Kürzungen des ALG II-Regelsatzes bei Krankenhausaufenthalten

Ausschuss für Gesundheit und Soziales

Anfrage der LINKSFRAKTION Düsseldorf zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 30.10.2008:

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 18.10.07 (Az. B 14 AS 22/07 R) entschieden, dass die Anrechnung der Krankenhausverpflegung auf das ALG II rechtswidrig ist.

Ab dem 01.01.08 hat sich die Rechtslage geändert. Hier hat das Bundessozialgericht vorab „erhebliche Bedenken“ geäußert. Das für NRW zuständige Landessozialgericht hält die Anrechnungen von Krankenhausverpflegung auch nach der neuen Weisungslage für rechtswidrig.

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

1.Wurden durch die ARGE Düsseldorf im Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2007  Leistungen an ALG II-BezieherInnen aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes gekürzt und wenn ja, in wie vielen Fällen und um welche Gesamtsumme?

2.Werden bzw. wurden die zu Unrecht einbehaltenen Leistungen erstattet? Wenn nein, wie kommt die ARGE ihrer Aufklärungs- und Beratungspflicht nach dem SGB I nach?

3.Wie verfährt die ARGE seit dem 01.01.08 im Falle eines Krankenhausaufenthalts?

Mit freundlichen Grüßen

Frank Laubenburg        Thomas Giese            Helga Hermanns