäßige Abstimmungen erfüllt das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf diese Vorgabe.

zu Frage 3: Eine Beendigung der Praxis von Vorankündigungen von Geschwindigkeitskontrollen bedarf einer Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Ordnungsbehördengesetzes.