Leiharbeit und Werksverträge in städtischen Betrieben

Personal- und Organisationsausschuss

Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des POA am 18.11.2013:

Bereits zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses am 5. September 2013  hat die Ratsfraktion DIE LINKE eine Anfrage (Vorlage 11/31/2013) zur Situation der Leiharbeit in den städtischen Betrieben gestellt. Leider sind die Fragen nur zum Teil oder gar nicht beantwortet worden. So haben sich nur etwa 50 % der städtischen Unternehmen zu den Fragen geäußert. Die Frage nach den Werksverträgen ist gar nicht beantwortet worden.

Auch die Frage nach dem Vergleich der Arbeitsentgelte ist nicht beantwortet worden, obwohl die Tarifverträge der Leiharbeitsfirmen bekannt sind und der Vergleich zu den bestehenden festen Arbeitsverhältnissen in den jeweiligen Arbeitsbereichen leicht hätte hergestellt werden können.

Aus diesen Gründen fragt DIE LINKE. Ratsfraktion nach:

  1. Haben die restlichen 50 % der städtischen Firmen inzwischen eine Rückmeldung abgegeben und wie sehen die Antworten aus?

  2. In welchen städtischen Betrieben und in welchen Bereichen bestehen Werksverträge und welche Tätigkeiten werden über Werksverträge abgewickelt?

  3. Wie werden die fest angestellten ArbeitnehmerInnen in den Bereichen entlohnt, in denen LeiharbeiterInnen eingesetzt werden?

Freundliche Grüße

Gilbert Yimbou                        Lothar Daxenberger                            Lutz Pfundner

Antwort der Verwaltung durch den Beigeordneten Meyer-Falcke:

Frage 1:
Haben die restlichen 50 % der städtischen Firmen inzwischen eine Rückmeldung abgegeben und wie sehen die Antworten aus?

Antwort der Städtischen Töchter:

Von 16 angeschriebenen Beteiligungsgesellschaften haben nunmehr 13 zurückgemeldet. Ergebnis:
Die städtischen Tochterunternehmen Regio Fahrbetriebsgesellschaft mbH, Regio GmbH und Zukunftswerkstatt Düsseldorf haben Fehlanzeige gemeldet. Bei den Sana Kliniken Düsseldorf GmbH werden Werksverträge für den ärztlichen Dienst und den Funktionsdienst angewandt. Die Neue Schauspiel GmbH wickelt u.a. den Transport sowie den Auf- und Abbau von Bühnenbildern, die Herstellung von Kostümen und Reinigungsarbeiten über Werksverträge ab. Im Bereich Küche und Presse erfolgt bei der Messe Düsseldorf GmbH die Abwicklung. Die fest angestellten ArbeitnehmerInnen werden nach dem TVöD vergütet, soweit dieser Anwendung findet. Ansonsten erfolgt die Entlohnung nach den jeweiligen Festlegungen des Arbeitsvertrages.


Frage 2:
In welchen städtischen Betrieben und in welchen Bereichen bestehen Werksverträge und welche Tätigkeiten werden über Werksverträge abgewickelt?

Antwort:
Im Stadtentwässerungsbetrieb werden Planungs- und Bauleistungen für die Erstellung abwassertechnischer Anlagen im Rahmen von sogenannten Ingenieurverträgen letztlich als Werksverträge abgewickelt. Der Stadtbetrieb Zentrale Dienste hingegen wickelt keine Tätigkeiten über Werksverträge ab.


Frage 3:
Wie werden die fest angestellten ArbeitnehmerInnen in den Bereichen entlohnt, in denen LeiharbeiterInnen eingesetzt werden?

Antwort:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergütet, soweit dieser Anwendung findet. Da der TVöD noch keine Entgeltordnung beinhaltet, basiert das Bewertungsniveau auf den Eingruppierungsregelungen des Bundesangestelltentarifs.