Kommunaler Wohnungsbau für Düsseldorf

Rat

Haushaltsantrag der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 15.12.2011:

Die Städtische Wohnungsgesellschaft SWD wird in die Lage versetzt, langfristig 1.000 Wohnungen pro Jahr zu errichten. Der Mietpreis für diese Wohnungen wird als Kostenmiete erhoben. Dazu wird die SWD im Jahr 2012 mit zusätzlichen 15 Millionen Euro ausgestattet, die in den Folgejahren kontinuierlich erhöht werden, bis das vorgegebene Ziel erreicht ist. Außerdem fließt der Überschuss aus dem Pachtvertrag zwischen SWD und Stadt zur Finanzierung von Neubauwohnungen an die SWD zurück.

Begründung:
Schon heute fehlen in Düsseldorf tausende von Wohnungen. Die laut Stadtentwicklungskonzept 2020 notwendigen 2.400 Neubauwohnungen pro Jahr seit 2005 sind nicht einmal im Ansatz bis heute realisiert worden. Besonders Wohnungen für kostengünstige Mieten wurden in den letzten Jahren so gut wie gar nicht mehr gebaut. Von 322.000 Haushalten in Düsseldorf sind ca. 125.000 Haushalte aufgrund ihrer finanziellen Situation berechtigt, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Von diesen sind aktuell über 4.000 Haushalte beim Wohnungsamt als Wohnungssuchend gemeldet.

Neben der Notwendigkeit, den Bau von Sozialwohnungen massiv anzuregen, ist es ebenso notwendig als Kommune selbst preisgünstige Wohnungen zu bauen und anzubieten. Dieser kommunale Wohnungsbau ist das geeignete Mittel, Einfluss zu nehmen auf den Mietspiegel, die Gestaltung des sozialen Umfeldes und die energetisch sinnvolle Ausstattung der Wohnhäuser. Um den Mietspiegel nachhaltig gestalten zu können, müssen die Mieten als Kostenmiete ohne Berücksichtigung der Finanzierungskosten erhoben werden. Dazu müssen städtische Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Die städtische Wohnungsgesellschaft verwaltet zurzeit nur noch den Bestand. Aus dem Pachtvertrag zwischen der SWD und der Stadt Düsseldorf fließen laut Angaben im Haushaltsentwurf 42,5 % der Mieten an die Stadt. Bei Verrechnung der Abschreibungen zieht die Stadt immer noch jährlich 5,1 Millionen Euro aus ihrem Wohnungsbestand. Diese Mittel sollten für Wohnungsneubau zur Verfügung gestellt werden.

Freundliche Grüße

 

Gilbert Yimbou                         Angelika Kraft-Dlangamandla