Kreis der Düsselpass-Berechtigten erweitern

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Haushaltsantrag der Ratsfraktion DIE LINKE Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 02.11.2021(AGS/082/2021):

Der Kreis der Berechtigten für den Düsselpass wird wie folgt erweitert:
Berechtigt sind alle Personen, deren laufendes monatliches Einkommen unterhalb der Grenze der kaufkraftbereinigten Einkommensarmut in Düsseldorf in Höhe von 1.013 Euro liegt. Der Haushaltsansatz wird entsprechend angepasst.

Begründung:
Verschiedene Sozialverbände befürchteten bereits im Jahr 2020, dass sich die wirtschaftliche Ungleichheit in Deutschland infolge der Corona-Pandemie noch einmal massiv verschärfen werde. Besonders betroffen von Einkommensausfällen waren bereits prekär Beschäftigte, beispielsweise Minijobber:innen, Beschäftigte in der Gastronomie oder dem Einzelhandel.

Zusätzlich verschärfen die Knappheit von bezahlbarem Wohnraum und das hohe Preisniveau der Lebenshaltungskosten die Lage in Düsseldorf für viele Menschen. Armut findet sich auch außerhalb von staatlichen Sozialleistungen, besonders in wirtschaftlichen Krisenzeiten.

Üblicherweise gilt als arm, wer weniger als 60 Prozent des bundesweit mittleren Einkommens zum Leben hat. Bezieht man jedoch die regionalen Preisniveaus in diese Berechnung mit ein, liegt laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) das Armutsniveau in der Großstadt Düsseldorf (1.013 Euro) weit über dem Bundesdurchschnitt (917 Euro).

Der Berechtigungskreis des Düsselpasses muss deshalb dringend angepasst werden.

Auch Düsseldorferinnen und Düsseldorfer mit geringen Einkommen, die keine Sozialhilfeleistungen beziehen, sollten deshalb mit dem Düsselpass zahlreiche Vergünstigungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen können.

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Born                Christian Jäger                  Cornelia Schlemper


Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung:
 Ja: 2, Nein: 19