Kosten für externe Beratungsleistungen

Haupt- und Finanzausschuss

Persönliche Anfrage des Ratsmitglieds Julia Marmulla zur Sitzung des HFA am 04.12.2023 (HFA/051/2023):

Die Stadt Düsseldorf vergibt Aufträge für externe Beratungsleistungen u. a. an Kanzleien und Unternehmensberatungen. Exzessive Nutzung externer Beratung ist nach Einschätzung der LINKEN nicht nur teurer als der Aufbau dauerhafter, eigener Expertise – sie ist auch undemokratisch.

Hiervon ausgenommen sind selbstverständlich Gutachten u. Ä., die aufgrund gesetzlicher Vorgaben an Externe vergeben werden müssen.

Einen besonderen Fall stellen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Neuordnung der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung dar. Weil die beauftragten Beratungsunternehmen bzw. Kanzleien sehr genau einschätzen können, welche besondere Bedeutung das Projekt für die Zukunft der Stadt Düsseldorf hat und wie abhängig die Stadt von den offerierten Beratungsleistungen ist, befürchten wir nachträgliche Kostensteigerungen.

In anderen Bereichen bedeutet externe Beratung auch externen Einfluss – denn wesensgemäß beinhaltet Beratung einen Einfluss auf die Entscheidungen der Auftraggeberin. Weil dieser Einfluss von Beratungsunternehmen bzw. Kanzleien nicht auf einem Mandat beruht und für Außenstehende nicht transparent ist, muss die Öffentlichkeit über das Ausmaß externer Beratungsleistungen für die Landeshauptstadt regelmäßig informiert werden. Nach Auffassung der LINKEN ist dazu die ungeordnete und nur zeitlich begrenzte Veröffentlichung auf einer städtischen Internetseite1 nicht ausreichend.

Ich frage an:

1. Wie hoch waren die Ausgaben der Stadt Düsseldorf und ihrer nachgeordneten Verwaltungseinheiten für die beschriebenen externen Beratungsleistungen von 2022 bis heute (bitte aufschlüsseln nach Amt/Behörde, Jahr, Art der Beratungsleistung)?

2. Wie hoch waren die Ausgaben der Beteiligungsgesellschaften der Stadt Düsseldorf für die beschriebenen externen Beratungsleistungen von 2022 bis heute (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Beteiligungsgesellschaft, Art der Beratungsleistung)?

3. Gibt es Überlegungen der Verwaltung, externe Beratungsleistungen durch Nutzung und/oder Aufbau interner Expertise zu ersetzen – wenn ja, in welchen Bereichen; wenn nein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Julia Marmulla

1https://www.duesseldorf.de/vergabe/


Antwort der Verwaltung durch den beigeordneten Zaum:

Antwort zu Frage 1:
Wie bereits in der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage RAT/151/2021 der Ratsfraktion DIE LINKE dargestellt, werden Vergaben der Landeshauptstadt Düsseldorf seit dem 15.09.2020 den gesetzlichen Vorschriften entsprechend auf der städtischen Website unter www.duesseldorf.de/vergabe.html veröffentlicht und bekannt gemacht.

Dies gilt auch für die beschriebenen externen Beratungsleistungen. Unter dem Stichwort „vergebene Aufträge“ oder „beabsichtigte Vergabeverfahren“ sind Informationen zu den einzelnen Vergaben für mindestens drei Monate verfügbar. So gibt die Auflistung Auskunft über den öffentlichen Auftraggeber, die Art des Vergabeverfahrens, die Art und den Umfang der Leistung, den Zeitraum der Leistungserbringung sowie den Auftragnehmer. Das Vergabedatum („Erschienen am“) ist ebenfalls hinterlegt. Insoweit wird auf diese allgemein zugänglichen Informationen verwiesen.

Eine Auflistung sämtlicher im nachgefragten Zeitraum beauftragter externer Beratungsleistungen wäre nur mit einem erheblichen und aus diesem Grund unverhältnismäßigen Aufwand zu erstellen, zumal der Begriff der „Beratungsleistungen“ eine sinnvolle eingrenzende Auslegung im Hinblick auf die Art der Beratungsleistung und/oder bestimmte Berufsgruppen nicht zulässt.

Der Beantwortung und dem Informationsanspruch der Ratsmitglieder sind insoweit Grenzen gesetzt. Es können nur solche Informationen verlangt werden, die mit zumutbaren Aufwand und unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung der Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Verwaltung gegeben werden können (vgl. Beschluss des OVG Münster vom 12.04.2010, Az. 15 A 69/09).

Antwort zu Frage 2:
Antwort als pdf

Antwort zu Frage 3:
Wie bereits in der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage RAT/151/2021 der Ratsfraktion DIE LINKE dargestellt, entscheidet die Verwaltung im Einzelfall, ob und zu welchen Fragestellungen externe Beratung hinzugezogen wird.