Keine Unterstützung der Volkszählung 2011

Personal- und Organisationsausschuss


Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 18.11.2010:

Produkt 012 121 020    
Sachkonto 10000 5019000
Personalaufwendungen

Produkt 012 121 020    
Sachkonto 10000 5421000
Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit

Produkt 012 121 020    
Sachkonto 10000 5431000
Geschäftsaufwendungen

Der Personal- und Organisationsausschuss beschließt, dass die Verwaltung keinerlei Ausgaben für die Volkszählung/Zensus 2011 bereitstellt und keine städtischen und/oder angeworbenen MitarbeiterInnen zur Verfügung stellt.

Begründung:
Das Bundesverfassungsgericht hat im Volkszählungsurteil vom 15.12.1983 erstmals anerkannt, dass es ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gibt. Das Gericht hat dazu ausgeführt: „Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einschränkungen dieses Rechts auf ‚informationelle Selbstbestimmung’ sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig.“

Es besteht demnach ein „Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten“. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird als besondere Ausprägung des schon zuvor grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts angesehen. Wie dieses wird es verfassungsrechtlich aus Art. 2 Abs. 1 (sog. allgemeine Handlungsfreiheit) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde-Garantie) hergeleitet.

Im Zensusgesetz 2011 wird nach Meinung der LINKEN, sowie weiterer KritikerInnen, massiv gegen das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes verstoßen. So werden die Datensätze von Meldeämtern, Arbeitsagenturen und Behörden zuerst von den zuständigen Landesämtern gesammelt und dann an das Bundesamt für Statistik weitergeleitet – ohne Anonymisierung. Auch im weiteren Verlauf ist die Anonymisierung nicht gewährleistet. Hinzu kommt, dass ab dem 9. Mai 2011 ZählerInnen ausschwärmen um zehn Prozent der Haushalte ausführlich zu befragen. Eine Verweigerung der Auskunft wird mit bis zu 5.000 Euro bestraft.

Alle Daten werden beim Bundesamt für Statistik zusammengeführt und miteinander verknüpft. Dabei entsteht die umfassendste Bevölkerungskartei der Geschichte Deutschlands. Die Daten werden mit einer eindeutigen Personenkennziffer verknüpft. Dies steht in eindeutigem Widerspruch zum Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15.12.1983 und stellt für DIE LINKE einen klaren Verfassungsbruch dar.

Freundliche Grüße

 

Ergün Durmus                          Lothar Daxenberger                             Cemal Cetin