Koordination des Inklusionsprozesses

Schulausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Schulausschusses am 24.04.2012:

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat im letzten Jahr für jede/n Kreis oder kreisfreie Stadt je eine Stelle zur Koordination des Inklusionsprozesses – Inklusionsbeauftragte/r – eingerichtet. Die Stellen sind für PädagogInnen sowohl aus dem Regel- wie auch aus dem Förderschulsystem vorgesehen und können geteilt werden, damit beide Seiten vertreten werden. Die Landesbediensteten werden dazu der unteren Schulbehörde für die Begleitung des Inklusionsprozesses zur Verfügung gestellt.

Zu den Aufgaben gehört die Koordination des Inklusionsprozesses, die Kommunikation mit den Schulen und die Fortschreibung eines Inklusionsplans.

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wann und durch wen wurde/wird die Stelle zur Koordination des Inklusionsprozesses organisatorisch und inhaltlich bestimmt (insbesondere Aufgabenbeschreibung, Zuordnung im Geschäfts- und Stellenplan etc.) und durch welche Person besetzt?

  2. Mit welchen anderen Gremien, Einrichtungen, Initiativen und Stellen wird die Arbeit der Koordinationsstelle in welcher Form verknüpft (insbesondere Bildungsbüro, Schulausschuss bzw. Rat der Stadt Düsseldorf, Stadtverwaltung etc.)?

  3. In welcher Form ist eine Beteiligung der Eltern und Schulen geplant?

Freundliche Grüße


Georg Blanchard            Jacqueline Mzoughi



Antwort der Verwaltung:

Antwort zu allen drei Fragen:
Die Ausschreibung der Landesstelle einer Koordinatorin/ eines Koordinators für den regionalen Inklusionsprozess wurde ausgeschrieben auf der Internetplattform der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Auswahlgespräche fanden im September 2011 statt. In der Auswahlkommission waren von Seiten des Landes NRW vertreten: Inklusionsgeneralist, Regionaldezernentin, Gleichstellungsbeauftragte, Personalratsvertreter.

Beratend nahm eine Vertreterin des verwaltungsfachlichen Partners (Stadt Düsseldorf) teil.
Die Stelle wurde mit je einem halben Anteil von einer Sonderpädagogin an einer Grundschule und einer Hauptschullehrerin im November 2011 besetzt und dient der Unterstützung der Schulaufsicht u.a. in  folgenden ausgewählten Aufgabenbereichen:

  • -    Gewinnung von Schulen für das Gemeinsame Lernen
  • -    Erstellung und Fortschreibung eines regionalen Inklusionsplans
  • -    Aufbau und Pflege von Netzwerken
  • -    Erstellung von Arbeitsinstrumenten (Listenführung, Konzeptlayouts, Dokumentationen)

Die Koordinatorinnen für den regionalen Bildungsprozess arbeiten dabei aufgabenbezogen mit den unterschiedlichsten Partnern zusammen.

In diesem Zusammenhang werden sowohl Eltern als auch Schulen im schulischen Inklusionsprozess beteiligt.