Keine Werbung für Tabak und Zigaretten

Ordnungs- und Verkehrsausschuss

Antrag der Fraktion DIE LINKE.Düsseldorf zur Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 16. Mai 2018:

Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, Werbung für Tabak und Zigaretten auf städtischen Werbeflächen zu unterbinden. Dazu werden die Verträge mit Firmen, die städtische Werbeflächen vermieten, entsprechend geändert. Die Verwaltung wird beauftragt, auch die Rheinbahn aufzufordern, keine Werbung für Tabak und Zigaretten an Bussen und Bahnen sowie Haltestellen zuzulassen.                                 

Begründung:
Die Bundesrepublik Deutschland ist mittlerweile das einzige Land in der EU, in dem noch uneingeschränkt Werbung für krebsverursachende Tabakprodukte im öffentlichen Raum gezeigt werden darf. Ein Gesetzentwurf der damaligen Bundesregierung für ein bundesweites Werbeverbot wurde 2016 von Unionsabgeordneten gestoppt, die sich überraschend gegen die eigene Gesetzesvorlage aussprachen und der Argumentation der Wirtschaftslobbyisten des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV) anschlossen.

Auch in der Beschlussvorlage 50/36/2016, welche dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 24.08.2016 vorlag, werden Belege für die Gesundheitsschädlichkeit von Tabak genannt: „Der Zigarettenkonsum stellt heute in den Industrieländern das bedeutendste einzelne Gesundheitsrisiko und die führende Ursache frühzeitiger Sterblichkeit dar. Jedes Jahr sterben über 120.000 Bundesbürger an den Folgen des Tabakkonsums. Damit verursacht der Tabakkonsum jährlich mehr Todesfälle als AIDS, Alkohol, illegale Drogen, Verkehrsunfälle, Morde und Suizide zusammen. Die Kosten, die durch den Tabakkonsum entstehen, sind immens: Alleine die Ausgaben für tabakbedingte Gesundheitsleistungen belaufen sich in Deutschland jährlich auf über 25 Milliarden Euro. Werden indirekte Kosten, die durch Arbeitsausfälle Nichterwerbstätiger entstehen, mit einberechnet, liegt diese Zahl noch weit darüber (Tabakatlas 2015).“

Zumindest auf kommunalen Werbeflächen ist die Untersagung von Tabakwerbung möglich. In Heidelberg und Bergisch-Gladbach haben die dortigen Stadtverwaltungen ein Ende der Werbung für Tabakprodukte auf städtischen Werbeflächen durchgesetzt. Ein Hinweis der Verwaltung auf diese Möglichkeit fehlte in der Beschlussvorlage 66/89/2016 zur Sitzung des OVA vom 23.11.2016. Zur Umsetzung eines solchen Tabak-Werbeverbots sollten  die Verträge zur Vermarktung städtischer Werbeflächen mit der Firma Wall um einen Ausschluss der Werbung für Tabak und Zigaretten ergänzt werden. Weiterhin sollte die Stadt die Rheinbahn auffordern, ihre Verträge mit den Firmen Wall und Moplak Medienservice ebenfalls um einen entsprechenden Passus zu ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen
 

Anja Vorspel                        Georg Blanchard                               Lutz Pfundner