Lärmbelästigung durch die IDR-Baustelle am Barbarossaplatz

Rat

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Rates am 17.11.2011:

Seit Anfang 2011 wird im Bereich des Barbarossaplatzes eine Tiefgarage gebaut. Bauherrin ist die städtische Tochtergesellschaft IDR. Seit Beginn der Baustelle beschweren sich die AnwohnerInnen über extreme Lärmbelästigung teilweise bis in die Nacht. Zunächst gab es noch Zusicherungen der IDR, Messungen zum Lärmpegel zusammen mit der Bauleitung vorzunehmen, um das Verfahren zu vereinfachen. Diese Zusagen sind leider nicht eingehalten worden. Gleichzeitig wurde die Vorlage von Messungen entsprechender Gutachter verlangt. Um Unterstützung bittend haben sich die AnwohnerInnen mit Brief vom 15.04.2011 an den Oberbürgermeister gewandt. Da dieses Schreiben wohl offensichtlich verloren gegangen war, ist es am 19.05.2011 noch einmal persönlich abgegeben worden. Eine Antwort steht allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.

Deshalb fragt DIE LINKE. Ratsfraktion an:

  1. Wird der Oberbürgermeister den AnwohnerInnen auf ihr Schreiben vom 15.04.2011 resp. 19.05.2011 antworten und wenn ja, wann?
  1. Wird der Oberbürgermeister bei der IDR vermittelnd tätig werden, um eine Einigung zwischen AnwohnerInnen, Vermieter und IDR herbeizuführen?
  1. Kann die Verwaltung Auskunft darüber geben, wie lang die AnwohnerInnen noch mit Lärmstörungen durch die Baustelle von über 60 dB(A) tagsüber und über 45 dB(A) nach 22:00 Uhr rechnen müssen?

Freundliche Grüße

 

Angelika Kraft-Dlangamandla                            Gilbert Yimbou


Antwort der Verwaltung durch Beigeordnete Stulgies

 

Frage 1:
Wird der Oberbürgermeister den Anwohner/innen auf Ihr Schreiben vom 15.04.2011 resp. 19.05.2011 antworten und wenn ja, wann?

Antwort:
Herr Oberbürgermeister Elbers wurde in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender der IDR AG am 15.04.2011 und 19.05.2011 von den in der Anfrage genannten Anwohner/innen angeschrieben. Er hat diese Schreiben an den Vorstand der IDR AG weitergeleitet, da dieser das Unternehmen im Rechtsverkehr nach außen vertritt.


Frage 2:
Wird der Oberbürgermeister bei der IDR vermittelnd tätig werden, um eine Einigung zwischen Anwohner/innen, Vermieter und IDR herbeizuführen?

Antwort:
Erklärungen der Fa. IDR AG gegenüber Dritten sind privatrechtlicher Natur und werden von der Verwaltung grundsätzlich nicht bewertet. Zu den immissionsrechtlichen Aspekten antwortet die Verwaltung wie folgt:

Gemäß Zuständigkeitsverordnung Umwelt des Landes NRW ist die Bezirksregierung zuständige Behörde für den Immissionsschutz, da die Bauherrin eine Tochtergesellschaft der IDR AG ist, die ihrerseits im Eigentum der Stadt steht.

Die Stadt ist als Unterer Umweltschutzbehörde lediglich für die Einhaltung des Verbots der Nachtarbeit zwischen 20 Uhr bis 7 Uhr nach dem Landesimmissionsschutzgesetz zuständig.


Frage 3:
Kann die Verwaltung Auskunft darüber geben, wie lang die Anwohner/innen noch mit Lärmstörungen durch die Baustelle von über 60 dB(A) tagsüber und über 45 dB(A) nach 22:00 Uhr rechnen müssen?

Antwort:
Nach vorliegenden Informationen sind auf der Baustelle noch bis ca. Juli 2012 an bis zu 20 Nächten Betonage- und Glättarbeiten erforderlich. Die Betonage- und Glättarbeiten müssen aus technischen Gründen in einem Arbeitsgang ausgeführt werden. Daher lassen sich die Arbeiten nicht im Zeitraum von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr erledigen, sondern sind auch im Nachtzeitraum weiterzuführen.