Kosten der Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen für Düsselpass-InhaberInnen

Jugendhilfeausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.02.2012:

Bis zum 31.07.2011 konnten Düsselpass-InhaberInnen unmittelbar von den vergünstigten Kosten der Verpflegung profitieren. Sie haben direkt den ermäßigten Kostensatz gezahlt.

Mit dem Auslaufen des Landesprogramms „Kein Kind ohne Mahlzeit“ für den Bereich der Schulen bzw. der Einstellung der freiwilligen kommunalen Leistung für den Bereich der Kindertagesstätten wurde das Verfahren umgestellt. Die Eltern müssen nunmehr die vollen Kosten übernehmen und können dafür im Gegenzug vorher Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in Anspruch nehmen.

Das Verfahren für die Eltern hat sich insofern erheblich kompliziert. Zudem ist eine rückwirkende Leistungsgewährung beim BuT-Paket unserer Kenntnis nach ausgeschlossen. Diese Sachverhalte zu beleuchten, ist Ziel der Anfrage.

DIE LINKE. Ratsfraktion Düsseldorf fragt an:

  1. Wie viele Eltern haben als Düsselpass-InhaberInnen bis zum 31.07.2011 von einer Ermäßigung der Verpflegungskosten für die Mittagsverpflegung profitiert (bitte nach Kindertagesstätten/Schulen differenzieren)?
  1. Wie viele Eltern nehmen nunmehr im Rahmen des BuT-Pakets die Leistung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen in Anspruch (bitte differenzieren)?
  1. In wie vielen Fällen haben die Eltern die nunmehr fälligen höheren Kosten der Verpflegung nicht gezahlt und wie gedenkt die Verwaltung mit diesen zu verfahren?

Freundliche Grüße

 

Ronny Meyer                           Meryem Kneist


Antwort der Verwaltung

Frage 1:
Wie viele Eltern haben als Düsselpass-InhaberInnen bis zum 31.07.2011 von einer Ermäßigung der Verpflegungskosten für die Mittagsverpflegung profitiert (bitte nach Kindertagesstätten/Schulen differenzieren)?

Antwort:
Das Jugendamt erhebt nur die Verpflegung für städtische Kindertageseinrichtungen sowie die Beiträge für jene 10 Standorte der Offenen Ganztagsschule, in denen das Jugendamt Träger des Angebotes ist. Daher kann die Anfrage auch nur für diese Bereiche beantwortet werden.
Zum Stichtag 31.07.2011 war für 1.979 Kita-Kinder in den städtischen Einrichtungen das Verpflegungsentgelt auf die Hälfte (29,- €) herabgesetzt worden. In der Offenen Ganztagsschule in städtischer Trägerschaft traf dies zu diesem Zeitpunkt auf 636 Kinder zu.


Frage 2:
Wie viele Eltern nehmen nunmehr im Rahmen des BuT-Pakets die Leistung für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen bzw. Schulen in Anspruch (bitte differenzieren)?

Antwort:
Derzeit nehmen 723 Kita-Kinder in städtischen Kindertageseinrichtungen und 320 Kinder in der OGS in städtischer Trägerschaft auf Grund einer Kostenzusicherung nach dem Bildung- und Teilhabepaket an der Verpflegung mit einem reduzierten Entgelt (16 EUR monatlich) teil.

Nach Auskunft des Amtes für Soziale Sicherung und Integration (Amt 50) wurden auf der Basis des SGB XII (Grundsicherung Sozialhilfe), WGG (Wohngeldgesetz), AsylBlG (Asylbewerberleistungsgesetz) insg. 2.212 Anträge bewilligt, 290 befinden sich noch in der Bearbeitung. Im Rahmen der Leistungen des SGB II (Grundsicherung für Arbeitslose) sind 4.532 Anträge bewilligt, 3.109 sind noch in der Bearbeitung. Dies sind jedoch Gesamtzahlen, Differenzierungen nach Leistungen für Kinder, die städtische bzw. nichtstädtische Kitas besuchen oder nach unterschiedlichen Schulformen sind leider nicht möglich.
Noch in Bearbeitung befindliche Anträge sind insbesondere auf eine nicht abgeschlossene Sachverhaltsaufklärung zurückzuführen. Die Aufbereitung bei Amt 50 noch rückständiger Anträge im Jobcenter (SGB II) wird voraussichtlich noch ca. 7 Wochen in Anspruch nehmen.


Frage 3:
In wie vielen Fällen haben die Eltern die nunmehr fälligen höheren Kosten der Verpflegung nicht gezahlt und wie gedenkt die Verwaltung mit diesen zu verfahren?

Antwort:
Da der Düssel-Pass seit dem 01.08.2011 nicht mehr als Grundlage für eine Reduzierung der Verpflegung dient und er somit bei einer Datenerfassung bedeutungslos geworden ist, kann hierfür kein aussagefähiges Zahlenmaterial mehr geliefert werden.
Offene Forderungen werden im Wege der zwangsweisen Beitreibung über das Rechtsamt realisiert. Die Zahl der Fälle und das Volumen der rückständigen Entgelte spiegeln jedoch die Fälle in ihrer Gesamtheit, d.h. darin sind jene Fälle enthalten, die das volle Entgelt in Höhe von 58 EUR monatlich zahlen müssten und dies bisher versäumt haben, jene, die einen Bescheid über 58 EUR erhalten haben, aber Anspruch auf eine Reduzierung auf 16 EUR hätten und diesen noch nicht nachgewiesen haben sowie jene, die auch das verringerte Entgelt in Höhe von 16 EUR noch nicht gezahlt haben. Sie können daher zur Beantwortung der Anfrage nicht heran gezogen werden.