Kontrolle der Müllimporte aus Italien

Ausschuss für Umweltschutz

Anfrage der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 08. September 2008:

Am 2. Juli 2008 hat das Umweltministerium NRW den Antrag für die Müllverbrennungsanlage Flingern für den Import von 7.000 t Müll aus Neapel genehmigt. Diese Genehmigung endet am 31.10.2008.

Allein die Beschreibung des Transportweges, beginnend mit dem Bahntransport der Container von Italien, über Köln-Kalk zur Messung möglicher Strahlenbelastung, zum Chemiepark in Leverkusen, die dortige Entladung  und Zwischenlagerung bis zum Weitertransport per LKW nach Düsseldorf zur Müllverbrennungsanlage (MVA) Flingern, zeigt diese energieaufwendige und unökologische Entsorgung des Mülls.
Die Berichterstattung in den Medien macht deutlich, dass die sogenannten „Siedlungsabfälle“ aus Neapel und Umgebung aus nicht getrennten Abfällen aller Art einschließlich Sondermüll (z.B. Batterien, PVC, Chemikalien, Medikamente u. ä.) bestehen.

In der Selbstdarstellung der MVA „Müllverbrennung in Düsseldorf – für eine saubere Stadt“ ist die Eingangskontrolle wie folgt beschrieben:
„Die Müllverbrennungsanlage ist für die Verbrennung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen konzipiert.
Um sicher zu stellen, dass der angelieferte Abfall auch in der Anlage verbrannt werden darf, werden die Begleitpapiere kontrolliert und Sichtkontrollen beim Entladen durchgeführt.
Nach dem Stichprobenprinzip wird der angelieferte Abfall im eigenen Labor näher untersucht.“

1.    Welche zusätzlichen - intensiven - Kontrollen und Vorsichtsmaßnahmen wurden ergriffen, um sicherzustellen, dass zum einen jedwede Migration gefährdender Organismen und Lebewesen ausgeschlossen ist bzw. zum anderen bei der Entladung sowie vor, während und nach der Verbrennung alle gefährlichen Stoffe und Sondermüllabfälle entsprechend der hier gültigen Vorschriften entsorgt werden, um u. a. letztlich auch eine hochgradige Anreicherung der Filterstäube mit Dioxinen, Furanen und Schwermetallen zu minimieren?

2.    Wird der sich bereits seit längerer Zeit in Zersetzung befindliche angelieferte Neapel-Müll in Düsseldorf teilweise zwischengelagert und wenn ja, wo und unter welchen Sicherheitsmaßnahmen?

3.    Nach europäischem Abfallrecht besteht die Pflicht, den eigenen Abfall möglichst umweltgerecht im eigenen Land zu entsorgen: Welche finanziellen Anreize bestehen bei der Verbrennung des Mülls in Düsseldorf, die eine langfristige Lösung des Müllproblems in Neapel behindern?

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Ungeheuer            Lutz Pfundner            Gisela Mikala-Hassel